Sprüche - Kapitel 5
Warnung vor Unzucht
1 Mein Sohn, merke auf meine Weisheit und neige dein Ohr meiner Belehrung zu; 2 daß du Vorsicht übest und deine Lippen Erkenntnis bewahren. 3 Denn von Honig triefen die Lippen der Fremden, und glätter als Öl ist ihr Gaumen; (Sprüche 2.16-19) 4 aber zuletzt ist sie bitter wie Wermut, scharf wie ein zweischneidig Schwert; 5 ihre Füße laufen zum Tod, ihre Schritte streben dem Totenreich zu; 6 den Pfad des Lebens erwägt sie nicht einmal; sie geht eine unsichere Bahn, die sie selbst nicht kennt. 7 Und nun, ihr Söhne, höret mir zu und weichet nicht von den Reden meines Mundes! 8 Bleibe fern von dem Weg, der zu ihr führt, und nähere dich nicht der Tür ihres Hauses! 9 Daß du nicht Fremden deine Ehre opferst und deine Jahre dem Grausamen; 10 daß sich nicht Fremde von deinem Vermögen sättigen und du dich nicht abmühen müssest für eines andern Haus, 11 also daß, wenn dir dann Leib und Fleisch hinschwindet, du zuletzt seufzen und sagen müssest: 12 Warum habe ich doch die Zucht gehaßt, warum hat mein Herz die Zurechtweisung verachtet? 13 Ich habe nicht gehört auf die Stimme meiner Lehrer und meinen Lehrmeistern kein Gehör geschenkt! 14 Fast wäre ich gänzlich ins Unglück geraten, inmitten der Versammlung und der Gemeinde! 15 Trinke Wasser aus deinem Born und Ströme aus deinem Brunnen! 16 Sollen deine Quellen sich auf die Straße ergießen, deine Wasserbäche auf die Plätze? 17 Sie sollen dir allein gehören und keinem Fremden neben dir! 18 Dein Born sei gesegnet, und freue dich des Weibes deiner Jugend! 19 Die liebliche Hindin, die anmutige Gemse, möge dich ihr Busen allezeit ergötzen, mögest du dich an ihrer Liebe stets berauschen! 20 Warum aber, mein Sohn, wolltest du dich an einer andern vergehen und den Busen einer Fremden umarmen? 21 Denn eines jeglichen Wege liegen klar vor den Augen des HERRN, und er achtet auf alle seine Pfade! 22 Den Gottlosen nehmen seine eigenen Missetaten gefangen, und von den Stricken seiner Sünde wird er festgehalten. 23 Er stirbt an Zuchtlosigkeit, und infolge seiner großen Torheit taumelt er dahin.5. Mose - Kapitel 24
Weitere Ehegesetze
1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)Das Recht der Schwachen und Armen
6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.