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Rut - Kapitel 4

Ruth wird Boas’ Frau und Stammutter des Hauses David

1 Boas aber war zum Tor hinaufgegangen und hatte sich daselbst niedergesetzt; und siehe, da ging der Löser vorüber, von welchem Boas geredet hatte. Da sprach er: Komm, setze dich her, du Soundso! 2 Und Boas nahm zehn Männer von den Ältesten der Stadt und sprach: Setzet euch hier! Und sie setzten sich. 3 Da sprach er zu dem Löser: Naemi, die aus dem Gefilde Moab zurückgekommen ist, bietet das Stück Feld feil, das unserm Bruder Elimelech gehörte. 4 Darum gedachte ich dir den Vorschlag zu machen: Willst du es lösen, so kaufe es vor den Bürgern und vor den Ältesten meines Volkes; willst du es aber nicht lösen, so sage mir's, daß ich es wisse; denn es ist niemand, der es lösen kann, als du, und ich nach dir! (3. Mose 25.25) 5 Er sprach: Ich will es lösen! Boas sprach: An welchem Tage du das Feld von der Hand Naemis kaufst, erwirbst du es auch von Ruth, der Moabiterin, dem Weibe des Verstorbenen, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten. (5. Mose 25.5-6) 6 Da sprach der Löser: Ich kann es nicht lösen, ohne mein eigenes Erbteil zu verderben! Löse du für dich, was ich lösen sollte; denn ich kann es nicht lösen! 7 Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Verkauf die ganze Sache also gültig zu machen: es zog einer seinen Schuh aus und gab ihn dem andern. Das war die Bestätigung in Israel. (5. Mose 25.7-10) 8 So sprach nun der Löser zu Boas: Kauf du es für dich! und zog seinen Schuh aus. 9 Da sprach Boas zu den Ältesten und zu allem Volk: Ihr seid heute Zeugen, daß ich von Naemis Hand alles erkauft habe, was Elimelech, und alles, was Kiljon und Machlon gehörte. 10 Dazu nehme ich mir Ruth zum Weibe, die Moabiterin, Machlons Weib, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten, damit des Verstorbenen Name nicht verschwinde aus der Mitte seiner Brüder und aus dem Tor seines Ortes. Dessen seid ihr heute Zeugen! 11 Da sprach alles Volk, das im Tore stand, und die Ältesten: Wir sind Zeugen! Der HERR mache das Weib, das in dein Haus kommt, wie Rahel und Lea, die beide das Haus Israel gebaut haben! Erwirb Vermögen in Ephrata und mache dir einen Namen in Bethlehem! 12 Und dein Haus werde wie das Haus des Perez, den Tamar dem Juda gebar, durch den Samen, den dir der HERR von dieser jungen Frau geben wird! (1. Mose 38.29) 13 Also nahm Boas die Ruth, und sie ward sein Weib, und er kam zu ihr. Der HERR aber verlieh ihr, daß sie empfing und einen Sohn gebar. (Psalm 127.3) 14 Da sprachen die Weiber zu Naemi: Gelobt sei der HERR, der dir zu dieser Zeit einen Löser nicht versagt hat! Sein Name werde genannt in Israel! 15 Der wird nun deine Seele erquicken und dich in deinem Alter versorgen; denn deine Schwiegertochter, die dich liebt, hat ihn geboren, sie, die dir mehr wert ist als sieben Söhne! 16 Und Naemi nahm das Kind und legte es an ihren Busen und ward seine Wärterin.

Geburt Obeds. Die Ahnentafel Davids

17 Und ihre Nachbarinnen gaben ihm einen Namen und sprachen: Der Naemi ist ein Sohn geboren! Und sie hießen ihn Obed. Der ist der Vater Isais, des Vaters Davids. (Matthäus 1.5-6) (Lukas 3.32) 18 Und dies ist der Stammbaum des Perez: (1. Mose 46.12) (1. Chronik 2.5) 19 Perez zeugte Hezron, Hezron zeugte Ram, Ram zeugte Amminadab, (1. Chronik 2.9) 20 Amminadab zeugte Nahasson, Nahasson zeugte Salmon, (4. Mose 1.7) 21 Salmon zeugte Boas, Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 22 Isai zeugte David. (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.11-13)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)