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Richter - Kapitel 5

Das Siegeslied Deboras und Baraks

1 Da sangen Debora und Barak, der Sohn des Abinoams, in jener Zeit und sprachen: 2 Lobet den HERRN, daß Führer in Israel anführten, daß willig sich zeigte das Volk! 3 Höret zu, ihr Könige, merket auf, ihr Fürsten! Ich will, ja ich will dem HERRN singen! Dem HERRN, dem Gott Israels, will ich spielen. 4 O HERR, als du von Seir auszogest, als du einhergingst vom Gefilde Edom, da erzitterte die Erde und der Himmel troff, ja die Wolken troffen vom Wasser. (5. Mose 33.2) (Habakuk 3.3-6) 5 Die Berge zerflossen vor dem HERRN, der Sinai dort zerfloß vor dem HERRN, dem Gott Israels. (Psalm 68.9) 6 Zu den Zeiten Samgars, des Sohnes Anats, zu den Zeiten Jaels waren die Wege verödet; und die auf Pfaden wandelten, gingen krumme Wege. (Richter 3.31) 7 Es mangelten Führer in Israel, sie mangelten, bis ich, Debora, aufstand, bis ich aufstand, eine Mutter in Israel. 8 Israel erwählte neue Götter, da war Krieg in ihren Toren, und kaum ein Schild oder Speer zu sehen unter Vierzigtausend in Israel! (1. Samuel 13.19) (1. Samuel 13.22) 9 Mein Herz gehört den Regenten Israels, den Freiwilligen unter dem Volke. Lobet den HERRN! 10 Die ihr auf schönen Eselinnen reitet, die ihr auf Decken sitzet, und die ihr auf dem Wege gehet, denket nach! (Richter 10.4) (Richter 12.14) 11 Trotz des Schreiens der Zerstörer soll man daselbst, an den Brunnen, preisen die gerechten Taten des HERRN, die gerechten Taten seines Führers in Israel. Dann soll zu den Toren hinabsteigen das Volk des HERRN. 12 Wohlauf, wohlauf, Debora; wohlauf, wohlauf, und singe ein Lied! Mache dich auf, Barak, und führe deine Gefangenen ab, du Sohn Abinoams! 13 Da stieg hinunter der Überrest der Edlen des Volkes, der HERR selbst fuhr herab unter den Helden. 14 Von Ephraim zogen herab, deren Wurzeln in Amalek waren; hinter dir her Benjamin inmitten deiner Volksstämme; von Machir kamen Befehlshaber, und von Sebulon, die den Zählstab handhabten. (Josua 17.1) (Richter 12.15) 15 Auch meine Fürsten von Issaschar hielten es mit Debora; und Issaschar ward wie Barak ins Tal gesandt, folgte ihm auf dem Fuße nach. An den Bächen Rubens gab es schwere Herzensentschlüsse. 16 Warum bist du zwischen den Hürden geblieben, um das Blöken der Herde zu hören? An den Bächen Rubens gab es schwere Herzenserwägungen. 17 Gilead verblieb jenseits des Jordan, und warum hielt sich Dan bei den Schiffen auf? Asser saß am Gestade des Meeres und verblieb an seinen Buchten. 18 Sebulon aber ist das Volk, das sein Leben dem Tode preisgibt; auch Naphtali auf den Anhöhen des Feldes. 19 Die Könige kamen und stritten; da stritten die Könige der Kanaaniter zu Taanach am Wasser Megiddo. Beute in Silber machten sie nicht. 20 Die Sterne am Himmel kämpften mit, sie verließen ihre Bahnen und stritten wider Sisera. (2. Mose 14.25) (Josua 10.14) (Josua 10.42) (Richter 4.15) 21 Der Bach Kison riß sie fort, der feindliche Bach, der Bach Kison. Meine Seele, tritt kräftig auf! 22 Da stampften die Hufe der Rosse von dem Jagen, dem Jagen seiner Edlen. 23 Verfluchet die Stadt Meros, sprach der Engel des HERRN; ja, fluchet sehr ihren Bürgern! Weil sie dem HERRN nicht zu Hilfe gekommen sind, dem HERRN zu Hilfe mit den Helden! 24 Gepriesen sei Jael vor allen Weibern, das Weib Hebers, des Keniters; gepriesen sei sie vor allen Weibern im Zelte! 25 Milch gab sie, als er Wasser forderte, Butter brachte sie in prächtiger Schale. (Richter 4.19) 26 Sie streckte ihre Hand aus nach dem Pflock, ihre Rechte nach dem schweren Hammer. Sie hämmerte den Sisera; sie durchschlug sein Haupt, zermalmte und durchbohrte seine Schläfe. 27 Er krümmte sich zu ihren Füßen, fiel nieder und lag da; zu ihren Füßen krümmte er sich und fiel; wo er niedergesunken war, da blieb er liegen. 28 Die Mutter Siseras sah durchs Fenster und schrie klagend durchs Gitter: Warum kommt sein Wagen so lange nicht? Warum verspätet sich also sein Gespann? 29 Die Klugen unter ihren Fürstinnen antworteten. Und auch sie beantwortet sich ihre Fragen so: 30 «Sollten sie nicht Beute finden und verteilen? Ein oder zwei Weiber für jeden Mann? Beute von bunten Kleidern für Sisera? Beute von bunt gewirkten Kleidern, doppelt gewirktes buntes Zeug für die Hälse der Geraubten?» 31 Also müssen umkommen, o HERR, alle deine Feinde; die aber Ihn lieben, müssen sein wie die Sonne, wenn sie aufgeht in ihrer Macht! Und das Land hatte Ruhe, vierzig Jahre lang. (Richter 3.11)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)