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Richter - Kapitel 2

Der Engel des HERRN tadelt Israels Ungehorsam

1 Aber der Engel des HERRN kam von Gilgal herauf nach Bochim und sprach: Ich habe euch aus Ägypten heraufgeführt und in das Land gebracht, das ich euren Vätern zugeschworen habe; und ich sagte, ich wolle meinen Bund mit euch nicht aufheben ewiglich; 2 ihr aber sollt mit den Einwohnern dieses Landes keinen Bund machen, sondern ihre Altäre zerbrechen. Aber ihr habt meiner Stimme nicht gehorcht! Warum habt ihr es doch getan? (5. Mose 7.2-5) 3 So habe ich nun auch gesagt: Ich will sie vor euch nicht vertreiben, damit sie euch zu Dornen und ihre Götter euch zum Fallstrick werden! (Josua 23.13) 4 Da nun der Engel des HERRN solche Worte zu allen Kindern Israel redete, erhob das Volk seine Stimme und weinte. 5 Daher hießen sie den Ort Bochim und opferten daselbst dem HERRN.

Ungehorsam und Niederlagen der neuen Generation – Die Richter

6 Als nämlich Josua das Volk entlassen hatte, zogen die Kinder Israel ein jeder in sein Erbteil, um das Land in Besitz zu nehmen. 7 Und das Volk diente dem HERRN, solange Josua lebte und solange die Ältesten da waren, die Josua überlebten, welche alle die großen Werke des HERRN gesehen hatten, die er an Israel getan. (Josua 24.31) 8 Als aber Josua, der Sohn Nuns, der Knecht des HERRN, im Alter von hundertundzehn Jahren gestorben war, 9 begruben sie ihn im Gebiet seines Erbteils, zu Timnat-Heres, auf dem Gebirge Ephraim, nördlich vom Berge Gaasch. (Josua 24.29-30) 10 Und als auch jenes ganze Geschlecht zu seinen Vätern versammelt war, kam ein anderes Geschlecht nach ihnen auf, welches den HERRN nicht kannte, noch die Werke, die er an Israel getan. 11 Da taten die Kinder Israel, was übel war vor dem HERRN, und dienten den Baalen 12 und verließen den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hatte, und folgten andern Göttern nach, den Göttern der Völker, die um sie her wohnten, und beteten sie an und erzürnten den HERRN; 13 denn sie verließen den HERRN und dienten dem Baal und den Astarten. 14 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er gab sie in die Hand von Räubern, die sie beraubten, und verkaufte sie in die Hand ihrer Feinde ringsum, so daß sie ihren Feinden nicht mehr widerstehen konnten. 15 berall, wohin sie zogen, war die Hand des HERRN gegen sie zum Unglück, wie der HERR ihnen gesagt und wie der HERR ihnen geschworen hatte; so wurden sie hart bedrängt. (3. Mose 26.17) (5. Mose 28.20) 16 Doch erweckte der HERR Richter, die sie aus den Händen ihrer Räuber erretteten; (Apostelgeschichte 13.20) 17 aber auch ihren Richtern gehorchten sie nicht, sondern buhlten mit andern Göttern und beteten sie an und wichen bald von dem Wege, darauf ihre Väter im Gehorsam gegen die Gebote des HERRN gegangen waren; sie taten nicht ebenso. 18 Wenn aber der HERR ihnen Richter erweckte, so war der HERR mit dem Richter und errettete sie aus der Hand ihrer Feinde, solange der Richter lebte; denn der HERR erbarmte sich wegen ihrer Wehklage über ihre Bedränger und Unterdrücker. 19 Wenn aber der Richter starb, so handelten sie wiederum verderblicher als ihre Väter, indem sie andern Göttern nachfolgten, um ihnen zu dienen und sie anzubeten; sie ließen nicht ab von ihrem Vornehmen und ihrem halsstarrigen Wesen. 20 Darum entbrannte der Zorn des HERRN über Israel, und er sprach: Weil dieses Volk meinen Bund übertreten hat, den ich ihren Vätern geboten habe, und sie meiner Stimme nicht folgen, 21 so will auch ich forthin niemand mehr von den Völkern, die Josua bei seinem Tod übriggelassen hat, vor ihnen vertreiben, 22 damit ich Israel durch sie prüfe, ob sie auf dem Wege des HERRN verbleiben und darin wandeln werden, wie ihre Väter darauf verblieben sind, oder nicht. (5. Mose 8.2) (Richter 3.1) (Richter 3.4) 23 Also ließ der HERR diese Völker verbleiben und vertrieb sie nicht eilends, wie er sie auch nicht in Josuas Hand gegeben hatte.

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)