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Rut - Kapitel 2

Ruth liest Ähren auf bei Boas

1 Nun hatte Naemi einen Verwandten ihres Mannes, der war ein sehr vermöglicher Mann vom Geschlecht Elimelechs, namens Boas. 2 Ruth aber, die Moabiterin, sprach zu Naemi: Ich will doch aufs Feld hinausgehen und Ähren auflesen bei dem, vor welchem ich Gnade finde! 3 Sie ging hin, kam und las Ähren auf dem Felde hinter den Schnittern her. Es traf sich aber, daß jenes Stück Feld dem Boas gehörte, der vom Geschlechte Elimelechs war. 4 Und siehe, Boas kam von Bethlehem her und sprach zu den Schnittern: Der HERR sei mit euch! Sie antworteten ihm: Der HERR segne dich! 5 Und Boas fragte seinen Knaben, der über die Schnitter bestellt war: Wem gehört diese Jungfrau? 6 Der Knabe, der über die Schnitter bestellt war, antwortete und sprach: Das ist die moabitische Jungfrau, die mit Naemi aus dem Lande der Moabiter zurückgekommen ist. 7 Sie hat gesagt: Laß mich doch auflesen und sammeln zwischen den Garben hinter den Schnittern her! Und sie kam und blieb vom Morgen an bis jetzt; sie bleibt nicht lange zu Hause sitzen! 8 Da sprach Boas zu Ruth: Hörst du wohl, meine Tochter? Du sollst auf keinen andern Acker gehen, um aufzulesen; und begib dich auch nicht weg von hier, sondern halte dich da zu meinen Jungfrauen. 9 Dein Auge sei auf das Feld gerichtet, wo sie schneiden! Habe ich nicht meinen Knaben geboten, daß dich niemand anrühre? Und wenn dich dürstet, so geh hin zu den Gefäßen und trinke von dem, was meine Knaben schöpfen! 10 Da fiel sie auf ihr Angesicht und neigte sich zur Erde und sprach: Warum habe ich vor deinen Augen Gnade gefunden, daß du dich um mich kümmerst, die ich doch fremd bin? 11 Boas antwortete und sprach zu ihr: Es ist mir alles angezeigt worden, was du nach deines Mannes Tod an deiner Schwiegermutter getan hast, wie du deinen Vater und deine Mutter und dein Vaterland verlassen hast und zu einem Volke gezogen bist, das du zuvor nicht kanntest. (Rut 1.16-17) 12 Der HERR vergelte dir deine Tat, und dein Lohn müsse vollkommen sein von dem HERRN, dem Gott Israels, zu welchem du gekommen bist, um unter seinen Flügeln Zuflucht zu nehmen! 13 Sie sprach: Mein Herr, laß mich Gnade finden vor deinen Augen; denn du hast mich getröstet und deiner Magd freundlich zugesprochen, da ich doch nicht wie eine deiner Mägde bin! 14 Und zur Essenszeit sprach Boas zu ihr: Komm her und iß von dem Brot und tunke deinen Bissen in den Essig! Und sie setzte sich zur Seite der Schnitter. Er aber gab ihr geröstetes Korn, und sie aß und ward satt und ließ übrig. 15 Und als sie wieder aufstand, um Ähren zu lesen, gebot Boas seinen Knaben und sprach: Laßt sie auch zwischen den Garben auflesen und schmähet sie nicht! 16 Laßt auch mit Fleiß etwas von den Garben für sie fallen und laßt es liegen, daß sie es auflese, und niemand schelte sie deshalb! (3. Mose 19.9) 17 Also las sie auf dem Felde bis zum Abend und klopfte aus, was sie aufgelesen hatte; und es war etwa ein Epha Gerste. 18 Und sie trug es in die Stadt und zeigte ihrer Schwiegermutter, was sie aufgelesen hatte; dazu zog sie hervor und gab ihr, was sie übriggelassen hatte, nachdem sie satt geworden. 19 Da sprach ihre Schwiegermutter zu ihr: Wo hast du heute aufgelesen, und wo hast du gearbeitet? Gesegnet sei, der sich um dich gekümmert hat! Da sagte sie ihrer Schwiegermutter, bei wem sie gearbeitet hatte, und sprach: Der Mann, bei dem ich heute gearbeitet habe, heißt Boas! Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau: 20 Gesegnet sei er vom HERRN, daß er seine Gnade den Lebendigen und den Toten nicht entzogen hat! Weiter sprach Naemi zu ihr: Der Mann ist uns nah verwandt, er gehört zu unsern Lösern. Ruth, die Moabiterin, sprach: 21 Er sagte auch das zu mir: Du sollst dich zu meinen Knaben halten, bis sie die ganze Ernte beendigt haben! 22 Naemi sprach zu ihrer Sohnsfrau Ruth: Es ist gut, meine Tochter, wenn du mit seinen Jungfrauen ausgehst und man dich nicht auf einem andern Acker antrifft! 23 Also hielt sie sich bei der Ährenlese zu des Boas Jungfrauen, bis die Gersten-und Weizenernte vollendet war; darnach blieb sie bei ihrer Schwiegermutter.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)