zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 4

Debora und Barak besiegen Jabin und Sisera

1 Als aber Ehud gestorben war, taten die Kinder Israel wieder, was böse war vor dem HERRN. 2 Da verkaufte sie der HERR in die Hand Jabins, des Königs der Kanaaniter, der zu Hazor regierte; und sein Feldhauptmann war Sisera, welcher in Charoset-der Heiden wohnte. 3 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN; denn er hatte neunhundert eiserne Wagen, und er zwang die Kinder Israel mit Gewalt zwanzig Jahre lang. 4 Debora, eine Prophetin, das Weib Lapidots, richtete Israel zu jener Zeit. 5 Und sie saß unter der Palme Debora zwischen Rama und Bethel, auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel kamen zu ihr hinauf vor Gericht. 6 Dieselbe sandte hin und ließ Barak rufen, den Sohn Abinoams, von Kedesch-Naphtali, und sprach zu ihm: Hat nicht der HERR, der Gott Israels, geboten: Gehe hin und ziehe auf den Berg Tabor; und nimm mit dir zehntausend Mann von den Kindern Naphtali und von den Kindern Sebulon! 7 Denn ich will Sisera, den Feldhauptmann Jabins, mit seinen Wagen und mit seinen Haufen zu dir an den Bach Kison ziehen lassen und ihn in deine Hand geben. 8 Barak sprach zu ihr: wenn du mit mir gehst, so will ich gehen; gehst du aber nicht mit mir, so gehe ich nicht! 9 Sie sprach: Ich will freilich mit dir gehen; aber der Ruhm des Weges, den du gehst, wird nicht dir zufallen; denn der HERR wird Sisera in die Hand eines Weibes übergeben. Also machte sich Debora auf und zog mit Barak gen Kedesch. 10 Da berief Barak Sebulon und Naphtali nach Kedesch und zog mit zehntausend Mann zu Fuß hinauf; Debora zog auch mit ihm hinauf. 11 Heber aber, der Keniter, hatte sich von den Kenitern, den Söhnen Hobabs, des Schwiegervaters Moses, getrennt und hatte seine Hütte bei dem Eichenwalde Zaanaim neben Kedesch aufgeschlagen. (4. Mose 10.29) (Richter 1.16) 12 Da ward dem Sisera angezeigt, daß Barak, der Sohn Abinoams, auf den Berg Tabor gezogen sei. 13 Und Sisera berief alle seine Wagen, neunhundert eiserne Wagen und alles Volk, das mit ihm war, von Charoset-der Heiden an den Bach Kison. 14 Debora aber sprach zu Barak: Mache dich auf! Denn das ist der Tag, da der HERR den Sisera in deine Hand gegeben hat; ist nicht der HERR vor dir ausgezogen? Da stieg Barak vom Berge Tabor hinunter und die zehntausend Mann hinter ihm her. 15 Und der HERR brachte Sisera samt allen seinen Wagen und seinem ganzen Heer durch die Schärfe des Schwertes vor Barak in Verwirrung, so daß Sisera von seinem Wagen sprang und zu Fuß floh. 16 Barak aber jagte den Wagen und dem Heere nach bis gen Charoset-der Heiden; und das ganze Heer Siseras fiel durch die Schärfe des Schwertes, daß nicht einer übrigblieb.

Jael tötet Sisera

17 Sisera aber floh zu Fuß zum Zelte Jaels, des Weibes Hebers, des Keniters; denn Jabin, der König von Hazor, und das Haus Hebers, des Keniters, hatten Frieden miteinander. 18 Jael aber ging heraus, dem Sisera entgegen, und sprach zu ihm: Kehre ein, mein Herr, kehre ein zu mir und fürchte dich nicht! Und er kehrte bei ihr ein ins Zelt, und sie deckte ihn mit einer Decke zu. 19 Er aber sprach zu ihr: Gib mir doch ein wenig Wasser zu trinken; denn mich dürstet! Da öffnete sie den Milchschlauch und gab ihm zu trinken und deckte ihn wieder zu. 20 Und er sprach zu ihr: Stelle dich unter die Zelttür, und wenn jemand kommt und dich fragt und spricht: Ist jemand hier? so sage: Nein! 21 Da nahm Jael, das Weib Hebers, einen Zeltpflock und einen Hammer zur Hand und ging leise zu ihm hinein und schlug ihm den Pflock durch die Schläfe, so daß er in die Erde drang. Er aber war vor Müdigkeit fest eingeschlafen; und er starb. 22 Siehe, da kam Barak, der den Sisera verfolgte; Jael aber ging hinaus, ihm entgegen, und sprach zu ihm: Komm her, ich will dir den Mann zeigen, den du suchst! Und als er zu ihr hineinkam, lag Sisera tot da, und der Pflock steckte in seiner Schläfe. 23 Also demütigte Gott zu jener Zeit Jabin, den König der Kanaaniter, vor den Kindern Israel. 24 Und die Hand der Kinder Israel lastete je länger je schwerer über Jabin, dem König der Kanaaniter, bis sie ihn ausrotteten.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.