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Richter - Kapitel 4

Debora und Barak besiegen Jabin und Sisera

1 Als aber Ehud gestorben war, taten die Kinder Israel wieder, was böse war vor dem HERRN. 2 Da verkaufte sie der HERR in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Feldhauptmann war Sisera, welcher in Charoset-der Heiden wohnte. 3 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er zwang die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre lang. 4 Debora, eine Prophetin, das Weib Lapidots, richtete Israel zu jener Zeit. 5 Und sie saß unter der Palme Debora zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel kamen zu ihr hinauf vor Gericht. 6 Dieselbe sandte hin und ließ Barak rufen, den Sohn Abinoams, von Kedesch-Naphtali, und sprach zu ihm: Hat nicht der HERR, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor; und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon! 7 Denn ich will Sisera, den Feldhauptmann Jabins, mit seinen Wagen und mit seinen Haufen zu dir an den Bach Kison ziehen lassen und ihn in deine Hand geben. 8 Barak sprach zu ihr: wenn du mit mir gehst, so will ich gehen; gehst du aber nicht mit mir, so gehe ich nicht! 9 Sie sprach: Ich will freilich mit dir gehen; aber der Ruhm des Weges, den du gehst, wird nicht dir zufallen; denn der HERR wird Sisera in die Hand eines Weibes übergeben. Also machte sich Debora auf und zog mit Barak gen Kedesch. 10 Da berief Barak Sebulon und Naphtali nach Kedesch und zog mit zehntausend Mann zu Fuß hinauf; Debora zog auch mit ihm hinauf. 11 Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Söhnen Hobabs, des Schwiegervaters Moses, getrennt und hatte seine Hütte bei dem Eichenwalde Zaanaim neben Kedesch aufgeschlagen. (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Da ward dem Sisera angezeigt, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor gezogen sei. 13 Und Sisera berief alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen und alles Volk, das mit ihm war, von Charoset-der Heiden an den Bach Kison. 14 Debora aber sprach zu Barak: Mache dich auf! Denn das ist der Tag, da der HERR den Sisera in deine Hand gegeben hat; ist nicht der HERR vor dir ausgezogen? Da stieg Barak vom Berge Tabor hinunter und die zehntausend Mann hinter ihm her. 15 Und der HERR brachte Sisera samt allen seinen Wagen und seinem ganzen Heer durch die Schärfe des Schwertes vor Barak in Verwirrung, so daß Sisera von seinem Wagen sprang und zu Fuß floh. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis gen Charoset-der Heiden; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes, daß nicht einer übrigblieb.

Jael tötet Sisera

17 Sisera aber floh zu Fuß zum Zelte Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn Jabin, der König von Hazor, und das Haus Hebers, des Keniters, hatten Frieden miteinander. 18 Jael aber ging heraus, dem Sisera entgegen, und sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir und fürchte dich nicht! Und er kehrte bei ihr ein ins Zelt, und sie deckte ihn mit einer Decke zu. 19 Er aber sprach zu ihr: Gib mir doch ein wenig Wasser zu trinken; denn mich dürstet! Da öffnete sie den Milchschlauch und gab ihm zu trinken und deckte ihn wieder zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich unter die Zelttür, und wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? so sage: Nein! 21 Da nahm Jael, das Weib Hebers, einen Zeltpflock und einen Hammer zur Hand und ging leise zu ihm hinein und schlug ihm den Pflock durch die Schläfe, so daß er in die Erde drang. Er aber war vor Müdigkeit fest eingeschlafen; und er starb. 22 Siehe, da kam Barak, der den Sisera verfolgte; Jael aber ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm her, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und als er zu ihr hineinkam, lag Sisera tot da, und der Pflock steckte in seiner Schläfe. 23 Also demütigte Gott zu jener Zeit Jabin, den König der Kanaaniter, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel lastete je länger je schwerer über Jabin, dem König der Kanaaniter, bis sie ihn ausrotteten.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)