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Rut - Kapitel 3

Ruth auf der Tenne des Boas

1 Naemi aber, ihre Schwiegermutter, sprach zu ihr: Meine Tochter, sollte ich dir nicht eine Heimat verschaffen, da es dir wohlgehen wird? (Rut 1.9) 2 Und nun, ist nicht Boas, bei dessen Jungfrauen du gewesen bist, unser Verwandter? Siehe, er worfelt diese Nacht auf seiner Gerstentenne. 3 So bade dich nun und lege deine Kleider an und geh zur Tenne hinab; aber gib dich dem Mann nicht zu erkennen, bis er genug gegessen und getrunken hat. 4 Wenn er sich alsdann schlafen legt, so merk dir den Ort, wo er sich niederlegt, und gehe hin und decke auf zu seinen Füßen und lege dich, so wird er dir sagen, was du tun sollst. 5 Sie sprach zu ihr: Alles, was du mir sagst, das will ich tun! 6 Und sie ging zur Tenne hinab und machte es genau so, wie ihre Schwiegermutter befohlen hatte. 7 Als nun Boas gegessen und getrunken hatte und sein Herz guter Dinge war, kam er und legte sich hinter einen Garbenhaufen; da kam sie leise und deckte auf zu seinen Füßen und legte sich. 8 Als es nun Mitternacht war, erschrak der Mann und wandte sich, und siehe, da lag ein Weib zu seinen Füßen! Da fragte er: Wer bist du? 9 Sie aber antwortete: Ich bin Ruth, deine Magd! Breite deinen Flügel über deine Magd; denn du bist der Löser! (5. Mose 25.5) (Hesekiel 16.8) 10 Er aber sprach: Gesegnet seist du vom HERRN, meine Tochter! Du hast jetzt noch edler gehandelt als zuvor, daß du nicht den Jünglingen nachgelaufen bist, weder den armen noch den reichen! (Rut 2.11) 11 Nun, meine Tochter, fürchte dich nicht! Alles, was du sagst, das will ich dir tun; denn jedermann im Tor meines Volkes weiß, daß du ein wackeres Weib bist. 12 Und nun, es ist wahr, daß ich ein Löser bin; aber es ist noch ein anderer Löser vorhanden, der näher verwandt ist als ich. 13 Bleibe über Nacht! Will er dich morgen lösen, wohlan, so löse er dich! Gelüstet es ihn aber nicht, dich zu lösen, so will ich dich lösen, so wahr der HERR lebt! 14 Bleib bis zum Morgen liegen! So lag sie bis an den Morgen zu seinen Füßen. Dann stand sie auf, ehe noch einer den andern erkennen konnte. Er aber gedachte: Wenn nur niemand erfährt, daß ein Weib in die Tenne gekommen ist. 15 Und er sprach: Gib den Überwurf, den du anhast und halte ihn her! Und sie hielt ihn her. Da maß er sechs Maß Gerste und lud es ihr auf und ging in die Stadt. 16 Sie aber kam zu ihrer Schwiegermutter; die sprach: Wie steht's mit dir, meine Tochter? Da teilte sie ihr alles mit, was der Mann ihr getan hatte und sprach: 17 Diese sechs Maß Gerste gab er mir; denn er sprach: Du sollst nicht leer zu deiner Schwiegermutter kommen! 18 Sie aber sprach: Sei still, meine Tochter, bis du erfährst, wie die Sache ausfällt! Denn der Mann wird nicht säumen, sondern die Sache noch heute erledigen.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)