zurückEinzelansichtvor

Römer - Kapitel 13

Unterordnung unter die Obrigkeit

1 Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, die nicht von Gott wäre; die vorhandenen aber sind von Gott verordnet. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Ordnung Gottes; die aber widerstreben, ziehen sich selbst die Verurteilung zu. 3 Denn die Herrscher sind nicht wegen guten Werken zu fürchten, sondern wegen bösen! Willst du also die Obrigkeit nicht fürchten, so tue das Gute, dann wirst du Lob von ihr empfangen! (1. Petrus 2.13-14) 4 Denn sie ist Gottes Dienerin, zu deinem Besten. Tust du aber Böses, so fürchte dich! Denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; Gottes Dienerin ist sie, eine Rächerin zur Strafe an dem, der das Böse tut. (2. Chronik 19.6-7) 5 Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen. 6 Deshalb zahlet ihr ja auch Steuern; denn sie sind Gottes Diener, die eben dazu bestellt sind. 7 So gebet nun jedermann, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Furcht, dem die Furcht, Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21)

Die Liebe ist die Erfüllung des Gesetzes

8 Seid niemand etwas schuldig, als daß ihr einander liebet; denn wer den andern liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn die Forderung : «Du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, laß dich nicht gelüsten» (und welches andere Gebot noch sei), wird zusammengefaßt in diesem Wort: «Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!» 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe des Gesetzes Erfüllung. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4)

Leben in Wachsamkeit und Reinheit

11 Und dieses sollen wir tun als solche, die die Zeit verstehen, daß nämlich die Stunde schon da ist, wo wir vom Schlafe aufwachen sollten; denn jetzt ist unser Heil näher, als da wir gläubig wurden; (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 die Nacht ist vorgerückt, der Tag aber nahe. So lasset uns nun ablegen die Werke der Finsternis und anziehen die Waffen des Lichts; (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 laßt uns anständig wandeln als am Tage, nicht in Schmausereien und Schlemmereien, nicht in Unzucht und Ausschweifungen, nicht in Hader und Neid; (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 sondern ziehet den Herrn Jesus Christus an und pfleget das Fleisch nicht bis zur Erregung von Begierden! (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)

zurückEinzelansichtvor

Sacharja - Kapitel 5

1 Ich blickte wieder auf und sah auf einmal eine Schriftrolle durch die Luft fliegen. 2 Der Engel fragte mich: "Was siehst du?" - "Ich sehe eine offene Schriftrolle fliegen, etwa zehn Meter lang und fünf Meter breit." 3 "Das ist der Fluch", sagte er mir, "der über das ganze Land kommt. Denn nach dem, was auf der einen Seite geschrieben steht, wird jeder Dieb weggefegt werden, und nach dem, was auf der anderen Seite steht, jeder Meineidige. 4 Ich habe ihn kommen lassen, spricht Jahwe, der allmächtige Gott, und schicke ihn in das Haus jedes Diebes und jedes Menschen, der in meinem Namen einen Meineid schwört. Er wird auf ihren Häusern lasten und jeden Balken und Stein darin zerfressen, bis sie zusammenbrechen." 5 Dann trat der Engel, der mir zur Seite stand, wieder vor und sagte: "Schau hoch und sieh, was dort zum Vorschein kommt!" 6 "Was ist denn das?", fragte ich. "Das ist ein Fass", erwiderte er, "und so sieht die Sünde im ganzen Land aus." (Micha 6.10) 7 Auf einmal hob sich der runde Bleideckel auf dem Fass und eine Frau kam zum Vorschein. 8 "Das ist die Gottlosigkeit", sagte der Engel. Er stieß die Frau ins Fass zurück und schlug den Bleideckel zu. 9 Als ich wieder aufblickte, sah ich zwei Frauen mit Flügeln, wie Störche sie haben. Sie rauschten heran, packten das Fass und flogen mit ihm davon. 10 "Wohin bringen sie es?", fragte ich den Engel. 11 "Sie bauen ihm einen Tempel im Land Schinar", sagte er, "und stellen die Gottlosigkeit dort auf ein Podest." (1. Mose 11.2)