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Richter - Kapitel 7

Gott erwählt sich 300 aus Gideons Streitmacht

1 Da machte sich Jerub-Baal, das ist Gideon, früh auf mit allem Volk, das bei ihm war, und sie lagerten sich bei dem Brunnen Harod; das Lager der Midianiter aber befand sich nördlich von ihm, beim Hügel More, in der Ebene. (Richter 6.32) 2 Der HERR aber sprach zu Gideon: Des Volks ist zu viel, das bei dir ist, als daß ich Midian in seine Hand geben könnte. Israel möchte sich sonst wider mich rühmen und sagen: Meine Hand hat mir geholfen! 3 So laß nun vor den Ohren des Volkes ausrufen und sagen: Wer sich fürchtet und wem graut, der kehre um und flüchte eilends vom Gebirge Gilead! Da kehrten von dem Volk um bei zweiundzwanzigtausend, so daß nur zehntausend übrigblieben. (5. Mose 20.8) 4 Und der HERR sprach zu Gideon: Des Volkes ist noch zu viel! Führe sie hinab an das Wasser; daselbst will ich dir sie prüfen; und von welchem ich dir sagen werde, daß er mit dir ziehen soll, der soll mit dir ziehen, von welchem ich aber sagen werde, daß er nicht mit dir ziehen soll, der soll nicht ziehen. 5 Und er führte das Volk an das Wasser hinab. Und der HERR sprach zu Gideon: Wer mit seiner Zunge von dem Wasser leckt, wie ein Hund leckt, den stelle besonders; desgleichen, wer auf seine Knie fällt, um zu trinken! 6 Da war die Zahl derer, die von der Hand in den Mund geleckt hatten, dreihundert Mann; alles übrige Volk war auf die Knie gefallen, um Wasser zu trinken. 7 Und der HERR sprach zu Gideon: Durch die dreihundert, die geleckt haben, will ich euch erretten und die Midianiter in deine Hand geben; aber das ganze übrige Volk soll nach Hause gehen. (1. Samuel 14.6) 8 Und sie nahmen die Zehrung des Volkes an sich und ihre Posaunen; aber die andern Israeliten ließ er alle gehen, einen jeden in seine Hütte; und er behielt bei sich die dreihundert Mann. Das Lager der Midianiter aber war unter ihm, in der Ebene. 9 Und der HERR sprach in derselben Nacht zu ihm: Steh auf und geh ins Lager hinab; denn ich habe es in deine Hand gegeben! 10 Fürchtest du dich aber hinabzugehen, so laß deinen Burschen Pura mit dir ins Lager hinuntersteigen, 11 damit du hörst, was sie reden. Dann werden deine Hände erstarken, daß du gegen das Lager hinabziehen wirst. Da stieg Gideon mit seinem Burschen Pura hinunter, bis zu den äußersten Vorposten, die zum Lager gehörten. 12 Die Midianiter aber und die Amalekiter und alle Morgenländer waren in die Ebene eingefallen wie eine Menge Heuschrecken; und ihre Kamele waren vor Menge nicht zu zählen, wie der Sand am Gestade des Meeres. 13 Als nun Gideon kam, siehe, da erzählte einer dem andern einen Traum und sprach: Siehe, ich habe einen Traum gehabt; und siehe, ein Gerstenbrotkuchen wälzte sich zum Lager der Midianiter; und als er an die Zelte kam, schlug er dieselben und warf sie nieder und kehrte sie um, das Oberste zuunterst, daß die Zelte dalagen. (1. Mose 40.9) (1. Mose 40.16) 14 Da antwortete der andere: Das ist nichts anderes als das Schwert Gideons, des Sohnes des Joas, des Israeliten: Gott hat die Midianiter samt dem ganzen Lager in seine Hand gegeben!

Der Kampf gegen die Midianiter

15 Als nun Gideon die Erzählung des Traumes und seine Auslegung hörte, betete er an und kehrte wieder in das Lager Israels zurück und sprach: Macht euch auf! denn der HERR hat das Lager der Midianiter in eure Hand gegeben. (Jesaja 9.3) 16 Und er teilte die dreihundert Mann in drei Haufen und gab ihnen allen Posaunen in die Hand und leere Krüge und brennende Fackeln darin 17 und sprach zu ihnen: Seht auf mich, und tut ebenso! Siehe, wenn ich an den Rand des Heerlagers komme, so tut auch ihr, wie ich tue. 18 Wenn ich und alle, die mit mir sind, in die Posaune stoßen, so sollt auch ihr rings um das ganze Lager in die Posaune stoßen und rufen: «Für den HERRN und Gideon!» 19 Als nun Gideon und die hundert Mann, die bei ihm waren, an den Rand des Heerlagers kamen, zu Beginn der mittleren Nachtwache, da man eben die Wachen aufgestellt hatte, stießen sie in die Posaunen und zerschlugen die Krüge in ihren Händen. 20 Da stießen alle drei Haufen in die Posaunen und zerbrachen die Krüge. Sie hielten aber mit ihrer linken Hand die Fackeln und in ihrer rechten Hand die Posaunen, und sie bliesen und riefen: Schwert für den HERRN und Gideon! 21 Und es blieb ein jeder an seinem Platze stehen um das Lager her; aber das ganze Lager schrie und floh. 22 Denn während die dreihundert die Posaunen bliesen, richtete der HERR in dem ganzen Lager eines jeden Schwert wider den andern. Und das Heer floh bis Beth-Sitta, gegen Zererat, bis an das Ufer von Abel-Mechola, bei Tabbat. 23 Und die Männer Israels von Naphtali und Asser und von ganz Manasse wurden aufgeboten und jagten den Midianitern nach. 24 Und Gideon hatte Boten auf das ganze Gebirge Ephraim gesandt und sagen lassen: Kommet herab, den Midianitern entgegen, und besetzet vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara, nämlich den Jordan! Da wurden alle Männer von Ephraim aufgeboten und gewannen vor ihnen das Wasser bis gen Beth-Bara und besetzten den Jordan. 25 Und sie fingen zwei Fürsten der Midianiter, Oreb und Seb; und sie töteten Oreb auf dem Felsen Oreb, und Seb in der Kelter Seb, und verfolgten die Midianiter und brachten die Köpfe Orebs und Sebs zu Gideon über den Jordan.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.