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Richter - Kapitel 21

Das Friedensangebot für den Überrest des Stammes Benjamin

1 Und alle Israeliten hatten zu Mizpa geschworen und gesagt: Niemand von uns soll seine Tochter einem Benjaminiten zum Weibe geben! (Richter 20.1) (Richter 21.7) (Richter 21.18) 2 Und das Volk kam gen Bethel und verblieb daselbst bis zum Abend vor Gott; und sie erhoben ihre Stimme und weinten sehr (Richter 20.18) 3 und sprachen: O HERR, Gott Israels, warum ist das in Israel geschehen, daß heute ein Stamm von Israel fehlt? 4 Am andern Morgen aber machte sich das Volk früh auf; und sie bauten daselbst einen Altar und opferten Brandopfer und Dankopfer. 5 Und die Kinder Israel sprachen: Wer von allen Stämmen Israels ist nicht in die Gemeinde zum HERRN heraufgekommen? Denn der große Schwur war ausgesprochen worden: Wer nicht zum HERRN gen Mizpa heraufkommt, der soll gewiß sterben! (Richter 20.1) 6 Und es reute die Kinder Israel um ihren Bruder Benjamin, und sie sprachen: Heute ist ein Stamm von Israel abgehauen worden! 7 Was wollen wir tun, daß die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn wir haben bei dem HERRN geschworen, daß wir ihnen keine von unsern Töchtern zu Frauen geben wollen! (Richter 21.1) 8 Darum fragten sie: Wer ist wohl von den Stämmen Israels nicht zum HERRN gen Mizpa heraufgekommen? Und siehe, da war niemand von Jabes in Gilead zu der Gemeinde in das Lager gekommen. 9 Denn als das Volk gezählt ward, siehe, da war keiner der Bürger von Jabes in Gilead da! 10 Da sandte die Gemeinde zwölftausend von den tapfersten Männern dorthin und gebot ihnen und sprach: Geht hin und schlagt mit der Schärfe des Schwertes die Bürger von Jabes in Gilead, samt den Weibern und den Kindern! 11 Das aber ist der Befehl, den ihr ausführen sollt: Alles, was männlich ist, und alle Weiber, denen schon ein Mann beigewohnt hat, sollt ihr töten! (4. Mose 21.2) (4. Mose 31.17) 12 Und sie fanden unter den Bürgern von Jabes in Gilead vierhundert Töchter, die noch Jungfrauen waren und denen kein Mann beigewohnt hatte; die brachten sie ins Lager zu Silo, das im Lande Kanaan liegt. 13 Da sandte die ganze Gemeinde hin und ließ mit den Kindern Benjamin, die auf dem Felsen Rimmon waren, reden und ihnen Frieden anbieten. (Richter 20.47) 14 Also kehrten die Kinder Benjamin zu jener Zeit wieder zurück, und man gab ihnen die Frauen, welche man von den Frauen zu Jabes in Gilead am Leben gelassen hatte; doch reichten diese nicht für sie aus. 15 Es reute aber das Volk um Benjamin, daß der HERR in den Stämmen Israels einen Riß gemacht hatte. 16 Und die Ältesten der Gemeinde sprachen: Was wollen wir tun, daß auch die Übriggebliebenen Frauen bekommen? Denn die Frauen sind aus Benjamin vertilgt. 17 Und sie sprachen: Benjamin muß gerettet werden, und es soll kein Stamm aus Israel vertilgt werden! 18 Nun können wir ihnen aber unsere Töchter nicht zu Frauen geben; denn die Kinder Israel haben geschworen und gesagt: Verflucht sei, wer den Benjaminiten ein Weib gibt! (Richter 21.1) (Richter 21.7) 19 Darum sprachen sie: Siehe, es ist alljährlich ein Fest des HERRN zu Silo, welches nördlich von Bethel liegt, östlich der Straße, die von Bethel nach Sichem hinaufführt und südlich von Lebona. 20 Und sie geboten den Kindern Benjamin und sprachen: Geht hin und lauert in den Weinbergen! 21 Wenn ihr dann sehet, daß die Töchter von Silo mit Reigen zum Tanze herausgehen, so kommt aus den Weinbergen hervor und nehmt euch ein jeder ein Weib von den Töchtern Silos und geht in das Land Benjamin! 22 Wenn aber ihre Väter oder ihre Brüder kommen, um mit uns zu rechten, so wollen wir zu ihnen sagen: Schenket sie uns! Denn nicht jeder hat ein Weib gewonnen im Kriege; auch habt ihr sie ihnen nicht gegeben, sonst wäret ihr heute schuldig! 23 Da taten die Kinder Benjamin also, daß sie sich Frauen nahmen nach ihrer Zahl von den Reigentänzerinnen, die sie raubten, und sie gingen davon und kehrten wieder zu ihrem Erbteil zurück und bauten Städte und wohnten darin. 24 Auch die Kinder Israel machten sich zu jener Zeit von dannen, ein jeder zu seinem Stamm und zu seinem Geschlecht, und begaben sich von dort aus ein jeder zu seinem Erbteil. 25 Zu jener Zeit war kein König in Israel; jedermann tat, was ihn recht dünkte. w (Richter 17.6)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)