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Richter - Kapitel 17

Michas Bilderdienst in Ephraim. Ein Levit wird sein Priester

1 Es war ein Mann vom Gebirge Ephraim, namens Micha. Der sprach zu seiner Mutter: 2 Die elfhundert Silberlinge, die dir genommen worden sind und um derentwillen du einen Fluch ausgesprochen hast vor meinen Ohren; siehe, jenes Geld ist bei mir, ich habe es genommen! Da sprach seine Mutter: Gesegnet seist du, mein Sohn, von dem HERRN! (3. Mose 5.1) 3 Also gab er seiner Mutter die elfhundert Silberlinge wieder. Und seine Mutter sprach: Ich habe mit meiner Hand das Geld gänzlich dem HERRN geheiligt für dich, mein Sohn, daß man ein geschnitztes und gegossenes Bild machen soll; darum gebe ich es dir wieder. 4 Er aber gab seiner Mutter das Geld zurück. Da nahm seine Mutter zweihundert Silberlinge und gab sie dem Goldschmied; der machte ihr daraus ein geschnitztes und gegossenes Bild; das kam in Michas Haus. (Jesaja 40.19) 5 So hatte also Micha ein Gotteshaus, und er machte ein Ephod und Teraphim und füllte einem seiner Söhne die Hand, daß er Priester wurde. (Richter 8.27) 6 Zu jener Zeit war kein König in Israel; und ein jeder tat, was ihn recht dünkte. (Richter 18.1) (Richter 19.1) (Richter 21.25) 7 Es war aber ein Jüngling von Bethlehem-Juda, vom Geschlecht Judas, der war ein Levit und hielt sich daselbst auf. (Richter 18.3) 8 Er zog aber aus der Stadt Bethlehem-Juda, um sich niederzulassen, wo es sich träfe. Als er so seines Weges ging, kam er auf das Gebirge Ephraim zum Hause Michas. 9 Da fragte ihn Micha: Wo kommst du her? Er antwortete ihm: Ich bin ein Levit von Bethlehem-Juda und suche mich da aufzuhalten, wo ich kann. 10 Da sprach Micha zu ihm: Bleibe bei mir! Du sollst mir Vater und Priester sein; ich will dir jährlich zehn Silberlinge und einen Anzug und deinen Unterhalt geben. Und der Levit ging hinein. 11 Und der Levit willigte ein, bei dem Manne zu bleiben; und dieser hielt den Jüngling wie einen seiner Söhne. 12 Und Micha füllte dem Leviten die Hand, daß er sein Priester ward, und er blieb in Michas Haus. 13 Und Micha sprach: Nun weiß ich, daß der HERR mir wohltun wird, weil ich einen Leviten zum Priester habe!

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5. Mose - Kapitel 23

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

1 Es soll keiner, dem die Hoden zerstoßen sind oder der Harnstrang abgeschnitten ist, in die Versammlung Jehovas kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll kein Bastard in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihm soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen. - 3 Es soll kein Ammoniter noch Moabiter in die Versammlung Jehovas kommen; auch das zehnte Geschlecht von ihnen soll nicht in die Versammlung Jehovas kommen ewiglich: 4 deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen. 5 Aber Jehova, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und Jehova, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen; denn Jehova, dein Gott, hatte dich lieb. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 Kinder, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, mögen von ihnen in die Versammlung Jehovas kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du wider deine Feinde ins Lager ausziehst, so sollst du dich vor allem Bösen hüten:

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn ein Mann unter dir ist, der nicht rein ist durch ein Begegnis der Nacht, so soll er aus dem Lager hinausgehen; er soll nicht in das Lager hineinkommen; 11 und es soll geschehen, wenn der Abend sich neigt, soll er sich im Wasser baden; und beim Untergang der Sonne darf er in das Lager zurückkommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, daß du dahin hinausgehest. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben; und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzest, so sollst du damit graben, und sollst dich umwenden und deine Ausleerung bedecken. 14 Denn Jehova, dein Gott, wandelt inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben; und dein Lager soll heilig sein, daß er nichts Schamwürdiges unter dir sehe und sich von dir abwende. 15 Einen Knecht, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Er soll bei dir wohnen, in deiner Mitte, an dem Orte, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihn nicht bedrücken. 17 Es soll keine Buhlerin sein unter den Töchtern Israels, und es soll kein Buhler sein unter den Söhnen Israels. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst nicht den Lohn einer Hure, noch den Preis eines Hundes in das Haus Jehovas, deines Gottes, bringen zu irgend einem Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Greuel für Jehova, deinen Gott. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auflegen, Zins von Geld, Zins von Speise, Zins von irgend einer Sache, die verzinst wird. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu bezahlen; denn Jehova, dein Gott, wird es gewißlich von dir fordern, und es wird Sünde an dir sein. 22 Wenn du aber unterlässest zu geloben, so wird keine Sünde an dir sein. (4. Mose 30.3) 23 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und tun, so wie du Jehova, deinem Gott, freiwillig gelobt, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach deiner Lust, bis du satt bist; aber in dein Gefäß sollst du nichts tun. 25 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, so magst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen.