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Sprüche - Kapitel 3

Die Weisheit wird belohnt

1 Mein Sohn, vergiß meine Lehre nicht, und dein Herz bewahre meine Gebote! 2 Denn sie werden dir Verlängerung der Tage und Jahre des Lebens und viel Frieden bringen. (3. Mose 18.5) (Sprüche 4.10) 3 Gnade und Wahrheit werden dich nicht verlassen! Binde sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafel deines Herzens, (5. Mose 6.8) (Jeremia 31.33) (Sprüche 6.21) 4 so wirst du Gunst und Wohlgefallen erlangen in den Augen Gottes und der Menschen. (Lukas 2.52) 5 Vertraue auf den HERRN von ganzem Herzen und verlaß dich nicht auf deinen Verstand; 6 erkenne ihn auf allen deinen Wegen, so wird er deine Pfade ebnen. 7 Halte dich nicht selbst für weise; fürchte den HERRN und weiche vom Bösen! (Jesaja 5.21) 8 Das wird deinem Leib gesund sein und deine Gebeine erquicken! (Sprüche 4.22) 9 Ehre den HERRN mit deinem Gut und mit den Erstlingen all deines Einkommens, (2. Mose 23.19) 10 so werden sich deine Scheunen mit Überfluß füllen und deine Keltern von Most überlaufen. 11 Mein Sohn, verwünsche nicht die Züchtigung des HERRN und laß dich seine Strafe nicht verdrießen; (Hiob 5.17-19) (Hebräer 12.5-6) 12 denn welchen der HERR lieb hat, den züchtigt er, wie ein Vater den Sohn, dem er wohlwill. (Offenbarung 3.19) 13 Wohl dem Menschen, der Weisheit findet, dem Menschen, der Verstand bekommt! (Matthäus 13.44) 14 Denn ihr Erwerb ist besser als Gelderwerb, und ihr Gewinn geht über feines Gold. (Sprüche 8.10) (Sprüche 8.19) 15 Sie ist kostbarer als Perlen, und alle deine Schätze sind ihr nicht zu vergleichen. (Matthäus 13.45-46) 16 In ihrer Rechten ist langes Leben, in ihrer Linken Reichtum und Ehre. (Sprüche 3.2) 17 Ihre Wege sind liebliche Wege und alle ihre Pfade Frieden. 18 Sie ist ein Baum des Lebens denen, die sie ergreifen; und wer sie festhält, ist glücklich zu preisen. 19 Der HERR hat die Erde mit Weisheit gegründet und die Himmel mit Verstand befestigt. (Sprüche 8.24) 20 Durch seine Erkenntnis brachen die Fluten hervor und träufelten die Wolken Tau. 21 Solches, mein Sohn, laß niemals aus den Augen; bewahre Überlegung und Besonnenheit! 22 Sie werden deiner Seele zum Leben dienen und zum Schmuck deinem Hals. (Sprüche 1.9) 23 Dann wirst du sicher deines Weges gehen, und dein Fuß stößt nicht an. 24 Ohne Furcht wirst du dich niederlegen, und liegst du, so wird dein Schlaf süß sein. (Psalm 3.6) 25 Du brauchst keinen plötzlichen Schrecken zu fürchten, auch nicht den Untergang der Gottlosen, wenn er kommt. 26 Denn der HERR wird in deinem Herzen sein und deinen Fuß bewahren vor dem Fallstrick. (Sprüche 10.29) 27 Verweigere keinem Bedürftigen eine Wohltat, wenn es in deiner Hände Macht steht, sie zu erweisen! 28 Sprich nicht zu deinem Nächsten: «Gehe hin und komme wieder; morgen will ich dir geben!» während du es doch hast. 29 Ersinne nichts Böses wider deinen Nächsten, der arglos bei dir wohnt. 30 Hadere mit keinem Menschen ohne Ursache, wenn er dir nichts Böses zugefügt hat. 31 Sei nicht neidisch auf den Gewalttätigen und erwähle dir keinen seiner Wege! 32 Denn der Verkehrte ist dem HERRN ein Greuel, aber mit Aufrichtigen ist er vertraut. (Psalm 25.14) 33 Der Fluch des HERRN ist im Hause des Gottlosen, aber die Wohnung der Gerechten segnet er. 34 Wenn er der Spötter spottet, so gibt er den Demütigen Gnade. (Sprüche 1.26) (1. Petrus 5.5) 35 Die Weisen ererben Ehre, die Toren aber macht die Schande berühmt.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)