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Richter - Kapitel 19

Die Schandtat der Einwohner von Gibea

1 Zu jener Zeit, als kein König in Israel war, begab es sich auch, daß ein levitischer Mann, der sich im hintern Teil des Gebirges Ephraim aufhielt, ein Kebsweib von Bethlehem-Juda nahm. (Richter 17.6) 2 Dieses Kebsweib aber war treulos gegen ihn und lief von ihm fort in ihres Vaters Haus, nach Bethlehem-Juda, und blieb daselbst vier Monate lang. 3 Da machte sich ihr Mann auf und ging ihr nach, um zu ihrem Herzen zu reden und sie wieder zurückzubringen; und er hatte einen Knaben und ein Paar Esel bei sich. Und sie führte ihn in ihres Vaters Haus. Als ihn aber des Mädchens Vater sah, empfing er ihn mit Freuden. 4 Und sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, hielt ihn fest, und er blieb drei Tage lang bei ihm, und sie aßen und tranken und übernachteten daselbst. 5 Am vierten Tage aber standen sie früh auf und wollten gehen. Da sprach des Mädchens Vater zu seinem Tochtermann: Stärke dein Herz mit einem Bissen Brot; darnach mögt ihr ziehen! 6 Und sie setzten sich und aßen beide miteinander und tranken. Da sprach des Mädchens Vater zu dem Mann: Laß es dir doch gefallen und bleibe über Nacht und laß dein Herz guter Dinge sein. 7 Doch der Mann stand auf und wollte gehen. Aber sein Schwiegervater nötigte ihn, so daß er umkehrte und daselbst über Nacht blieb. 8 Am Morgen des fünften Tages machte er sich auf und wollte ziehen. Da sprach des Mädchens Vater: Stärke doch dein Herz! Und sie verzogen, bis sich der Tag neigte, während sie beide miteinander aßen. 9 Darnach machte sich der Mann auf und wollte mit seinem Kebsweibe und mit seinem Knaben ziehen; aber sein Schwiegervater, des Mädchens Vater, sprach abermal zu ihm: Siehe doch, der Tag nimmt ab, und es will Abend werden. Bleibt doch hier über Nacht; siehe, der Tag neigt sich; bleibt hier über Nacht, und laß dein Herz guter Dinge sein! Dann macht euch morgen früh auf den Weg, daß du zu deiner Hütte kommst. 10 Aber der Mann wollte nicht über Nacht bleiben, sondern machte sich auf und zog hin und kam bis vor Jebus, das ist Jerusalem; und seine beiden gesattelten Esel und sein Kebsweib waren bei ihm. (Richter 1.21) (1. Chronik 11.4) 11 Als sie nun in die Nähe von Jebus kamen, war der Tag fast hin. Und der Knabe sprach zu seinem Herrn: Komm doch und laß uns in diese Stadt der Jebusiter einkehren und darin übernachten! 12 Aber sein Herr sprach zu ihm: Wir wollen nicht in eine fremde Stadt einkehren, die nicht zu den Kindern Israel gehört, sondern wollen nach Gibea hinübergehen. 13 Und er sprach zu seinem Knaben: Komm, wir wollen in einer dieser Ortschaften einkehren und über Nacht bleiben, zu Gibea oder zu Rama! 14 Also zogen sie weiter, und die Sonne ging unter gerade bei Gibea, welches zu Benjamin gehört. 15 So kehrten sie denn daselbst ein, um in Gibea zu übernachten. Als er aber hineinkam, setzte er sich auf dem Platze der Stadt; aber da war niemand, der sie zum Übernachten in sein Haus aufgenommen hätte. 16 Doch siehe, da kam ein alter Mann am Abend von seiner Arbeit vom Felde, der war auch vom Gebirge Ephraim und ein Fremdling zu Gibea; aber die Leute des Ortes waren Benjaminiten. 17 Als nun der alte Mann seine Augen erhob und den Wanderer auf dem Platze der Stadt sah, sprach er zu ihm: Wo willst du hin, und wo kommst du her? 18 Er aber antwortete ihm: Wir reisen von Bethlehem-Juda nach dem hintern Teil des Gebirges Ephraim, von wo ich her bin. Ich war nach Bethlehem-Juda gezogen und ziehe jetzt zum Hause des HERRN, und niemand will mich beherbergen. 19 Wir haben Stroh und Futter für unsre Esel, und Brot und Wein für mich und deine Magd und für den Knaben, der mit deinen Dienern ist, so daß uns nichts mangelt. 20 Der alte Mann sprach: Friede sei mit dir! Alles, was dir mangelt, findest du bei mir; bleibe nur nicht über Nacht auf dem Platze! 21 Und er führte ihn in sein Haus und gab den Eseln Futter; und sie wuschen ihre Füße, aßen und tranken. 22 Und als ihr Herz guter Dinge war, siehe, da umgaben Männer der Stadt, Kinder Belials, das Haus und stießen an die Tür und sprachen zu dem alten Mann, dem Hauswirt: Bring den Mann heraus, der in dein Haus gekommen ist, daß wir ihn erkennen! (1. Mose 19.4-5) 23 Aber der Mann, der Hauswirt, ging zu ihnen hinaus und sprach zu ihnen: Nicht doch, meine Brüder! Tut doch nicht so übel, nachdem dieser Mann in mein Haus gekommen ist. Begeht doch keine solche Schandtat! (1. Mose 19.7) 24 Siehe, ich habe eine Tochter, die noch eine Jungfrau ist, und dieser hat ein Kebsweib; dieselben will ich euch herausbringen; die mögt ihr schwächen und mit ihnen tun, was euch gefällt; aber an diesem Manne begeht keine solche Schandtat! 25 Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus; die erkannten sie und trieben Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen und ließen sie erst los, als die Morgenröte anbrach. 26 Da kam das Weib am Morgen früh und fiel nieder vor der Tür am Hause des Mannes, wo ihr Herr war, und lag daselbst, bis es hell ward. 27 Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür am Hause auftat und hinausging, um seines Weges zu ziehen, siehe, da lag sein Kebsweib vor der Tür des Hauses mit den Händen auf der Schwelle. 28 Er aber sprach zu ihr: Steh auf, wir wollen gehen! Aber da war keine Antwort. Da nahm er sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. 29 Als er heimkam, nahm er ein Messer und faßte sein Kebsweib und zerlegte sie in zwölf Stücke und sandte sie in alle Grenzen Israels. (1. Samuel 11.7) 30 Und alle, die es sahen, sprachen: Solches ist nicht geschehen noch gesehen worden, seit der Zeit, da die Kinder Israel aus Ägyptenland gezogen sind, bis auf diesen Tag! Nun denket darüber nach, beratet und sprecht euch aus!

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.