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Sprüche - Kapitel 7

Der unverständige junge Mann wird Opfer der Ehebrecherin

1 Mein Sohn, bewahre meine Rede und birg meine Gebote in dir! 2 Beobachte meine Gebote, so wirst du leben, und bewahre meine Lehre wie einen Augapfel! 3 Binde sie an deine Finger, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens! (Sprüche 3.3) 4 Sprich zur Weisheit: Du bist meine Schwester! und sage zum Verstand: Du bist mein Vertrauter! 5 daß du bewahrt bleibest vor dem fremden Weibe, vor der Buhlerin, die glatte Worte gibt! (Sprüche 2.16) 6 Denn als ich am Fenster meines Hauses durch das Gitter guckte 7 und die Einfältigen beobachtete, bemerkte ich unter den Söhnen einen unverständigen Jüngling. 8 Der strich auf der Gasse herum, nicht weit von ihrem Winkel, und betrat den Weg zu ihrem Haus 9 in der Dämmerung, beim Einbruch der Nacht, da es dunkelte. 10 Siehe, da lief ihm ein Weib entgegen im Hurenschmuck und verschmitzten Herzens, 11 frech und zügellos. Ihre Füße können nicht zu Hause bleiben; 12 bald auf der Straße, bald auf den Plätzen, an allen Ecken lauert sie. 13 Die ergriff und küßte ihn, und mit unverschämter Miene sprach sie zu ihm: 14 «Ich war ein Dankopfer schuldig, heute habe ich meine Gelübde bezahlt; (3. Mose 3.3-4) 15 darum bin ich ausgegangen dir entgegen, um eifrig dein Angesicht zu suchen, und ich fand dich auch! 16 Ich habe mein Lager mit Teppichen gepolstert, mit bunten Decken von ägyptischem Garn; 17 ich habe mein Bett besprengt mit Myrrhe, Aloe und Zimt. 18 Komm, wir wollen der Liebe genießen bis zum Morgen, uns an Liebkosungen ergötzen! 19 Denn der Mann ist nicht zu Hause, er hat eine weite Reise angetreten, 20 er hat den Geldbeutel mitgenommen und kommt erst am Tage des Vollmonds wieder heim.» 21 Durch ihr eifriges Zureden machte sie ihn geneigt und bewog ihn mit ihren glatten Worten, 22 so daß er ihr plötzlich nachlief, wie ein Ochse zur Schlachtbank geht und wie ein Gefesselter zum Narrenhaus 23 (bis ihm der Pfeil die Leber spaltet), wie ein Vogel ins Netz hinein fliegt und nicht weiß, daß es ihn sein Leben kostet! 24 So schenkt mir nun Gehör, ihr Söhne, und merkt auf die Reden meines Mundes! 25 Dein Herz neige sich nicht ihren Wegen zu, und verirre dich nicht auf ihre Pfade; 26 denn sie hat viele verwundet und zu Fall gebracht, und gewaltig ist die Zahl ihrer Opfer. 27 Wege zur Unterwelt sind ihr Haus, führen hinab zu den Kammern des Todes! (Sprüche 2.18-19)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)