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Richter - Kapitel 2

Der Engel des HERRN tadelt Israels Ungehorsam

1 Aber der Engel des HERRN kam von Gilgal herauf nach Bochim und sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und in das Land gebracht, das ich euren Vätern zugeschworen habe; und ich sagte, ich wolle meinen Bund mit euch nicht aufheben ewiglich; 2 ihr aber sollt mit den Einwohnern dieses Landes keinen Bund machen, sondern ihre Altäre zerbrechen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht! Warum habt ihr es doch getan? (5. Mose 7.2-5) 3 So habe ich nun auch gesagt: Ich will sie vor euch nicht vertreiben, damit sie euch zu Dornen und ihre Götter euch zum Fallstrick werden! (Josua 23.13) 4 Da nun der Engel des HERRN solche Worte zu allen Kindern Israel redete, erhob das Volk seine Stimme und weinte. 5 Daher hießen sie den Ort Bochim und opferten daselbst dem HERRN.

Ungehorsam und Niederlagen der neuen Generation – Die Richter

6 Als nämlich Josua das Volk entlassen hatte, zogen die Kinder Israel ein jeder in sein Erbteil, um das Land in Besitz zu nehmen. 7 Und das Volk diente dem HERRN, solange Josua lebte und solange die Ältesten da waren, die Josua überlebten, welche alle die großen Werke des HERRN gesehen hatten, die er an Israel getan. (Josua 24.31) 8 Als aber Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, im Alter von hundertundzehn Jahren gestorben war, 9 begruben sie ihn im Gebiet seines Erbteils, zu Timnat-Heres, auf dem Gebirge Ephraim, nördlich vom Berge Gaasch. (Josua 24.29-30) 10 Und als auch jenes ganze Geschlecht zu seinen Vätern versammelt war, kam ein anderes Geschlecht nach ihnen auf, welches den HERRN nicht kannte, noch die Werke, die er an Israel getan. 11 Da taten die Kinder Israel, was übel war vor dem HERRN, und dienten den Baalen 12 und verließen den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, und folgten andern Göttern nach, den Göttern der Völker, die um sie her wohnten, und beteten sie an und erzürnten den HERRN; 13 denn sie verließen den HERRN und dienten dem Baal und den Astarten. 14 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er gab sie in die Hand von Räubern, die sie beraubten, und verkaufte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum, so daß sie ihren Feinden nicht mehr widerstehen konnten. 15 berall, wohin sie zogen, war die Hand des HERRN gegen sie zum Unglück, wie der HERR ihnen gesagt und wie der HERR ihnen geschworen hatte; so wurden sie hart bedrängt. (3. Mose 26.17) (5. Mose 28.20) 16 Doch erweckte der HERR Richter, die sie aus den Händen ihrer Räuber erretteten; (Apostelgeschichte 13.20) 17 aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, sondern buhlten mit andern Göttern und beteten sie an und wichen bald von dem Wege, darauf ihre Väter im Gehorsam gegen die Gebote des HERRN gegangen waren; sie taten nicht ebenso. 18 Wenn aber der HERR ihnen Richter erweckte, so war der HERR mit dem Richter und errettete sie aus der Hand ihrer Feinde, solange der Richter lebte; denn der HERR erbarmte sich wegen ihrer Wehklage über ihre Bedränger und Unterdrücker. 19 Wenn aber der Richter starb, so handelten sie wiederum verderblicher als ihre Väter, indem sie andern Göttern nachfolgten, um ihnen zu dienen und sie anzubeten; sie ließen nicht ab von ihrem Vornehmen und ihrem halsstarrigen Wesen. 20 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er sprach: Weil dieses Volk meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten habe, und sie meiner Stimme nicht folgen, 21 so will auch ich forthin niemand mehr von den Völkern, die Josua bei seinem Tod übriggelassen hat, vor ihnen vertreiben, 22 damit ich Israel durch sie prüfe, ob sie auf dem Wege des HERRN verbleiben und darin wandeln werden, wie ihre Väter darauf verblieben sind, oder nicht. (5. Mose 8.2) (Richter 3.1) (Richter 3.4) 23 Also ließ der HERR diese Völker verbleiben und vertrieb sie nicht eilends, wie er sie auch nicht in Josuas Hand gegeben hatte.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)