zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 20

Die Gemeinde Israels berät über die Strafe gegen Gibea und Benjamin

1 Da zogen alle Kinder Israel aus, und die ganze Gemeinde, von Dan bis Beer-Seba und vom ganzen Lande Gilead, ward versammelt wie ein Mann, vor dem HERRN zu Mizpa. (Richter 11.11) (1. Samuel 7.5) 2 Und die Häupter des ganzen Volkes aus allen Stämmen Israels traten zusammen in der Versammlung des Volkes Gottes: vierhunderttausend Mann Fußvolk, die das Schwert zogen. 3 Aber die Kinder Benjamin hörten, daß die Kinder Israel gen Mizpa hinaufgezogen seien. Und die Kinder Israel sprachen: Sagt, wie ist diese Bosheit geschehen? 4 Da antwortete der Levit, der Mann des Weibes, das getötet worden war, und sprach: Ich kam mit meinem Kebsweibe gen Gibea in Benjamin, um daselbst über Nacht zu bleiben. (Richter 19.15) 5 Da machten sich die Bürger von Gibea wider mich auf und umzingelten meinetwegen bei Nacht das Haus; mich gedachten sie zu töten, und mein Kebsweib haben sie geschändet, daß sie gestorben ist. 6 Da nahm ich mein Kebsweib und zerstückelte es und sandte die Stücke in das ganze Land des Erbes Israels, denn sie haben eine Schandtat und ein Verbrechen in Israel begangen. 7 Seht, ihr alle, Kinder Israel, sprecht euch aus und beratet hier! 8 Da stand alles Volk auf wie ein Mann und sprach: Niemand von uns soll in seine Hütte gehen, noch in sein Haus heimkehren; 9 sondern das wollen wir jetzt wider Gibea tun: gegen sie ausziehen nach dem Los! 10 Wir wollen zehn Männer von hundert, und hundert von tausend, und tausend von zehntausend aus allen Stämmen Israels nehmen; die sollen Zehrung holen für das Volk, damit es komme und mit Gibea-Benjamin verfahre nach aller seiner Schandtat, die es in Israel verübt hat. 11 Also versammelten sich alle Männer von Israel bei der Stadt, verbündet wie ein Mann. 12 Und die Stämme von Israel sandten Männer zu allen Geschlechtern von Benjamin und ließen ihnen sagen: Was ist das für eine Schandtat, die bei euch verübt worden ist? 13 So gebt nun die Männer heraus, die Kinder Belials zu Gibea, daß wir sie töten und das Böse aus Israel ausrotten! Aber die Kinder Benjamin wollten der Stimme ihrer Brüder, der Kinder Israel, nicht gehorchen; 14 sondern sie versammelten sich aus den Städten in Gibea, um zum Streit wider die Kinder Israel auszuziehen. 15 Und es wurden an jenem Tag die Kinder Benjamin aus den Städten gemustert: 26000 Mann, die das Schwert zogen, ohne die Bürger von Gibea; derer wurden 700 gezählt, auserlesene Männer. 16 Und unter all diesem Volk waren 700 auserlesene Männer, die linkshändig waren; die schleuderten alle einen Stein haargenau, ohne zu fehlen. 17 Aber der Männer von Israel, ausgenommen Benjamin, wurden 400000 gezählt, die das Schwert zogen, alles streitbare Männer. 18 Und die Kinder Israel machten sich auf und zogen hinauf nach Bethel und fragten Gott und sprachen: Wer von uns soll zuerst hinaufziehen zum Streit mit den Kindern Benjamin? Der HERR sprach: Juda zuerst! (Richter 1.1-2) (Richter 20.26-27) (Richter 21.2)

