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Rut - Kapitel 3

Ruth auf der Tenne des Boas

1 Naemi aber, ihre Schwiegermutter, sprach zu ihr: Meine Tochter, sollte ich dir nicht eine Heimat verschaffen, da es dir wohlgehen wird? (Rut 1.9) 2 Und nun, ist nicht Boas, bei dessen Jungfrauen du gewesen bist, unser Verwandter? Siehe, er worfelt diese Nacht auf seiner Gerstentenne. 3 So bade dich nun und lege deine Kleider an und geh zur Tenne hinab; aber gib dich dem Mann nicht zu erkennen, bis er genug gegessen und getrunken hat. 4 Wenn er sich alsdann schlafen legt, so merk dir den Ort, wo er sich niederlegt, und gehe hin und decke auf zu seinen Füßen und lege dich, so wird er dir sagen, was du tun sollst. 5 Sie sprach zu ihr: Alles, was du mir sagst, das will ich tun! 6 Und sie ging zur Tenne hinab und machte es genau so, wie ihre Schwiegermutter befohlen hatte. 7 Als nun Boas gegessen und getrunken hatte und sein Herz guter Dinge war, kam er und legte sich hinter einen Garbenhaufen; da kam sie leise und deckte auf zu seinen Füßen und legte sich. 8 Als es nun Mitternacht war, erschrak der Mann und wandte sich, und siehe, da lag ein Weib zu seinen Füßen! Da fragte er: Wer bist du? 9 Sie aber antwortete: Ich bin Ruth, deine Magd! Breite deinen Flügel über deine Magd; denn du bist der Löser! (5. Mose 25.5) (Hesekiel 16.8) 10 Er aber sprach: Gesegnet seist du vom HERRN, meine Tochter! Du hast jetzt noch edler gehandelt als zuvor, daß du nicht den Jünglingen nachgelaufen bist, weder den armen noch den reichen! (Rut 2.11) 11 Nun, meine Tochter, fürchte dich nicht! Alles, was du sagst, das will ich dir tun; denn jedermann im Tor meines Volkes weiß, daß du ein wackeres Weib bist. 12 Und nun, es ist wahr, daß ich ein Löser bin; aber es ist noch ein anderer Löser vorhanden, der näher verwandt ist als ich. 13 Bleibe über Nacht! Will er dich morgen lösen, wohlan, so löse er dich! Gelüstet es ihn aber nicht, dich zu lösen, so will ich dich lösen, so wahr der HERR lebt! 14 Bleib bis zum Morgen liegen! So lag sie bis an den Morgen zu seinen Füßen. Dann stand sie auf, ehe noch einer den andern erkennen konnte. Er aber gedachte: Wenn nur niemand erfährt, daß ein Weib in die Tenne gekommen ist. 15 Und er sprach: Gib den Überwurf, den du anhast und halte ihn her! Und sie hielt ihn her. Da maß er sechs Maß Gerste und lud es ihr auf und ging in die Stadt. 16 Sie aber kam zu ihrer Schwiegermutter; die sprach: Wie steht's mit dir, meine Tochter? Da teilte sie ihr alles mit, was der Mann ihr getan hatte und sprach: 17 Diese sechs Maß Gerste gab er mir; denn er sprach: Du sollst nicht leer zu deiner Schwiegermutter kommen! 18 Sie aber sprach: Sei still, meine Tochter, bis du erfährst, wie die Sache ausfällt! Denn der Mann wird nicht säumen, sondern die Sache noch heute erledigen.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)