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Sprüche - Kapitel 1

Sinn und Zweck der Sprüche

1 Sprüche Salomos, des Sohnes Davids, des Königs von Israel, (1. Könige 5.9-12) 2 daß man Weisheit und Zucht erlerne und verständige Reden verstehe, 3 daß man Gedankenzucht erlange, Rechtssinn, Urteilskraft und Aufrichtigkeit; 4 damit den Einfältigen Klugheit, den Jünglingen Erkenntnis und Besonnenheit verliehen werde. 5 Wer weise ist, hört darauf und vermehrt seine Kenntnisse, und wer verständig ist, eignet sich Fertigkeiten an, 6 damit er Sprichwörter und bildliche Rede verstehe, die Worte der Weisen und ihre Rätsel. 7 Die Furcht des HERRN ist der Anfang der Erkenntnis; nur Toren verachten Weisheit und Zucht! (Hiob 28.28) (Psalm 111.10) (Sprüche 9.10) 8 Höre, mein Sohn, die Unterweisung deines Vaters und verwirf nicht die Lehre deiner Mutter! (Sprüche 6.20) 9 Denn sie sind ein schöner Kranz für dein Haupt und ein Geschmeide um deinen Hals. (Sprüche 4.9)

Warnung vor Verführung zur Sünde

10 Mein Sohn, wenn dich Sünder überreden wollen, so willige nicht ein, 11 wenn sie sagen: «Komm mit uns, wir wollen auf Blut lauern, wir wollen dem Unschuldigen ohne Ursache nachstellen; 12 wir wollen sie verschlingen wie der Scheol die Lebendigen, als sänken sie unversehens ins Grab! 13 Wir wollen allerlei kostbares Gut gewinnen und unsre Häuser füllen mit Raub; 14 schließe dich uns auf gut Glück an, wir wollen gemeinsame Kasse führen!» 15 Mein Sohn, geh nicht mit ihnen auf dem Wege, halte deinen Fuß zurück von ihrem Pfad! 16 Denn ihre Füße laufen zum Bösen und eilen Blut zu vergießen. 17 Denn vergeblich wird das Netz ausgespannt vor den Augen aller Vögel; 18 sie aber lauern auf ihr eigenes Blut und stellen ihrem eigenen Leben nach. 19 Dies ist das Schicksal aller, die nach ungerechtem Gewinn trachten: er kostet seinen Besitzern die Seele!

Die Weisheit ruft zur Umkehr auf

20 Die Weisheit ruft draußen laut, öffentlich läßt sie ihre Stimme hören; 21 im ärgsten Straßenlärm schreit sie, an den Pforten der Stadttore hält sie ihre Reden: (Sprüche 8.1) 22 Wie lange wollt ihr Einfältigen die Einfalt lieben und ihr Spötter Lust am Spotten haben und ihr Toren Erkenntnis hassen? 23 Kehret um zu meiner Zurechtweisung! Siehe, ich will euch meinen Geist sprudeln lassen, euch meine Worte kundtun! 24 Darum, weil ich rufe und ihr mich abweiset, weil ich meine Hand ausstrecke und niemand darauf achtet, (Jesaja 65.2) (Jesaja 65.12) 25 weil ihr vielmehr allen meinen Rat verwerfet und meine Zurechtweisung nicht begehret, 26 so werde auch ich eures Unglücks lachen und euer spotten, (Sprüche 3.34) 27 wenn das, was ihr fürchtet, wie ein Wetter über euch kommt und euer Schicksal euch wie ein Wirbelsturm überraschen wird, wenn euch Angst und Not überfällt. 28 Dann werden sie mich anrufen, aber ich werde nicht antworten; sie werden mich eifrig suchen und nicht finden, (Jesaja 59.2) (Micha 3.4) 29 darum, daß sie die Erkenntnis gehaßt und die Furcht des HERRN nicht erwählt haben, 30 daß sie meinen Rat nicht begehrt und alle meine Zurechtweisung verschmäht haben. 31 Darum sollen sie von der Frucht ihres eigenen Weges essen und von ihren eigenen Ratschlägen genug bekommen! (Jesaja 3.10-11) 32 Denn ihre Verirrung bringt die Einfältigen um, und ihre Sorglosigkeit stürzt die Toren ins Verderben. (Sprüche 8.36) 33 Wer aber mir gehorcht, wird sicher wohnen und kein Unheil fürchten müssen. (Sprüche 8.34)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)