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Sprüche - Kapitel 11

Die Frucht der Redlichkeit und die Frucht der Gottlosigkeit

1 Falsche Waage ist dem HERRN ein Greuel; aber volles Gewicht gefällt ihm wohl. (3. Mose 19.35) (Sprüche 16.11) (Sprüche 20.10) 2 Auf Übermut folgt Schande; bei den Demütigen aber ist Weisheit. (Sprüche 16.18) (Sprüche 18.12) 3 Die Redlichen leitet ihre Unschuld; aber ihre Verkehrtheit richtet die Abtrünnigen zugrunde. (Psalm 52.7) 4 Reichtum hilft nicht am Tage des Zorns; aber Gerechtigkeit errettet vom Tod. (Sprüche 10.2) 5 Die Gerechtigkeit des Frommen ebnet seinen Weg; den Gottlosen aber bringt seine eigene Schuld zu Fall. 6 Die Gerechtigkeit der Redlichen rettet sie; aber die Hinterlistigen fangen sich durch ihre eigene Gier. 7 Wenn der gottlose Mensch stirbt, so ist seine Hoffnung verloren, und die Erwartung der Gewalttätigen wird zunichte. (Sprüche 10.28) 8 Der Gerechte wird aus der Not befreit, und der Gottlose tritt an seine Statt. (Jesaja 43.3) (Sprüche 21.18) 9 Mit seinem Munde richtet ein gewissenloser Mensch seinen Nächsten zugrunde, aber durch Erkenntnis werden die Gerechten befreit. 10 Wenn es den Gerechten wohlgeht, so freut sich die ganze Stadt; und wenn die Gottlosen umkommen, so jubelt man. 11 Durch den Segen der Redlichen kommt eine Stadt empor; aber durch den Mund der Gottlosen wird sie heruntergerissen. (Sprüche 28.12) (Sprüche 29.2) 12 Wer seinen Nächsten verächtlich behandelt, ist ein herzloser Mensch; aber ein verständiger Mann nimmt es schweigend an. 13 Ein umhergehender Verleumder plaudert Geheimnisse aus; aber eine treue Seele hält geheim, was man ihr sagt. 14 Aus Mangel an Führung kommt ein Volk zu Fall; Heil aber ist in der Menge der Ratgeber. 15 Wer für einen Fremden bürgt, dem geht es gar übel; wer sich aber vor Geloben hütet, der ist sicher. (Sprüche 6.1-2) 16 Ein anmutiges Weib erlangt Ehre, und Gewalttätige erwerben Reichtum. 17 Ein barmherziger Mensch tut seiner eigenen Seele wohl; ein Grausamer aber schädigt sein eigenes Fleisch. 18 Der Gottlose erwirbt betrügerischen Gewinn; wer aber Gerechtigkeit sät, wird wahrhaftig belohnt. 19 So gewiß die Gerechtigkeit zum Leben führt, so sicher die Jagd nach dem Bösen zum Tod. (Sprüche 19.23) 20 Die verkehrten Herzen sind dem HERRN ein Greuel; die aber unsträflich wandeln, gefallen ihm wohl. 21 Die Hand darauf! Der Böse bleibt nicht unbestraft; aber der Same der Gerechten wird errettet. 22 Einer Sau mit einem goldenen Nasenring gleicht ein schönes Weib ohne Anstand. (Sprüche 31.30) 23 Das Verlangen der Gerechten ist immer gut; die Hoffnung der Gottlosen lauter Übermut! (Sprüche 11.7) 24 Einer teilt aus und wird doch reicher, ein anderer spart mehr, als recht ist, und wird nur ärmer. 25 Eine segnende Seele wird gesättigt, und wer andere tränkt, wird selbst erquickt. (Sprüche 19.17) 26 Wer Korn zurückhält, dem fluchen die Leute; aber Segen kommt über das Haupt dessen, der Getreide verkauft. 27 Wer eifrig das Gute sucht, ist auf sein Glück bedacht; wer aber nach Bösem trachtet, dem wird es begegnen. 28 Wer auf seinen Reichtum vertraut, der wird fallen; die Gerechten aber werden grünen wie das Laub. (Psalm 52.9-10) 29 Wer seine eigene Familie verstört, wird Wind zum Erbe bekommen, und der Dumme sei des Weisen Knecht! 30 Die Frucht des Gerechten ist ein Baum des Lebens, und wer Seelen gewinnt, der ist weise. (Sprüche 3.18) (Sprüche 15.4) 31 Siehe, dem Gerechten wird auf Erden vergolten; wie viel mehr dem Gottlosen und Sünder! (1. Petrus 4.17-18)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)