Sprüche - Kapitel 6
Warnung vor einer Bürgschaft
1 Mein Sohn, hast du dich für deinen Nächsten verbürgt, für einen Fremden dich durch Handschlag verpflichtet; (Sprüche 11.15) (Sprüche 17.8) (Sprüche 20.16) 2 bist du durch ein mündliches Versprechen gebunden, gefangen durch die Reden deines Mundes, 3 so tue doch das, mein Sohn: Rette dich; denn du bist in die Hand deines Nächsten geraten! Darum gehe hin, wirf dich vor ihm nieder und bestürme deinen Nächsten. 4 Gönne deinen Augen keinen Schlaf und deinen Augenlidern keinen Schlummer! 5 Rette dich aus seiner Hand wie eine Gazelle und wie ein Vogel aus der Hand des Vogelstellers!Warnung vor Faulheit
6 Gehe hin zur Ameise, du Fauler, siehe ihre Weise an und lerne: (Sprüche 10.4) (Sprüche 20.4) 7 obwohl sie keinen Fürsten, noch Hauptmann, noch Herrscher hat, 8 bereitet sie dennoch im Sommer ihr Brot und sammelt in der Erntezeit ihre Speise. 9 Wie lange willst du liegen bleiben, du Fauler? Wann willst du aufstehen von deinem Schlaf? 10 «Ein wenig schlafen, ein wenig schlummern, ein wenig die Hände in den Schoß legen, um zu ruhen»: (Sprüche 24.33-34) 11 so holt dich die Armut ein wie ein Schnelläufer, und der Mangel wie ein Leichtbewaffneter!Warnung vor Falschheit
12 Ein Taugenichts, ein nichtswürdiger Mensch ist, wer falsche Reden führt (Sprüche 10.31-32) 13 und dabei mit seinen Augen blinzelt, Kratzfüße macht und die Hände reibt. (Sprüche 10.10) 14 Verkehrtheit ist in seinem Herzen; er schmiedet allezeit Böses, richtet Zänkereien an. 15 Darum wird sein Schicksal plötzlich über ihn kommen, augenblicklich wird er zusammenbrechen, unrettbar. 16 Diese sechs Stücke haßt der HERR, und sieben sind seiner Seele ein Greuel: 17 stolze Augen, falsche Zunge, Hände, die unschuldiges Blut vergießen, 18 ein Herz, das böse Pläne schmiedet, Füße, die schnell zum Bösen laufen, 19 ein falscher Zeuge, der Lügen ausspricht, und wer Zwietracht zwischen Brüder wirft.Warnung vor Ehebruch
20 Bewahre, mein Sohn, das Gebot deines Vaters, und verwirf nicht die Lehre deiner Mutter! (Sprüche 1.8) 21 Binde sie beständig auf dein Herz, hänge sie um deinen Hals; (Sprüche 3.3) 22 auf deinen Gängen sollen sie dich geleiten, auf deinem Lager dich behüten und wenn du aufstehst, dir in den Sinn kommen! (Psalm 119.172) 23 Denn das Gebot ist eine Leuchte, und die Lehre ist ein Licht, Zucht und Vermahnung sind ein Weg des Lebens. 24 Sie sollen dich bewahren vor dem schlechten Weib, vor der glatten Zunge der Fremden; (Sprüche 2.16) 25 daß du in deinem Herzen nicht nach ihrer Schönheit begehrest und sie dich nicht fange mit ihren Augenwimpern. 26 Denn um einer Hure willen kommt man an den Bettelstab, und eines andern Weib gefährdet die teure Seele! 27 Kann jemand Feuer in seinem Busen tragen, ohne daß seine Kleider in Brand geraten? 28 Oder kann einer auf glühenden Kohlen laufen, ohne die Füße zu verbrennen? 29 Also geht auch keiner ungestraft zu seines Nächsten Eheweib und rührt sie an! (Sprüche 5.10-14) 30 Man verachtet den Dieb nicht, wenn er stiehlt, um sein Leben zu fristen, wenn er Hunger hat; 31 wird er ertappt, so muß er siebenfach bezahlen und alles hergeben, was er im Hause hat; 32 wer aber ein Weib zum Ehebruch verführt, der ist ein herzloser Mensch; er ruiniert seine eigene Seele, indem er solches tut. (1. Korinther 6.18) 33 Schläge und Schmach werden ihn treffen, und seine Schande ist nicht auszutilgen; 34 denn der Zorn des Mannes glüht, und am Tage der Rache wird er nicht schonen; 35 er sieht kein Lösegeld an und läßt sich durch das größte Geschenk nicht besänftigen.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)