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Richter - Kapitel 3

Die übrig gebliebenen Kanaaniter im Land Israel

1 Das sind aber die Völker, die der HERR übrigbleiben ließ, um durch sie alle diejenigen Israeliten zu prüfen, welche alle die Kämpfe um Kanaan nicht erfahren hatten; (Richter 2.22) 2 nur um den Geschlechtern der Kinder Israel davon Kenntnis zu geben und sie die Kriegführung zu lehren, weil sie zuvor nichts davon wußten: 3 die fünf Fürsten der Philister und alle Kanaaniter und Zidonier und Heviter, die auf dem Gebirge Libanon wohnten, vom Berge Baal-Hermon an bis dorthin, wo man gen Hamat kommt. (Josua 13.3) 4 Dieselben verblieben, damit Israel durch sie geprüft werde, auf daß kund würde, ob sie den Geboten des HERRN folgen würden, die er ihren Vätern durch Mose geboten hatte. 5 Als nun die Kinder Israel unter den Kanaanitern, Hetitern, Amoritern, Pheresitern, Hevitern und Jebusitern wohnten, 6 nahmen sie deren Töchter zu Weibern und gaben ihre Töchter den Söhnen derselben und dienten ihren Göttern. (5. Mose 7.3)

Otniel besiegt den König von Aram-Naharajim

7 Und die Kinder Israel taten, was übel war vor dem HERRN und vergaßen des HERRN, ihres Gottes, und dienten den Baalen und Astarten. 8 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel; und er verkaufte sie unter die Hand Kuschan-Rischataims, des Königs von Mesopotamien; und die Kinder Israel dienten dem Kuschan-Rischataim acht Jahre lang. 9 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN. Und der HERR erweckte ihnen einen Retter, der sie erlöste: Otniel, den Sohn Kenas, Kalebs jüngeren Bruder. (Richter 1.13) 10 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er richtete Israel und zog aus zum Streit. Und der HERR gab den König von Mesopotamien, Kuschan-Rischataim, in seine Hand, so daß seine Hand über Kuschan-Rischataim zu stark wurde. (Richter 6.34) 11 Da hatte das Land vierzig Jahre lang Ruhe. Als aber Otniel, der Sohn Kenas, starb,

Ehud besiegt Moab

12 da taten die Kinder Israel wieder, was vor dem HERRN übel war. Da stärkte der HERR Eglon, den König der Moabiter, gegen die Kinder Israel, weil sie taten, was vor dem HERRN übel war. 13 Und er sammelte um sich die Kinder Ammon und die Amalekiter und zog hin und schlug Israel und nahm die Palmenstadt ein. (Richter 1.16) 14 Und die Kinder Israel dienten Eglon, dem König der Moabiter, achtzehn Jahre lang. 15 Da schrieen sie zum HERRN. Und der HERR erweckte ihnen einen Retter, Ehud, den Sohn Geras, einen Benjaminiten; der war lahm an seiner rechten Hand. Und die Kinder Israel sandten durch ihn Geschenke an Eglon, den König der Moabiter. 16 Da machte Ehud ein zweischneidiges Schwert, eine Elle lang, und gürtete es unter seinem Kleid an seine rechte Hüfte; 17 und so brachte er Eglon, dem König der Moabiter, das Geschenk. Eglon aber war ein sehr fetter Mann. 18 Als er nun die Überreichung des Geschenkes vollzogen hatte, ließ er die Leute gehen, welche das Geschenk getragen hatten; 19 er selbst aber kehrte um bei den Götzen zu Gilgal und sprach zum König: Ich habe dir, o König, etwas Geheimes zu sagen! Er aber sprach: Schweig! Und alle, die um ihn her standen, gingen von ihm hinaus. Da kam Ehud zu ihm hinein. 20 Er aber saß allein in seinem kühlen Söller. Und Ehud sprach: Ein Wort Gottes habe ich an dich! Da stand er von seinem Thron auf. 21 Ehud aber reckte seine linke Hand aus und nahm das Schwert von seiner rechten Hüfte uns stieß es ihm in den Bauch, 22 so daß auch der Griff der Klinge hineinfuhr und das Fett sich um die Klinge schloß; denn er zog das Schwert nicht aus seinem Bauch, so daß es ihm hinten hinausging. 23 Darnach ging Ehud hinaus in den Vorsaal und schloß die Türe des Söllers hinter sich zu und verriegelte sie. 24 Als er nun hinausgegangen war, kamen die Diener; als sie aber sahen, daß die Türe des Söllers verschlossen war, sprachen sie: Gewiß deckt er seine Füße in dem kühlen Gemach! 25 Und sie warteten so lange, bis sie sich dessen schämten; und siehe, niemand tat die Türe des Söllers auf; da nahmen sie den Schlüssel und schlossen auf; und siehe, da lag ihr Herr tot auf der Erde! 26 Ehud aber war entronnen, während sie so zögerten, und ging an den Götzen vorüber und entrann nach Seira. 27 Und als er heimkam, blies er die Posaune auf dem Gebirge Ephraim, und die Kinder Israel zogen mit ihm vom Gebirge herab, und er vor ihnen her. 28 Und er sprach zu ihnen: Folget mir nach, denn der HERR hat die Moabiter, eure Feinde, in eure Hand gegeben! Und sie folgten ihm und gewannen die Furten des Jordan gegen Moab hin und ließen niemand hinüber; 29 und sie schlugen die Moabiter zu jener Zeit, bei zehntausend Mann, alles wohlbeleibte und streitbare Männer, daß nicht einer entrann. 30 Also wurden zu jener Zeit die Moabiter unter die Hand der Kinder Israel gebracht; und das Land hatte Ruhe, achtzig Jahre lang.

Schamgar besiegt die Philister

31 Nach ihm trat Samgar, der Sohn Anats, auf; der schlug sechshundert Philister mit einem Ochsenstecken; und auch er errettete Israel.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.