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Richter - Kapitel 17

Michas Bilderdienst in Ephraim. Ein Levit wird sein Priester

1 Es war ein Mann vom Gebirge Ephraim, namens Micha. Der sprach zu seiner Mutter: 2 Die elfhundert Silberlinge, die dir genommen worden sind und um derentwillen du einen Fluch ausgesprochen hast vor meinen Ohren; siehe, jenes Geld ist bei mir, ich habe es genommen! Da sprach seine Mutter: Gesegnet seist du, mein Sohn, von dem HERRN! (3. Mose 5.1) 3 Also gab er seiner Mutter die elfhundert Silberlinge wieder. Und seine Mutter sprach: Ich habe mit meiner Hand das Geld gänzlich dem HERRN geheiligt für dich, mein Sohn, daß man ein geschnitztes und gegossenes Bild machen soll; darum gebe ich es dir wieder. 4 Er aber gab seiner Mutter das Geld zurück. Da nahm seine Mutter zweihundert Silberlinge und gab sie dem Goldschmied; der machte ihr daraus ein geschnitztes und gegossenes Bild; das kam in Michas Haus. (Jesaja 40.19) 5 So hatte also Micha ein Gotteshaus, und er machte ein Ephod und Teraphim und füllte einem seiner Söhne die Hand, daß er Priester wurde. (Richter 8.27) 6 Zu jener Zeit war kein König in Israel; und ein jeder tat, was ihn recht dünkte. (Richter 18.1) (Richter 19.1) (Richter 21.25) 7 Es war aber ein Jüngling von Bethlehem-Juda, vom Geschlecht Judas, der war ein Levit und hielt sich daselbst auf. (Richter 18.3) 8 Er zog aber aus der Stadt Bethlehem-Juda, um sich niederzulassen, wo es sich träfe. Als er so seines Weges ging, kam er auf das Gebirge Ephraim zum Hause Michas. 9 Da fragte ihn Micha: Wo kommst du her? Er antwortete ihm: Ich bin ein Levit von Bethlehem-Juda und suche mich da aufzuhalten, wo ich kann. 10 Da sprach Micha zu ihm: Bleibe bei mir! Du sollst mir Vater und Priester sein; ich will dir jährlich zehn Silberlinge und einen Anzug und deinen Unterhalt geben. Und der Levit ging hinein. 11 Und der Levit willigte ein, bei dem Manne zu bleiben; und dieser hielt den Jüngling wie einen seiner Söhne. 12 Und Micha füllte dem Leviten die Hand, daß er sein Priester ward, und er blieb in Michas Haus. 13 Und Micha sprach: Nun weiß ich, daß der HERR mir wohltun wird, weil ich einen Leviten zum Priester habe!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)