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Rut - Kapitel 1

Ruth kommt mit Naemi nach Bethlehem

1 Zu der Zeit, als die Richter regierten, entstand eine Hungersnot im Lande. Damals zog ein Mann von Bethlehem-Juda fort, um sich im Gefilde Moab niederzulassen samt seinem Weib und seinen beiden Söhnen. 2 Dieser Mann aber hieß Elimelech und sein Weib Naemi, seine beiden Söhne aber hießen Machlon und Kiljon, die waren Ephratiter von Bethlehem-Juda; und sie gelangten ins Gefilde Moab und lebten dort. 3 Elimelech aber, Naemis Mann, starb, und sie blieb allein mit ihren beiden Söhnen. 4 Diese nahmen sich moabitische Frauen, eine hieß Orpa und die andere Ruth. Und sie wohnten daselbst etwa zehn Jahre. 5 Darnach starben auch sie beide, Machlon und Kiljon, also daß das Weib nach dem Tode ihrer beiden Söhne und ihres Mannes allein zurückblieb. 6 Da machte sie sich mit ihren beiden Schwiegertöchtern auf und kehrte zurück aus dem Gefilde Moab; denn sie hatten daselbst vernommen, daß der HERR sein Volk heimgesucht und ihm Brot gegeben habe. 7 Und sie verließ den Ort, da sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr, und sie machten sich auf den Weg, um wieder ins Land Juda zurückzukehren. 8 Naemi aber sprach zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet hin, kehret um, eine jede zu ihrer Mutter Haus! Der HERR tue euch Gutes, wie ihr es an den Verstorbenen und an mir getan habt! 9 Der HERR gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in ihres Mannes Haus! Und sie küßte sie. (Rut 3.1) 10 Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten und sprachen zu ihr: Wir wollen mit dir zu deinem Volke gehen! 11 Aber Naemi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wollt ihr mit mir gehen? Trage ich denn noch Kinder in meinem Schoß, die eure Männer werden könnten? 12 Kehret um, meine Töchter, und gehet hin! Denn ich bin zu alt, um noch eines Mannes Weib zu werden. Und wenn ich auch spräche: Es ist zu hoffen, daß ich schon diese Nacht einen Mann bekomme und Söhne gebäre, wolltet ihr auf sie warten, 13 bis sie groß geworden? Wolltet ihr um ihretwillen verziehen, wieder zu heiraten? Nicht doch, meine Töchter! Denn ich bin noch viel trauriger daran als ihr, weil des HERRN Hand wider mich ausgestreckt ist! (Hiob 19.21) 14 Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten noch mehr; und Orpa küßte ihre Schwiegermutter. Ruth aber hing ihr an. 15 Sie aber sprach: Siehe, deine Schwägerin ist umgekehrt zu ihrem Volk und zu ihren Göttern; kehre du auch um, deiner Schwägerin nach! 16 Ruth antwortete: Dringe nicht in mich, daß ich dich verlassen und von dir weg umkehren soll! Denn wo du hingehst, da will ich auch hingehen, und wo du bleibst, da bleibe ich auch; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott! (2. Samuel 15.21) 17 Wo du stirbst, da sterbe auch ich, daselbst will auch ich begraben sein; der HERR tue mir dies und das und noch mehr, wenn nicht der Tod allein uns scheiden soll! - 18 Als sie nun sah, daß sie sich fest vorgenommen hatte, mit ihr zu gehen, ließ sie ab, ihr zuzureden. 19 Also gingen die beiden, bis sie nach Bethlehem kamen. Und als sie zu Bethlehem einzogen, geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und man fragte: Ist das die Naemi? 20 Sie aber sprach: Heißet mich nicht Naemi, sondern nennt mich Mara; denn der Allmächtige hat mich sehr betrübt! (2. Mose 15.23) 21 Voll zog ich aus, aber leer hat mich der HERR wieder heimgebracht. Warum heißet ihr mich denn Naemi, da doch der HERR mich gedemütigt und der Allmächtige mich betrübt hat? - 22 Es war aber am Anfang der Gerstenernte, daß Naemi mit ihrer Schwiegertochter Ruth, der Moabiterin, aus dem Gefilde Moab nach Bethlehem zurückkehrte.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)