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Richter - Kapitel 7

Gott erwählt sich 300 aus Gideons Streitmacht

1 Da machte sich Jerub-Baal, das ist Gideon, früh auf mit allem Volk, das bei ihm war, und sie lagerten sich bei dem Brunnen Harod; das Lager der Midianiter aber befand sich nördlich von ihm, beim Hügel More, in der Ebene. (Richter 6.32) 2 Der HERR aber sprach zu Gideon: Des Volks ist zu viel, das bei dir ist, als daß ich Midian in seine Hand geben könnte. Israel möchte sich sonst wider mich rühmen und sagen: Meine Hand hat mir geholfen! 3 So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben. (5. Mose 20.8) 4 Und der HERR sprach zu Gideon: Des Volkes ist noch zu viel! Führe sie hinab an das Wasser; daselbst will ich dir sie prüfen; und von welchem ich dir sagen werde, daß er mit dir ziehen soll, der soll mit dir ziehen, von welchem ich aber sagen werde, daß er nicht mit dir ziehen soll, der soll nicht ziehen. 5 Und er führte das Volk an das Wasser hinab. Und der HERR sprach zu Gideon: Wer mit seiner Zunge von dem Wasser leckt, wie ein Hund leckt, den stelle besonders; desgleichen, wer auf seine Knie fällt, um zu trinken! 6 Da war die Zahl derer, die von der Hand in den Mund geleckt hatten, dreihundert Mann; alles übrige Volk war auf die Knie gefallen, um Wasser zu trinken. 7 Und der HERR sprach zu Gideon: Durch die dreihundert, die geleckt haben, will ich euch erretten und die Midianiter in deine Hand geben; aber das ganze übrige Volk soll nach Hause gehen. (1. Samuel 14.6) 8 Und sie nahmen die Zehrung des Volkes an sich und ihre Posaunen; aber die andern Israeliten ließ er alle gehen, einen jeden in seine Hütte; und er behielt bei sich die dreihundert Mann. Das Lager der Midianiter aber war unter ihm, in der Ebene. 9 Und der HERR sprach in derselben Nacht zu ihm: Steh auf und geh ins Lager hinab; denn ich habe es in deine Hand gegeben! 10 Fürchtest du dich aber hinabzugehen, so laß deinen Burschen Pura mit dir ins Lager hinuntersteigen, 11 damit du hörst, was sie reden. Dann werden deine Hände erstarken, daß du gegen das Lager hinabziehen wirst. Da stieg Gideon mit seinem Burschen Pura hinunter, bis zu den äußersten Vorposten, die zum Lager gehörten. 12 Die Midianiter aber und die Amalekiter und alle Morgenländer waren in die Ebene eingefallen wie eine Menge Heuschrecken; und ihre Kamele waren vor Menge nicht zu zählen, wie der Sand am Gestade des Meeres. 13 Als nun Gideon kam, siehe, da erzählte einer dem andern einen Traum und sprach: Siehe, ich habe einen Traum gehabt; und siehe, ein Gerstenbrotkuchen wälzte sich zum Lager der Midianiter; und als er an die Zelte kam, schlug er dieselben und warf sie nieder und kehrte sie um, das Oberste zuunterst, daß die Zelte dalagen. (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Da antwortete der andere: Das ist nichts anderes als das Schwert Gideons, des Sohnes des Joas, des Israeliten: Gott hat die Midianiter samt dem ganzen Lager in seine Hand gegeben!

Der Kampf gegen die Midianiter

15 Als nun Gideon die Erzählung des Traumes und seine Auslegung hörte, betete er an und kehrte wieder in das Lager Israels zurück und sprach: Macht euch auf! denn der HERR hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben. (Jesaja 9.3) 16 Und er teilte die dreihundert Mann in drei Haufen und gab ihnen allen Posaunen in die Hand und leere Krüge und brennende Fackeln darin 17 und sprach zu ihnen: Seht auf mich, und tut ebenso! Siehe, wenn ich an den Rand des Heerlagers komme, so tut auch ihr, wie ich tue. 18 Wenn ich und alle, die mit mir sind, in die Posaune stoßen, so sollt auch ihr rings um das ganze Lager in die Posaune stoßen und rufen: «Für den HERRN und Gideon!» 19 Als nun Gideon und die hundert Mann, die bei ihm waren, an den Rand des Heerlagers kamen, zu Beginn der mittleren Nachtwache, da man eben die Wachen aufgestellt hatte, stießen sie in die Posaunen und zerschlugen die Krüge in ihren Händen. 20 Da stießen alle drei Haufen in die Posaunen und zerbrachen die Krüge. Sie hielten aber mit ihrer linken Hand die Fackeln und in ihrer rechten Hand die Posaunen, und sie bliesen und riefen: Schwert für den HERRN und Gideon! 21 Und es blieb ein jeder an seinem Platze stehen um das Lager her; aber das ganze Lager schrie und floh. 22 Denn während die dreihundert die Posaunen bliesen, richtete der HERR in dem ganzen Lager eines jeden Schwert wider den andern. Und das Heer floh bis Beth-Sitta, gegen Zererat, bis an das Ufer von Abel-Mechola, bei Tabbat. 23 Und die Männer Israels von Naphtali und Asser und von ganz Manasse wurden aufgeboten und jagten den Midianitern nach. 24 Und Gideon hatte Boten auf das ganze Gebirge Ephraim gesandt und sagen lassen: Kommet herab, den Midianitern entgegen, und besetzet vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara, nämlich den Jordan! Da wurden alle Männer von Ephraim aufgeboten und gewannen vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara und besetzten den Jordan. 25 Und sie fingen zwei Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb; und sie töteten Oreb auf dem Felsen Oreb, und Seb in der Kelter Seb, und verfolgten die Midianiter und brachten die Köpfe Orebs und Sebs zu Gideon über den Jordan.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.