zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 17

Warnung vor gottlosen Reden und ungerechtem Tun

1 Besser ein trockener Bissen mit Ruhe, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank! (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Knecht wird herrschen über einen schändlichen Sohn und wird sich mit den Brüdern in das Erbe teilen. 3 Der Tiegel prüft das Silber und der Ofen das Gold; der HERR aber prüft die Herzen. (Psalm 66.10) 4 Ein Boshafter horcht auf falsche Mäuler, ein Lügner leiht verderblichen Zungen sein Ohr. 5 Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind eine Krone der Alten, und der Kinder Ehre sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren paßt keine anmaßende Rede, so wenig als zu einem Fürsten Lügenreden. 8 Geschenke sind wie Edelsteine; wer solche geben kann, hat überall Glück. 9 Wer Liebe sucht, deckt Fehler zu; wer aber Worte hinterbringt, trennt vertraute Freunde. 10 Schelten macht mehr Eindruck auf den Verständigen als hundert Schläge auf den Narren. 11 Ein Boshafter sucht nur Empörung; aber ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn ausgesandt werden. 12 Besser, es treffe jemand eine Bärin an, die ihrer Jungen beraubt ist, als einen Narren in seiner Torheit! 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, von dessen Haus wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Tropfenweise geht der Hader an; darum laß vom Zanken, ehe er losbricht! 15 Wer den Gottlosen gerechtspricht und den Gerechten verdammt, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Was nützt das Geld in der Hand des Narren, Weisheit zu kaufen in seinem Unverstand? 17 Ein Freund liebt jederzeit, und in der Not wird er als Bruder geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unvernünftiger Mensch ist, wer in die Hand gelobt und in Gegenwart seines Nächsten Bürgschaft leistet. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, der liebt Entzweiung, und wer sein Tor zu hoch baut, läuft Gefahr, daß es zusammenbricht. 20 Wer verschrobenen Herzens ist, findet nichts Gutes, und wer eine arglistige Zunge hat, fällt in Unglück. 21 Wer einen Toren zeugt, der hat Kummer, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz fördert die Genesung; aber ein niedergeschlagener Geist dörrt das Gebein aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um zu beugen die Pfade des Rechts. 24 Dem Verständigen liegt die Weisheit vor Augen; der Tor aber sucht sie am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruß und bereitet seiner Mutter Herzeleid. (Sprüche 17.21) 26 Einen Gerechten zu büßen, ist nicht gut; Edle zu schlagen, ist nicht recht. 27 Wer Erfahrungen gemacht hat, spart seine Worte, und wer kühlen Geistes ist, der ist ein weiser Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, für verständig, wenn er seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)