Sprüche - Kapitel 10
Der Segen der Gerechtigkeit – der Fluch der Gottlosigkeit
1 Sprüche Salomos: Ein weiser Sohn macht seinem Vater Freude, aber ein törichter Sohn ist seiner Mutter Grämen. (Sprüche 15.20) (Sprüche 17.21) (Sprüche 17.25) 2 Unrecht Gut hilft nicht; aber Gerechtigkeit errettet vom Tode. 3 Das Verlangen der Gerechten läßt der HERR nicht ungestillt; aber das Begehren der Gottlosen weist er ab. (Psalm 37.19) (Psalm 37.25) 4 Nachlässigkeit macht arm; aber eine fleißige Hand macht reich. (Sprüche 6.6) (Sprüche 12.24) (Sprüche 12.27) (Sprüche 19.15) (Sprüche 28.19) 5 Wer im Sommer sammelt, ist ein kluger Sohn, wer aber in der Ernte schläft, ist ein Sohn, der Schande macht. 6 Segnungen sind auf dem Haupte des Gerechten; aber der Mund der Gottlosen birgt Frevel. 7 Das Gedächtnis des Gerechten bleibt im Segen; aber der Gottlosen Name wird verwesen. (Hiob 18.17) (Psalm 9.6) 8 Wer weisen Herzens ist, nimmt Befehle an; aber ein Narrenmund richtet sich selbst zugrunde. 9 Wer ein gutes Gewissen hat, wandelt sicher; wer aber krumme Wege geht, verrät sich selbst. 10 Wer mit den Augen zwinkert, verursacht Leid, und ein Narrenmund richtet sich selbst zugrunde. (Sprüche 6.13) 11 Der Mund des Gerechten ist eine Quelle des Lebens; aber der Gottlosen Mund birgt Gewalttat. (Sprüche 10.31) (Sprüche 13.14) 12 Haß erregt Hader; aber die Liebe deckt alle Übertretungen zu. (1. Petrus 4.8) 13 Auf den Lippen des Verständigen wird Weisheit gefunden; aber auf den Rücken des Narren gehört eine Rute. 14 Die Weisen sammeln ihr Wissen, die Lippen der Narren aber schnelles Verderben. 15 Das Gut des Reichen ist seine feste Burg; das Unglück der Dürftigen aber ist ihre Armut. (Sprüche 18.11) 16 Der Gerechte braucht seinen Erwerb zum Leben, der Gottlose sein Einkommen zur Sünde. (Lukas 16.19) 17 Wer auf die Zucht achtet, geht den Weg zum Leben; wer aber aus der Schule läuft, gerät auf Irrwege. 18 Wer Haß verbirgt, hat Lügenlippen, und wer Verleumdungen austrägt, ist ein Tor. 19 Wo viele Worte sind, da geht es ohne Sünde nicht ab; wer aber seine Lippen im Zaum hält, der ist klug. 20 Des Gerechten Zunge ist auserlesenes Silber; das Herz der Gottlosen ist wenig wert. 21 Die Lippen des Gerechten erquicken viele; aber die Toren sterben am Unverstand. 22 Der Segen des HERRN macht reich, und eigene Mühe fügt ihm nichts bei. (Psalm 127.2) 23 Dem Dummen macht es Vergnügen, Schandtaten zu verüben, dem Weisen aber, etwas Gescheites zu tun. 24 Was der Gottlose fürchtet, das wird ihm begegnen; der Gerechten Wunsch aber wird erfüllt. (Psalm 37.4) (Sprüche 1.27) 25 Wenn ein Sturm vorüberfährt, so ist der Gottlose nicht mehr da; der Gerechte aber ist für die Ewigkeit gegründet. 26 Wie der Essig für die Zähne und der Rauch für die Augen, so ist der Faule für die, welche ihn senden. 27 Die Furcht des HERRN verlängert das Leben; aber die Jahre der Gottlosen werden verkürzt. (Sprüche 9.11) (Sprüche 14.27) 28 Das Warten der Gerechten wird Freude werden; aber die Hoffnung der Gottlosen wird verloren sein. (Hiob 8.13) (Psalm 9.19) 29 Der Weg des HERRN ist eine Schutzwehr für den Unschuldigen; den Übeltätern aber bringt er den Untergang. (Sprüche 3.26) 30 Der Gerechte wird ewiglich nicht wanken; aber die Gottlosen bleiben nicht im Lande. (Psalm 112.6) (Sprüche 2.22) 31 Der Mund des Gerechten fließt über von Weisheit; aber die verdrehte Zunge wird ausgerottet. (Psalm 37.30) (Sprüche 10.11) 32 Die Lippen des Gerechten verkünden Gnade; aber der Gottlosen Mund macht Verkehrtheiten kund.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)