Der Kampf der Israeliten gegen Benjamin

19 Also machten sich die Kinder Israel am Morgen auf und lagerten sich vor Gibea. 20 Und die Männer von Israel zogen aus, mit Benjamin zu streiten, und stellten sich in Schlachtordnung auf zum Streit wider Gibea. 21 Da fielen die Kinder Benjamin aus Gibea heraus und streckten an jenem Tag unter Israel 22000 Mann zu Boden. 22 Aber das Volk, die Männer von Israel, stärkten sich und stellten sich wieder in Schlachtordnung auf, am gleichen Orte, wo sie sich am Tage zuvor gestellt hatten. 23 Und sie gingen hinauf und weinten vor dem HERRN und sprachen: Sollen wir wieder hinziehen, um mit unsern Brüdern, den Kindern Benjamin, zu streiten? Der HERR sprach: Zieht hinauf gegen sie! 24 Als nun tags darauf die Kinder Israel sich an die Kinder Benjamin heranmachten, 25 fielen die Benjaminiten wieder aus Gibea heraus, ihnen entgegen, an demselben Tag, und streckten von den Kindern Israel weitere 18000 Mann zu Boden, die alle das Schwert gezogen. (1. Mose 49.27) 26 Da zogen alle Kinder Israel und alles Volk hinauf und kamen gen Bethel und weinten und blieben daselbst vor dem HERRN und fasteten an jenem Tag bis zum Abend und opferten Brandopfer und Dankopfer vor dem HERRN. (Richter 20.18) 27 Und die Kinder Israel fragten den HERRN; denn zu jener Zeit war daselbst die Bundeslade Gottes. 28 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, des Sohnes Aarons, stand vor Ihm zu jener Zeit und fragte: Soll ich nochmals ausziehen, um mit unsern Brüdern, den Kindern Benjamin, zu streiten, oder soll ich es lassen? Der HERR sprach: Zieht hinauf, denn morgen will ich sie in eure Hand geben! (Josua 22.13) 29 Da legten die Kinder Israel einen Hinterhalt rings um Gibea her. 30 Darnach zogen die Kinder Israel am dritten Tage gegen die Kinder Benjamin hinauf und stellten sich in Schlachtordnung wider Gibea auf, wie zweimal zuvor. 31 Da zogen die Kinder Benjamin heraus, dem Volke entgegen, und nachdem sie von der Stadt abgeschnitten worden, fingen sie an, etliche vom Volk zu erschlagen und zu töten, etwa dreißig Mann von Israel, wie zweimal zuvor, auf den Landstraßen, deren eine nach Bethel, die andere auf dem Felde nach Gibea führt. 32 Da sprachen die Kinder Benjamin: Sie sind vor uns geschlagen wie zuvor! Aber die Kinder Israel sprachen: Laßt uns fliehen, damit wir sie von der Stadt abschneiden gegen die Landstraßen hin! 33 Da machten sich alle Männer Israels auf von ihrem Ort und stellten sich in Schlachtordnung auf bei Baal-Tamar; aber der Hinterhalt Israels brach von seinem Standort, aus der Höhle von Gibea, hervor. 34 Und zehntausend auserlesene Männer aus ganz Israel kamen gegen Gibea, als der Streit hart war; die Kinder Benjamin aber merkten nicht, daß ihnen das Unglück nahte. 35 Und der HERR schlug Benjamin vor den Kindern Israel, so daß die Kinder Israel an jenem Tag 25100 Mann von Benjamin, die das Schwert zogen, zu Boden streckten. 36 Und die Kinder Benjamin sahen, daß sie geschlagen waren. Die Männer von Israel aber hatten Benjamin Raum gegeben; denn sie verließen sich auf den Hinterhalt, den sie bei Gibea bestellt hatten. 37 Und der Hinterhalt eilte und überfiel Gibea und zog aus und schlug die ganze Stadt mit der Schärfe des Schwertes. 38 Aber die Männer von Israel hatten mit dem Hinterhalt die Abrede getroffen, daß dieser einen starken Rauch aus der Stadt solle aufsteigen lassen. 39 Darum wandten sich die Männer von Israel im Streit, und Benjamin fing an zu schlagen und zu töten von Israel etwa dreißig Mann; denn sie dachten: Sie sind wieder vor uns geschlagen wie im vorigen Streit. 40 Als aber von der Stadt der Rauch wie eine Säule aufzusteigen begann, sah Benjamin hinter sich, und siehe, da flammte von der ganzen Stadt Feuer auf gen Himmel! 41 Nun wandten sich die Männer von Israel um; die Männer von Benjamin aber waren bestürzt; denn sie sahen, daß das Unglück sie getroffen hatte. 42 Sie wandten sich zwar vor den Männern Israels auf den Weg zur Wüste, aber der Streit folgte ihnen; und die, welche aus den Städten kamen, nahmen sie in die Mitte und machten sie nieder. 43 Und sie umzingelten Benjamin, verfolgten sie bis Menucha und zertraten sie bis vor Gibea, gegen Sonnenaufgang. 44 Und von Benjamin fielen 18000 Mann, alles streitbare Männer. 45 Da wandten sie sich und flohen gegen die Wüste an den Felsen Rimmon. Aber jene schlugen auf den Straßen 5000 Mann und setzten ihnen nach bis Gideom und schlugen von ihnen noch 2000 Mann. 46 Also fielen an jenem Tage von Benjamin im ganzen 25000 Mann, die das Schwert gezogen hatten, lauter streitbare Männer. 47 Nur 600 Mann wandten sich und entflohen zur Wüste, zum Felsen Rimmon, und verblieben auf dem Felsen Rimmon vier Monate lang. (Richter 21.13) 48 Und die Männer Israels kehrten zurück zu den Kindern Benjamin und schlugen mit der Schärfe des Schwertes alles, was in der Stadt war, vom Menschen bis zum Vieh, alles, was man fand; auch alle vorhandenen Städte verbrannten sie mit Feuer.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.