zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 11

Das Gericht über Israel – die untreuen Hirten und der gute Hirte

1 Libanon, öffne deine Türen, daß das Feuer deine Zedern fresse! 2 Heule, Zypresse, denn der Zedernbaum ist gefallen, denn die Herrlichen sind verwüstet! Heulet, ihr Eichen von Basan, denn der undurchdringliche Wald ist umgehauen: 3 Man hört die Hirten heulen, weil ihre Herrlichkeit verwüstet ist; man hört die Löwen brüllen, denn die Pracht des Jordan ist dahin. 4 Also sprach der HERR, mein Gott: Weide die Schlachtschafe! 5 Denn ihre Käufer schlachten sie und fühlen sich dabei unschuldig, und ihre Verkäufer sagen: «Gelobt sei der HERR; ich bin reich geworden!» Und ihre Hirten schonen ihrer nicht. (Jeremia 23.1) (Hesekiel 13.1) (Hesekiel 34.1) 6 Darum will ich der Bewohner des Landes auch nicht mehr schonen, spricht der HERR, sondern siehe, ich will die Menschen übergeben, einen jeden in die Hand seines Hirten und in die Hand seines Königs; die werden das Land verheeren, und ich werde es nicht aus ihrer Hand erretten. 7 Da weidete ich die Schlachtschafe für die Schafhändler und nahm mir zwei Stäbe, den einen nannte ich «Huld», den andern «Verbindung». (Sacharja 11.11) 8 Als ich nun die Schafe weidete und in einem Monat die drei Hirten vertilgte und meine Seele ihrer überdrüssig ward und auch sie einen Widerwillen gegen mich hatten, 9 da sprach ich: Ich mag euch nicht länger weiden! Was da stirbt, das sterbe; was vertilgt werden soll, das werde vertilgt, von den übrigen aber mag ein jedes des andern Fleisch fressen! (Jeremia 15.2) 10 Und ich nahm meinen Stab «Huld» und zerbrach ihn, um meinen Bund zu brechen, den ich mit allen Völkern gemacht hatte. 11 Als er nun an jenem Tage gebrochen ward, da erkannten die Schafhändler, die mich beobachteten, daß es des HERRN Wort war. (Sacharja 11.7) 12 Da sprach ich zu ihnen: Wenn es euch gefällig ist, so gebt mir meinen Lohn; wo aber nicht, so laßt es bleiben! Da wogen sie mir meinen Lohn dar, dreißig Silberlinge. (Matthäus 26.15) 13 Aber der HERR sprach zu mir: Wirf ihn dem Töpfer hin, den herrlichen Preis, dessen ich von ihnen wert geachtet worden bin! Da nahm ich die dreißig Silberlinge und warf sie ins Haus des HERRN für den Töpfer. (Matthäus 27.9-10) 14 Darauf zerbrach ich auch meinen zweiten Stab «Verbindung», um die Brüderschaft aufzulösen zwischen Juda und dem Hause Israel. (Hesekiel 37.22) 15 Da sprach der HERR zu mir: Nimm dir wiederum Geräte eines nichtsnutzigen Hirten! 16 Denn siehe, ich lasse einen Hirten im Lande aufkommen, der das Vermißte nicht suchen, das Zerstreute nicht sammeln, das Verwundete nicht heilen, das Gesunde nicht versorgen, sondern das Gemästete fressen und ihm die Klauen zerreißen wird. 17 Wehe dem nichtsnutzigen Hirten, der die Herde verläßt! Ein Schwert komme über seinen Arm und über sein rechtes Auge! Sein Arm müsse gänzlich verdorren und sein rechtes Auge völlig erlöschen!

zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)