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Rut - Kapitel 2

Ruth liest Ähren auf bei Boas

1 Nun hatte Naemi einen Verwandten ihres Mannes, der war ein sehr vermöglicher Mann vom Geschlecht Elimelechs, namens Boas. 2 Ruth aber, die Moabiterin, sprach zu Naemi: Ich will doch aufs Feld hinausgehen und Ähren auflesen bei dem, vor welchem ich Gnade finde! 3 Sie ging hin, kam und las Ähren auf dem Felde hinter den Schnittern her. Es traf sich aber, daß jenes Stück Feld dem Boas gehörte, der vom Geschlechte Elimelechs war. 4 Und siehe, Boas kam von Bethlehem her und sprach zu den Schnittern: Der HERR sei mit euch! Sie antworteten ihm: Der HERR segne dich! 5 Und Boas fragte seinen Knaben, der über die Schnitter bestellt war: Wem gehört diese Jungfrau? 6 Der Knabe, der über die Schnitter bestellt war, antwortete und sprach: Das ist die moabitische Jungfrau, die mit Naemi aus dem Lande der Moabiter zurückgekommen ist. 7 Sie hat gesagt: Laß mich doch auflesen und sammeln zwischen den Garben hinter den Schnittern her! Und sie kam und blieb vom Morgen an bis jetzt; sie bleibt nicht lange zu Hause sitzen! 8 Da sprach Boas zu Ruth: Hörst du wohl, meine Tochter? Du sollst auf keinen andern Acker gehen, um aufzulesen; und begib dich auch nicht weg von hier, sondern halte dich da zu meinen Jungfrauen. 9 Dein Auge sei auf das Feld gerichtet, wo sie schneiden! Habe ich nicht meinen Knaben geboten, daß dich niemand anrühre? Und wenn dich dürstet, so geh hin zu den Gefäßen und trinke von dem, was meine Knaben schöpfen! 10 Da fiel sie auf ihr Angesicht und neigte sich zur Erde und sprach: Warum habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, daß du dich um mich kümmerst, die ich doch fremd bin? 11 Boas antwortete und sprach zu ihr: Es ist mir alles angezeigt worden, was du nach deines Mannes Tod an deiner Schwiegermutter getan hast, wie du deinen Vater und deine Mutter und dein Vaterland verlassen hast und zu einem Volke gezogen bist, das du zuvor nicht kanntest. (Rut 1.16-17) 12 Der HERR vergelte dir deine Tat, und dein Lohn müsse vollkommen sein von dem HERRN, dem Gott Israels, zu welchem du gekommen bist, um unter seinen Flügeln Zuflucht zu nehmen! 13 Sie sprach: Mein Herr, laß mich Gnade finden vor deinen Augen; denn du hast mich getröstet und deiner Magd freundlich zugesprochen, da ich doch nicht wie eine deiner Mägde bin! 14 Und zur Essenszeit sprach Boas zu ihr: Komm her und iß von dem Brot und tunke deinen Bissen in den Essig! Und sie setzte sich zur Seite der Schnitter. Er aber gab ihr geröstetes Korn, und sie aß und ward satt und ließ übrig. 15 Und als sie wieder aufstand, um Ähren zu lesen, gebot Boas seinen Knaben und sprach: Laßt sie auch zwischen den Garben auflesen und schmähet sie nicht! 16 Laßt auch mit Fleiß etwas von den Garben für sie fallen und laßt es liegen, daß sie es auflese, und niemand schelte sie deshalb! (3. Mose 19.9) 17 Also las sie auf dem Felde bis zum Abend und klopfte aus, was sie aufgelesen hatte; und es war etwa ein Epha Gerste. 18 Und sie trug es in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter, was sie aufgelesen hatte; dazu zog sie hervor und gab ihr, was sie übriggelassen hatte, nachdem sie satt geworden. 19 Da sprach ihre Schwiegermutter zu ihr: Wo hast du heute aufgelesen, und wo hast du gearbeitet? Gesegnet sei, der sich um dich gekümmert hat! Da sagte sie ihrer Schwiegermutter, bei wem sie gearbeitet hatte, und sprach: Der Mann, bei dem ich heute gearbeitet habe, heißt Boas! Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau: 20 Gesegnet sei er vom HERRN, daß er seine Gnade den Lebendigen und den Toten nicht entzogen hat! Weiter sprach Naemi zu ihr: Der Mann ist uns nah verwandt, er gehört zu unsern Lösern. Ruth, die Moabiterin, sprach: 21 Er sagte auch das zu mir: Du sollst dich zu meinen Knaben halten, bis sie die ganze Ernte beendigt haben! 22 Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau Ruth: Es ist gut, meine Tochter, wenn du mit seinen Jungfrauen ausgehst und man dich nicht auf einem andern Acker antrifft! 23 Also hielt sie sich bei der Ährenlese zu des Boas Jungfrauen, bis die Gersten-und Weizenernte vollendet war; darnach blieb sie bei ihrer Schwiegermutter.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)