Sprüche - Kapitel 17
Warnung vor gottlosen Reden und ungerechtem Tun
1 Besser ein trockener Bissen mit Ruhe, als ein Haus voll Opferfleisch mit Zank! (Sprüche 15.16-17) (Sprüche 16.8) 2 Ein kluger Knecht wird herrschen über einen schändlichen Sohn und wird sich mit den Brüdern in das Erbe teilen. 3 Der Tiegel prüft das Silber und der Ofen das Gold; der HERR aber prüft die Herzen. (Psalm 66.10) 4 Ein Boshafter horcht auf falsche Mäuler, ein Lügner leiht verderblichen Zungen sein Ohr. 5 Wer des Armen spottet, schmäht seinen Schöpfer; wer schadenfroh ist, bleibt nicht ungestraft. (Sprüche 14.31) 6 Kindeskinder sind eine Krone der Alten, und der Kinder Ehre sind ihre Väter. (Psalm 128.6) 7 Zum Narren paßt keine anmaßende Rede, so wenig als zu einem Fürsten Lügenreden. 8 Geschenke sind wie Edelsteine; wer solche geben kann, hat überall Glück. 9 Wer Liebe sucht, deckt Fehler zu; wer aber Worte hinterbringt, trennt vertraute Freunde. 10 Schelten macht mehr Eindruck auf den Verständigen als hundert Schläge auf den Narren. 11 Ein Boshafter sucht nur Empörung; aber ein unbarmherziger Bote wird gegen ihn ausgesandt werden. 12 Besser, es treffe jemand eine Bärin an, die ihrer Jungen beraubt ist, als einen Narren in seiner Torheit! 13 Wer Gutes mit Bösem vergilt, von dessen Haus wird das Böse nicht weichen. (Psalm 109.5) 14 Tropfenweise geht der Hader an; darum laß vom Zanken, ehe er losbricht! 15 Wer den Gottlosen gerechtspricht und den Gerechten verdammt, die sind alle beide dem HERRN ein Greuel. (Jesaja 5.23) 16 Was nützt das Geld in der Hand des Narren, Weisheit zu kaufen in seinem Unverstand? 17 Ein Freund liebt jederzeit, und in der Not wird er als Bruder geboren. (Sprüche 18.24) 18 Ein unvernünftiger Mensch ist, wer in die Hand gelobt und in Gegenwart seines Nächsten Bürgschaft leistet. (Sprüche 6.1) 19 Wer Zank liebt, der liebt Entzweiung, und wer sein Tor zu hoch baut, läuft Gefahr, daß es zusammenbricht. 20 Wer verschrobenen Herzens ist, findet nichts Gutes, und wer eine arglistige Zunge hat, fällt in Unglück. 21 Wer einen Toren zeugt, der hat Kummer, und der Vater eines Narren kann sich nicht freuen. (Sprüche 10.1) 22 Ein fröhliches Herz fördert die Genesung; aber ein niedergeschlagener Geist dörrt das Gebein aus. (Sprüche 15.13) (Sprüche 15.15) 23 Der Gottlose nimmt ein Geschenk aus dem Busen, um zu beugen die Pfade des Rechts. 24 Dem Verständigen liegt die Weisheit vor Augen; der Tor aber sucht sie am Ende der Erde. (Sprüche 4.25) 25 Ein törichter Sohn macht seinem Vater Verdruß und bereitet seiner Mutter Herzeleid. (Sprüche 17.21) 26 Einen Gerechten zu büßen, ist nicht gut; Edle zu schlagen, ist nicht recht. 27 Wer Erfahrungen gemacht hat, spart seine Worte, und wer kühlen Geistes ist, der ist ein weiser Mann. (Sprüche 10.19) (Jakobus 1.19) 28 Selbst ein Narr wird für weise gehalten, wenn er schweigt, für verständig, wenn er seine Lippen verschließt. (Hiob 13.5)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)