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Richter - Kapitel 4

Debora und Barak besiegen Jabin und Sisera

1 Als aber Ehud gestorben war, taten die Kinder Israel wieder, was böse war vor dem HERRN. 2 Da verkaufte sie der HERR in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Feldhauptmann war Sisera, welcher in Charoset-der Heiden wohnte. 3 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er zwang die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre lang. 4 Debora, eine Prophetin, das Weib Lapidots, richtete Israel zu jener Zeit. 5 Und sie saß unter der Palme Debora zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel kamen zu ihr hinauf vor Gericht. 6 Dieselbe sandte hin und ließ Barak rufen, den Sohn Abinoams, von Kedesch-Naphtali, und sprach zu ihm: Hat nicht der HERR, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor; und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon! 7 Denn ich will Sisera, den Feldhauptmann Jabins, mit seinen Wagen und mit seinen Haufen zu dir an den Bach Kison ziehen lassen und ihn in deine Hand geben. 8 Barak sprach zu ihr: wenn du mit mir gehst, so will ich gehen; gehst du aber nicht mit mir, so gehe ich nicht! 9 Sie sprach: Ich will freilich mit dir gehen; aber der Ruhm des Weges, den du gehst, wird nicht dir zufallen; denn der HERR wird Sisera in die Hand eines Weibes übergeben. Also machte sich Debora auf und zog mit Barak gen Kedesch. 10 Da berief Barak Sebulon und Naphtali nach Kedesch und zog mit zehntausend Mann zu Fuß hinauf; Debora zog auch mit ihm hinauf. 11 Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Söhnen Hobabs, des Schwiegervaters Moses, getrennt und hatte seine Hütte bei dem Eichenwalde Zaanaim neben Kedesch aufgeschlagen. (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Da ward dem Sisera angezeigt, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor gezogen sei. 13 Und Sisera berief alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen und alles Volk, das mit ihm war, von Charoset-der Heiden an den Bach Kison. 14 Debora aber sprach zu Barak: Mache dich auf! Denn das ist der Tag, da der HERR den Sisera in deine Hand gegeben hat; ist nicht der HERR vor dir ausgezogen? Da stieg Barak vom Berge Tabor hinunter und die zehntausend Mann hinter ihm her. 15 Und der HERR brachte Sisera samt allen seinen Wagen und seinem ganzen Heer durch die Schärfe des Schwertes vor Barak in Verwirrung, so daß Sisera von seinem Wagen sprang und zu Fuß floh. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis gen Charoset-der Heiden; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes, daß nicht einer übrigblieb.

Jael tötet Sisera

17 Sisera aber floh zu Fuß zum Zelte Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn Jabin, der König von Hazor, und das Haus Hebers, des Keniters, hatten Frieden miteinander. 18 Jael aber ging heraus, dem Sisera entgegen, und sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir und fürchte dich nicht! Und er kehrte bei ihr ein ins Zelt, und sie deckte ihn mit einer Decke zu. 19 Er aber sprach zu ihr: Gib mir doch ein wenig Wasser zu trinken; denn mich dürstet! Da öffnete sie den Milchschlauch und gab ihm zu trinken und deckte ihn wieder zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich unter die Zelttür, und wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? so sage: Nein! 21 Da nahm Jael, das Weib Hebers, einen Zeltpflock und einen Hammer zur Hand und ging leise zu ihm hinein und schlug ihm den Pflock durch die Schläfe, so daß er in die Erde drang. Er aber war vor Müdigkeit fest eingeschlafen; und er starb. 22 Siehe, da kam Barak, der den Sisera verfolgte; Jael aber ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm her, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und als er zu ihr hineinkam, lag Sisera tot da, und der Pflock steckte in seiner Schläfe. 23 Also demütigte Gott zu jener Zeit Jabin, den König der Kanaaniter, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel lastete je länger je schwerer über Jabin, dem König der Kanaaniter, bis sie ihn ausrotteten.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.