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Richter - Kapitel 16

Simson und die Hure in Gaza

1 Und Simson ging nach Gaza und sah daselbst eine Dirne und kam zu ihr. 2 Da ward den Gazitern gesagt: Simson ist hierhergekommen! Da machten sie die Runde und lauerten die ganze Nacht auf ihn. Sie verhielten sich die ganze Nacht ruhig und sprachen: Morgen, wenn es licht wird, wollen wir ihn erwürgen! 3 Simson aber lag bis Mitternacht. Zu Mitternacht aber stand er auf und ergriff beide Flügel des Stadttors samt den beiden Pfosten und hob sie aus den Riegeln und legte sie auf seine Schultern und trug sie hinauf auf die Höhe des Berges von Hebron.

Simson und Delila

4 Darnach aber gewann er ein Weib lieb am Bache Sorek, die hieß Delila. 5 Da kamen die Fürsten der Philister hinauf und sprachen zu ihr: Überrede ihn und siehe, worin seine Kraft besteht und womit wir ihn überwinden können, damit wir ihn binden und bezwingen, so wollen wir dir ein jeder tausendeinhundert Silberlinge geben! (Richter 14.15) 6 Da sprach Delila zu Simson: Verrate mir doch, worin deine große Kraft besteht und womit man dich binden kann, um dich zu bezwingen! 7 Simson aber sprach zu ihr: Wenn man mich bände mit sieben frischen Seilen, die noch nicht verdorrt sind, so würde ich schwach und wie ein anderer Mensch! 8 Da brachten die Fürsten der Philister sieben frische Seile, die noch nicht verdorrt waren, zu ihr hinauf. Und sie band ihn damit. 9 Man lauerte aber auf ihn, bei ihr in der Kammer. Und sie sprach zu ihm: Philister über dir, Simson! Er aber zerriß die Seile, wie man Bindfaden zerreißt, wenn er Feuer gerochen hat. Also ward seine Kraft nicht kund. (Richter 15.14) 10 Da sprach Delila zu Simson: Siehe, du hast mich betrogen und mir Lügen vorgeschwatzt! Nun verrate mir doch, womit man dich binden kann! 11 Da antwortete er ihr: Wenn man mich stark bände mit neuen Stricken, womit nie eine Arbeit getan worden ist, so würde ich schwach und wie ein anderer Mensch! 12 Da nahm Delila neue Stricke und band ihn damit und sprach zu ihm: Philister über dir, Simson! Und man lauerte auf ihn in der Kammer; er aber riß sie von seinen Armen wie einen Faden. 13 Da sprach Delila zu ihm: Bisher hast du mich betrogen und mir Lügen vorgeschwatzt! Sage mir doch, womit man dich binden kann! Er antwortete ihr: Wenn du sieben Locken meines Hauptes mit Garnfäden zusammenflöchtest! 14 Da heftete sie dieselben an einen Zeltpflock und sprach zu ihm: Philister über dir, Simson! Er aber wachte von seinem Schlaf auf und zog die geflochtenen Locken samt dem Zeltpflock und den Garnfäden heraus. 15 Da sprach sie zu ihm: Wie kannst du sagen, du habest mich lieb, während dein Herz doch nicht mit mir ist? Dreimal hast du mich nun betrogen und mir nicht verraten, worin deine große Kraft besteht! 16 Als sie ihn aber alle Tage mit ihren Worten reizte und in ihn drang, ward seine Seele zum Sterben matt. (Richter 14.7) 17 Da verriet er ihr alles, was in seinem Herzen war, und sprach zu ihr: Es ist kein Schermesser auf mein Haupt gekommen; denn ich bin ein Geweihter Gottes von Mutterleib an. Wenn ich nun geschoren würde, so wiche meine Kraft von mir, und ich würde schwach und wie alle andern Menschen. (Richter 13.5) 18 Als nun Delila sah, daß er ihr sein ganzes Herz geoffenbart hatte, sandte sie hin und ließ die Fürsten der Philister rufen und ihnen sagen: Kommt noch einmal herauf; denn er hat mir sein ganzes Herz geoffenbart! Da kamen die Fürsten der Philister wieder zu ihr hinauf mit dem Geld in ihrer Hand. 19 Und sie ließ ihn auf ihrem Schoß einschlafen und rief einen Mann, der schor ihm die sieben Locken seines Hauptes ab, und sie fing an, ihn zu bezwingen, und seine Kraft wich von ihm. 20 Da sprach sie zu ihm: Philister über dir, Simson! Als er nun von seinem Schlaf erwachte, dachte er: Ich komme davon wie immer und brauche mich nur freizuschütteln! Er wußte aber nicht, daß der HERR von ihm gewichen war. (1. Samuel 16.14) 21 Aber die Philister nahmen ihn fest und stachen ihm die Augen aus und führten ihn gen Gaza hinab und banden ihn mit zwei ehernen Ketten; und er mußte im Gefängnis mahlen.

Simsons Rache und Tod

22 Aber das Haar seines Hauptes fing wieder an zu wachsen, nachdem es geschoren worden war. 23 Als nun die Fürsten der Philister sich versammelten, um ihrem Gott Dagon ein großes Opfer zu bringen und sich zu vergnügen, sprachen sie: Unser Gott hat unsern Feind, den Simson, in unsre Hand gegeben. (1. Samuel 5.2) 24 Und als das Volk ihn sah, lobten sie ihre Götter; denn sie sprachen: Unser Gott hat unsern Feind in unsre Hand gegeben, der unser Land verwüstet und viele der Unsern erschlagen hat! 25 Als nun ihr Herz guter Dinge war, sprachen sie: Ruft den Simson, damit er vor uns spiele! Da riefen sie den Simson aus dem Gefängnis, und er spielte vor ihnen. Uns sie stellten ihn zwischen die Säulen. 26 Simson aber sprach zu dem Knaben, der ihn an der Hand hielt: Laß mich, damit ich die Säulen, auf welchen das Haus ruht, anrühren und mich daran lehnen kann! 27 Das Haus aber war voll von Männern und Weibern. Auch waren alle Fürsten der Philister daselbst und auf dem Dache bei dreitausend Männer und Weiber, die zusahen, wie Simson spielte. 28 Simson aber rief den HERRN an und sprach: Mein Herr, HERR, gedenke doch meiner und stärke mich doch, o Gott, nur diesmal noch, damit ich mich an den Philistern mit einem Mal für meine beiden Augen rächen kann! 29 Und Simson umfaßte die beiden Mittelsäulen, auf welchen das Haus ruhte, die eine mit seiner rechten und die andere mit seiner linken Hand, und stemmte sich gegen sie. 30 Und Simson sprach: Meine Seele sterbe mit den Philistern! Dann neigte er sich mit seiner ganzen Kraft. Da fiel das Haus auf die Fürsten und auf alles Volk, das darin war, also daß der Toten, die er in seinem Sterben tötete, mehr waren als derer, die er während seines Lebens getötet hatte. 31 Da kamen seine Brüder und seines Vaters ganzes Haus herab und hoben ihn auf und trugen ihn hinauf und begruben ihn zwischen Zorea und Estaol in dem Grabe seines Vaters Manoach. Er hatte aber Israel zwanzig Jahre lang gerichtet. (Richter 13.25) (Richter 15.20)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.