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Richter - Kapitel 2

Der Engel des HERRN tadelt Israels Ungehorsam

1 Aber der Engel des HERRN kam von Gilgal herauf nach Bochim und sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und in das Land gebracht, das ich euren Vätern zugeschworen habe; und ich sagte, ich wolle meinen Bund mit euch nicht aufheben ewiglich; 2 ihr aber sollt mit den Einwohnern dieses Landes keinen Bund machen, sondern ihre Altäre zerbrechen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht! Warum habt ihr es doch getan? (5. Mose 7.2-5) 3 So habe ich nun auch gesagt: Ich will sie vor euch nicht vertreiben, damit sie euch zu Dornen und ihre Götter euch zum Fallstrick werden! (Josua 23.13) 4 Da nun der Engel des HERRN solche Worte zu allen Kindern Israel redete, erhob das Volk seine Stimme und weinte. 5 Daher hießen sie den Ort Bochim und opferten daselbst dem HERRN.

Ungehorsam und Niederlagen der neuen Generation – Die Richter

6 Als nämlich Josua das Volk entlassen hatte, zogen die Kinder Israel ein jeder in sein Erbteil, um das Land in Besitz zu nehmen. 7 Und das Volk diente dem HERRN, solange Josua lebte und solange die Ältesten da waren, die Josua überlebten, welche alle die großen Werke des HERRN gesehen hatten, die er an Israel getan. (Josua 24.31) 8 Als aber Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, im Alter von hundertundzehn Jahren gestorben war, 9 begruben sie ihn im Gebiet seines Erbteils, zu Timnat-Heres, auf dem Gebirge Ephraim, nördlich vom Berge Gaasch. (Josua 24.29-30) 10 Und als auch jenes ganze Geschlecht zu seinen Vätern versammelt war, kam ein anderes Geschlecht nach ihnen auf, welches den HERRN nicht kannte, noch die Werke, die er an Israel getan. 11 Da taten die Kinder Israel, was übel war vor dem HERRN, und dienten den Baalen 12 und verließen den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, und folgten andern Göttern nach, den Göttern der Völker, die um sie her wohnten, und beteten sie an und erzürnten den HERRN; 13 denn sie verließen den HERRN und dienten dem Baal und den Astarten. 14 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er gab sie in die Hand von Räubern, die sie beraubten, und verkaufte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum, so daß sie ihren Feinden nicht mehr widerstehen konnten. 15 berall, wohin sie zogen, war die Hand des HERRN gegen sie zum Unglück, wie der HERR ihnen gesagt und wie der HERR ihnen geschworen hatte; so wurden sie hart bedrängt. (3. Mose 26.17) (5. Mose 28.20) 16 Doch erweckte der HERR Richter, die sie aus den Händen ihrer Räuber erretteten; (Apostelgeschichte 13.20) 17 aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, sondern buhlten mit andern Göttern und beteten sie an und wichen bald von dem Wege, darauf ihre Väter im Gehorsam gegen die Gebote des HERRN gegangen waren; sie taten nicht ebenso. 18 Wenn aber der HERR ihnen Richter erweckte, so war der HERR mit dem Richter und errettete sie aus der Hand ihrer Feinde, solange der Richter lebte; denn der HERR erbarmte sich wegen ihrer Wehklage über ihre Bedränger und Unterdrücker. 19 Wenn aber der Richter starb, so handelten sie wiederum verderblicher als ihre Väter, indem sie andern Göttern nachfolgten, um ihnen zu dienen und sie anzubeten; sie ließen nicht ab von ihrem Vornehmen und ihrem halsstarrigen Wesen. 20 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er sprach: Weil dieses Volk meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten habe, und sie meiner Stimme nicht folgen, 21 so will auch ich forthin niemand mehr von den Völkern, die Josua bei seinem Tod übriggelassen hat, vor ihnen vertreiben, 22 damit ich Israel durch sie prüfe, ob sie auf dem Wege des HERRN verbleiben und darin wandeln werden, wie ihre Väter darauf verblieben sind, oder nicht. (5. Mose 8.2) (Richter 3.1) (Richter 3.4) 23 Also ließ der HERR diese Völker verbleiben und vertrieb sie nicht eilends, wie er sie auch nicht in Josuas Hand gegeben hatte.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)