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Richter - Kapitel 19

Die Schandtat der Einwohner von Gibea

1 Zu jener Zeit, als kein König in Israel war, begab es sich auch, daß ein levitischer Mann, der sich im hintern Teil des Gebirges Ephraim aufhielt, ein Kebsweib von Bethlehem-Juda nahm. (Richter 17.6) 2 Dieses Kebsweib aber war treulos gegen ihn und lief von ihm fort in ihres Vaters Haus, nach Bethlehem-Juda, und blieb daselbst vier Monate lang. 3 Da machte sich ihr Mann auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden und sie wieder zurückzubringen; und er hatte einen Knaben und ein Paar Esel bei sich. Und sie führte ihn in ihres Vaters Haus. Als ihn aber des Mädchens Vater sah, empfing er ihn mit Freuden. 4 Und sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, hielt ihn fest, und er blieb drei Tage lang bei ihm, und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst. 5 Am vierten Tage aber standen sie früh auf und wollten gehen. Da sprach des Mädchens Vater zu seinem Tochtermann: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot; darnach mögt ihr ziehen! 6 Und sie setzten sich und aßen beide miteinander und tranken. Da sprach des Mädchens Vater zu dem Mann: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz guter Dinge sein. 7 Doch der Mann stand auf und wollte gehen. Aber sein Schwiegervater nötigte ihn, so daß er umkehrte und daselbst über Nacht blieb. 8 Am Morgen des fünften Tages machte er sich auf und wollte ziehen. Da sprach des Mädchens Vater: Stärke doch dein Herz! Und sie verzogen, bis sich der Tag neigte, während sie beide miteinander aßen. 9 Darnach machte sich der Mann auf und wollte mit seinem Kebsweibe und mit seinem Knaben ziehen; aber sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, sprach abermal zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, und es will Abend werden. Bleibt doch hier über Nacht; siehe, der Tag neigt sich; bleibt hier über Nacht, und laß dein Herz guter Dinge sein! Dann macht euch morgen früh auf den Weg, daß du zu deiner Hütte kommst. 10 Aber der Mann wollte nicht über Nacht bleiben, sondern machte sich auf und zog hin und kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem; und seine beiden gesattelten Esel und sein Kebsweib waren bei ihm. (Richter 1.21) (1. Chronik 11.4) 11 Als sie nun in die Nähe von Jebus kamen, war der Tag fast hin. Und der Knabe sprach zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten! 12 Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine fremde Stadt einkehren, die nicht zu den Kindern Israel gehört, sondern wollen nach Gibea hinübergehen. 13 Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, wir wollen in einer dieser Ortschaften einkehren und über Nacht bleiben, zu Gibea oder zu Rama! 14 Also zogen sie weiter, und die Sonne ging unter gerade bei Gibea, welches zu Benjamin gehört. 15 So kehrten sie denn daselbst ein, um in Gibea zu übernachten. Als er aber hineinkam, setzte er sich auf dem Platze der Stadt; aber da war niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte. 16 Doch siehe, da kam ein alter Mann am Abend von seiner Arbeit vom Felde, der war auch vom Gebirge Ephraim und ein Fremdling zu Gibea; aber die Leute des Ortes waren Benjaminiten. 17 Als nun der alte Mann seine Augen erhob und den Wanderer auf dem Platze der Stadt sah, sprach er zu ihm: Wo willst du hin, und wo kommst du her? 18 Er aber antwortete ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach dem hintern Teil des Gebirges Ephraim, von wo ich her bin. Ich war nach Bethlehem-Juda gezogen und ziehe jetzt zum Hause des HERRN, und niemand will mich beherbergen. 19 Wir haben Stroh und Futter für unsre Esel, und Brot und Wein für mich und deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Dienern ist, so daß uns nichts mangelt. 20 Der alte Mann sprach: Friede sei mit dir! Alles, was dir mangelt, findest du bei mir; bleibe nur nicht über Nacht auf dem Platze! 21 Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter; und sie wuschen ihre Füße, aßen und tranken. 22 Und als ihr Herz guter Dinge war, siehe, da umgaben Männer der Stadt, Kinder Belials, das Haus und stießen an die Tür und sprachen zu dem alten Mann, dem Hauswirt: Bring den Mann heraus, der in dein Haus gekommen ist, daß wir ihn erkennen! (1. Mose 19.4-5) 23 Aber der Mann, der Hauswirt, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder! Tut doch nicht so übel, nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist. Begeht doch keine solche Schandtat! (1. Mose 19.7) 24 Siehe, ich habe eine Tochter, die noch eine Jungfrau ist, und dieser hat ein Kebsweib; dieselben will ich euch herausbringen; die mögt ihr schwächen und mit ihnen tun, was euch gefällt; aber an diesem Manne begeht keine solche Schandtat! 25 Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus; die erkannten sie und trieben Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen und ließen sie erst los, als die Morgenröte anbrach. 26 Da kam das Weib am Morgen früh und fiel nieder vor der Tür am Hause des Mannes, wo ihr Herr war, und lag daselbst, bis es hell ward. 27 Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür am Hause auftat und hinausging, um seines Weges zu ziehen, siehe, da lag sein Kebsweib vor der Tür des Hauses mit den Händen auf der Schwelle. 28 Er aber sprach zu ihr: Steh auf, wir wollen gehen! Aber da war keine Antwort. Da nahm er sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. 29 Als er heimkam, nahm er ein Messer und faßte sein Kebsweib und zerlegte sie in zwölf Stücke und sandte sie in alle Grenzen Israels. (1. Samuel 11.7) 30 Und alle, die es sahen, sprachen: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden, seit der Zeit, da die Kinder Israel aus Ägyptenland gezogen sind, bis auf diesen Tag! Nun denket darüber nach, beratet und sprecht euch aus!

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)