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Rut - Kapitel 1

Ruth kommt mit Naemi nach Bethlehem

1 Zu der Zeit, als die Richter regierten, entstand eine Hungersnot im Lande. Damals zog ein Mann von Bethlehem-Juda fort, um sich im Gefilde Moab niederzulassen samt seinem Weib und seinen beiden Söhnen. 2 Dieser Mann aber hieß Elimelech und sein Weib Naemi, seine beiden Söhne aber hießen Machlon und Kiljon, die waren Ephratiter von Bethlehem-Juda; und sie gelangten ins Gefilde Moab und lebten dort. 3 Elimelech aber, Naemis Mann, starb, und sie blieb allein mit ihren beiden Söhnen. 4 Diese nahmen sich moabitische Frauen, eine hieß Orpa und die andere Ruth. Und sie wohnten daselbst etwa zehn Jahre. 5 Darnach starben auch sie beide, Machlon und Kiljon, also daß das Weib nach dem Tode ihrer beiden Söhne und ihres Mannes allein zurückblieb. 6 Da machte sie sich mit ihren beiden Schwiegertöchtern auf und kehrte zurück aus dem Gefilde Moab; denn sie hatten daselbst vernommen, daß der HERR sein Volk heimgesucht und ihm Brot gegeben habe. 7 Und sie verließ den Ort, da sie gewesen war, und ihre beiden Schwiegertöchter mit ihr, und sie machten sich auf den Weg, um wieder ins Land Juda zurückzukehren. 8 Naemi aber sprach zu ihren beiden Schwiegertöchtern: Gehet hin, kehret um, eine jede zu ihrer Mutter Haus! Der HERR tue euch Gutes, wie ihr es an den Verstorbenen und an mir getan habt! 9 Der HERR gebe euch, daß ihr Ruhe findet, eine jede in ihres Mannes Haus! Und sie küßte sie. (Rut 3.1) 10 Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten und sprachen zu ihr: Wir wollen mit dir zu deinem Volke gehen! 11 Aber Naemi sprach: Kehret um, meine Töchter! Warum wollt ihr mit mir gehen? Trage ich denn noch Kinder in meinem Schoß, die eure Männer werden könnten? 12 Kehret um, meine Töchter, und gehet hin! Denn ich bin zu alt, um noch eines Mannes Weib zu werden. Und wenn ich auch spräche: Es ist zu hoffen, daß ich schon diese Nacht einen Mann bekomme und Söhne gebäre, wolltet ihr auf sie warten, 13 bis sie groß geworden? Wolltet ihr um ihretwillen verziehen, wieder zu heiraten? Nicht doch, meine Töchter! Denn ich bin noch viel trauriger daran als ihr, weil des HERRN Hand wider mich ausgestreckt ist! (Hiob 19.21) 14 Da erhoben sie ihre Stimmen und weinten noch mehr; und Orpa küßte ihre Schwiegermutter. Ruth aber hing ihr an. 15 Sie aber sprach: Siehe, deine Schwägerin ist umgekehrt zu ihrem Volk und zu ihren Göttern; kehre du auch um, deiner Schwägerin nach! 16 Ruth antwortete: Dringe nicht in mich, daß ich dich verlassen und von dir weg umkehren soll! Denn wo du hingehst, da will ich auch hingehen, und wo du bleibst, da bleibe ich auch; dein Volk ist mein Volk, und dein Gott ist mein Gott! (2. Samuel 15.21) 17 Wo du stirbst, da sterbe auch ich, daselbst will auch ich begraben sein; der HERR tue mir dies und das und noch mehr, wenn nicht der Tod allein uns scheiden soll! - 18 Als sie nun sah, daß sie sich fest vorgenommen hatte, mit ihr zu gehen, ließ sie ab, ihr zuzureden. 19 Also gingen die beiden, bis sie nach Bethlehem kamen. Und als sie zu Bethlehem einzogen, geriet die ganze Stadt ihretwegen in Bewegung, und man fragte: Ist das die Naemi? 20 Sie aber sprach: Heißet mich nicht Naemi, sondern nennt mich Mara; denn der Allmächtige hat mich sehr betrübt! (2. Mose 15.23) 21 Voll zog ich aus, aber leer hat mich der HERR wieder heimgebracht. Warum heißet ihr mich denn Naemi, da doch der HERR mich gedemütigt und der Allmächtige mich betrübt hat? - 22 Es war aber am Anfang der Gerstenernte, daß Naemi mit ihrer Schwiegertochter Ruth, der Moabiterin, aus dem Gefilde Moab nach Bethlehem zurückkehrte.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)