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Zephanja - Kapitel 2

Letzter Bußruf an Juda

1 Tut euch zusammen, sammelt euch, Volk ohne Scham, (1. Samuel 30.14) (Jeremia 47.1) 2 ehe der Ratschluß sich erfüllt (wie Spreu geht der Tag vorüber!), ehe der grimmige Zorn des HERRN über euch kommt, ehe der Tag des Zornes des HERRN euch ereilt! 3 Suchet den HERRN, alle ihr Demütigen im Lande, die ihr sein Recht übet! Suchet Gerechtigkeit, befleißiget euch der Demut; vielleicht werdet ihr Bergung finden am Tage des Zornes des HERRN!

Das Gericht über die Nachbarvölker Israels

4 Denn Gaza wird verlassen und Askalon verödet werden, Asdod soll am hellen Mittag fortgetrieben und Ekron ausgerottet werden. 5 Wehe den Bewohnern der Meeresküste, dem Kretervolk! Das Wort des HERRN ergeht wider dich, Kanaan, du Philisterland: Ich will dich also zu Grunde richten, daß niemand mehr da wohnen soll! 6 Und es soll der Landstrich am Meere zu Hirtenwohnungen und Schafhürden werden; 7 und dieser Landstrich soll den Übriggebliebenen vom Hause Juda als Erbteil zufallen, daß sie darauf weiden und sich des Abends in den Häusern von Askalon lagern sollen, denn der HERR, ihr Gott, wird sie heimsuchen und ihr Gefängnis wenden. (Zephanja 3.20) 8 Ich habe die Beschimpfung Moabs gehört und die Lästerungen der Kinder Ammon, womit sie mein Volk geschmäht und sich wider ihr Gebiet gerühmt haben. (Jeremia 48.1) (Jeremia 49.1) 9 Darum, so wahr ich lebe, spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels, soll Moab wie Sodom und die Kinder Ammon wie Gomorra werden, nämlich ein Besitz der Nesseln und eine Salzgrube und eine ewige Wüstenei; die Übriggebliebenen meines Volkes sollen sie berauben und der Rest meiner Nation sie beerben. (1. Mose 19.24) 10 Solches soll ihnen widerfahren für ihren Stolz, daß sie gelästert und wider das Volk des HERRN der Heerscharen großgetan haben. 11 Furchtbar wird der HERR über ihnen sein; denn er wird allen Göttern auf Erden ein Ende machen, und es werden ihn anbeten alle Inseln der Heiden, jedermann von seinem Orte aus; 12 auch ihr Kuschiten, die mein Schwert verwundet hat. (Hesekiel 30.9) 13 Er wird auch seine Hand nach Norden ausstrecken und wird Assur vernichten und Ninive zur Wüste machen, dürr wie eine Steppe; (Jesaja 13.21) (Jesaja 34.11) 14 daß sich mitten darin Herden lagern werden, Tiere aller Art; Pelikan und Rohrdommel werden auf ihren Säulenknäufen übernachten, Vogel- geschrei wird in den Fenstern ertönen, auf der Schwelle wird ein Schutthaufen liegen, da das Zedernwerk bloßgelegt ist. 15 Das ist die lustige Stadt, die so sicher wohnte, die in ihrem Herzen sprach: «Ich und keine sonst!» Wie ist sie zur Wildnis geworden, zum Lagerplatz der Tiere! Wer vorübergeht, zischt über sie und schwenkt seine Hand. (Jesaja 47.8)

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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)