Richter - Kapitel 19
Die Schandtat der Einwohner von Gibea
1 Zu jener Zeit, als kein König in Israel war, begab es sich auch, daß ein levitischer Mann, der sich im hintern Teil des Gebirges Ephraim aufhielt, ein Kebsweib von Bethlehem-Juda nahm. (Richter 17.6) 2 Dieses Kebsweib aber war treulos gegen ihn und lief von ihm fort in ihres Vaters Haus, nach Bethlehem-Juda, und blieb daselbst vier Monate lang. 3 Da machte sich ihr Mann auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden und sie wieder zurückzubringen; und er hatte einen Knaben und ein Paar Esel bei sich. Und sie führte ihn in ihres Vaters Haus. Als ihn aber des Mädchens Vater sah, empfing er ihn mit Freuden. 4 Und sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, hielt ihn fest, und er blieb drei Tage lang bei ihm, und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst. 5 Am vierten Tage aber standen sie früh auf und wollten gehen. Da sprach des Mädchens Vater zu seinem Tochtermann: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot; darnach mögt ihr ziehen! 6 Und sie setzten sich und aßen beide miteinander und tranken. Da sprach des Mädchens Vater zu dem Mann: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz guter Dinge sein. 7 Doch der Mann stand auf und wollte gehen. Aber sein Schwiegervater nötigte ihn, so daß er umkehrte und daselbst über Nacht blieb. 8 Am Morgen des fünften Tages machte er sich auf und wollte ziehen. Da sprach des Mädchens Vater: Stärke doch dein Herz! Und sie verzogen, bis sich der Tag neigte, während sie beide miteinander aßen. 9 Darnach machte sich der Mann auf und wollte mit seinem Kebsweibe und mit seinem Knaben ziehen; aber sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, sprach abermal zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, und es will Abend werden. Bleibt doch hier über Nacht; siehe, der Tag neigt sich; bleibt hier über Nacht, und laß dein Herz guter Dinge sein! Dann macht euch morgen früh auf den Weg, daß du zu deiner Hütte kommst. 10 Aber der Mann wollte nicht über Nacht bleiben, sondern machte sich auf und zog hin und kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem; und seine beiden gesattelten Esel und sein Kebsweib waren bei ihm. (Richter 1.21) (1. Chronik 11.4) 11 Als sie nun in die Nähe von Jebus kamen, war der Tag fast hin. Und der Knabe sprach zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten! 12 Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine fremde Stadt einkehren, die nicht zu den Kindern Israel gehört, sondern wollen nach Gibea hinübergehen. 13 Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, wir wollen in einer dieser Ortschaften einkehren und über Nacht bleiben, zu Gibea oder zu Rama! 14 Also zogen sie weiter, und die Sonne ging unter gerade bei Gibea, welches zu Benjamin gehört. 15 So kehrten sie denn daselbst ein, um in Gibea zu übernachten. Als er aber hineinkam, setzte er sich auf dem Platze der Stadt; aber da war niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte. 16 Doch siehe, da kam ein alter Mann am Abend von seiner Arbeit vom Felde, der war auch vom Gebirge Ephraim und ein Fremdling zu Gibea; aber die Leute des Ortes waren Benjaminiten. 17 Als nun der alte Mann seine Augen erhob und den Wanderer auf dem Platze der Stadt sah, sprach er zu ihm: Wo willst du hin, und wo kommst du her? 18 Er aber antwortete ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach dem hintern Teil des Gebirges Ephraim, von wo ich her bin. Ich war nach Bethlehem-Juda gezogen und ziehe jetzt zum Hause des HERRN, und niemand will mich beherbergen. 19 Wir haben Stroh und Futter für unsre Esel, und Brot und Wein für mich und deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Dienern ist, so daß uns nichts mangelt. 20 Der alte Mann sprach: Friede sei mit dir! Alles, was dir mangelt, findest du bei mir; bleibe nur nicht über Nacht auf dem Platze! 21 Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter; und sie wuschen ihre Füße, aßen und tranken. 22 Und als ihr Herz guter Dinge war, siehe, da umgaben Männer der Stadt, Kinder Belials, das Haus und stießen an die Tür und sprachen zu dem alten Mann, dem Hauswirt: Bring den Mann heraus, der in dein Haus gekommen ist, daß wir ihn erkennen! (1. Mose 19.4-5) 23 Aber der Mann, der Hauswirt, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder! Tut doch nicht so übel, nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist. Begeht doch keine solche Schandtat! (1. Mose 19.7) 24 Siehe, ich habe eine Tochter, die noch eine Jungfrau ist, und dieser hat ein Kebsweib; dieselben will ich euch herausbringen; die mögt ihr schwächen und mit ihnen tun, was euch gefällt; aber an diesem Manne begeht keine solche Schandtat! 25 Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus; die erkannten sie und trieben Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen und ließen sie erst los, als die Morgenröte anbrach. 26 Da kam das Weib am Morgen früh und fiel nieder vor der Tür am Hause des Mannes, wo ihr Herr war, und lag daselbst, bis es hell ward. 27 Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür am Hause auftat und hinausging, um seines Weges zu ziehen, siehe, da lag sein Kebsweib vor der Tür des Hauses mit den Händen auf der Schwelle. 28 Er aber sprach zu ihr: Steh auf, wir wollen gehen! Aber da war keine Antwort. Da nahm er sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. 29 Als er heimkam, nahm er ein Messer und faßte sein Kebsweib und zerlegte sie in zwölf Stücke und sandte sie in alle Grenzen Israels. (1. Samuel 11.7) 30 Und alle, die es sahen, sprachen: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden, seit der Zeit, da die Kinder Israel aus Ägyptenland gezogen sind, bis auf diesen Tag! Nun denket darüber nach, beratet und sprecht euch aus!2. Mose - Kapitel 22
Eigentumsvergehen
1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.
Verschiedene Gesetzte
15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.
Todeswürdige Vergehen
17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)
Rechtsschutz für die Schwachen
20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
Einzelne Gebote der Gottesfurcht
27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)