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Richter - Kapitel 15

Simsons Krafttaten im Streit mit den Philistern

1 Es begab sich aber nach einiger Zeit in den Tagen der Weizenernte, daß Simson sein Weib mit einem Ziegenböcklein besuchte. Als er aber sagte: Ich will zu meinem Weibe in die Kammer gehen, wollte ihr Vater ihn nicht hineinlassen. 2 Denn ihr Vater sprach: Ich dachte, du wärest ihr gram geworden, da habe ich sie deinem Gefährten gegeben! Ist nicht ihre jüngere Schwester schöner als sie? Die soll dein sein statt jener! (Richter 14.20) 3 Da sprach Simson zu ihnen: Diesmal bin ich unschuldig, wenn ich den Philistern Übles tue! 4 Und Simson ging hin und fing dreihundert Füchse und nahm Fackeln, kehrte je einen Schwanz gegen den andern und tat je eine Fackel zwischen zwei Schwänze, 5 zündete dieselben mit Feuer an und ließ sie unter das Korn der Philister laufen und zündete also die Garben an samt dem stehenden Korn und den Olivengärten. 6 Da sprachen die Philister: Wer hat das getan? Da sagte man: Simson, der Tochtermann des Timniters, weil er ihm sein Weib genommen und sie seinem Gefährten gegeben hat! Da zogen die Philister hinauf und verbrannten sie samt ihrem Vater mit Feuer. 7 Simson aber sprach zu ihnen: Wenn ihr solches tut, so will ich nicht eher aufhören, als bis ich an euch Rache genommen habe! 8 Und er zerschlug ihnen Schenkel und Hüften mit gewaltigen Schlägen. Dann stieg er hinab und blieb in der Felsenkluft zu Etam. 9 Da zogen die Philister hinauf und lagerten sich in Juda und ließen sich nieder zu Lechi. 10 Aber die Männer von Juda sprachen: Warum seid ihr wider uns heraufgezogen? Sie antworteten: Wir sind heraufgekommen, Simson zu binden, um ihm zu tun, wie er uns getan hat! 11 Da zogen dreitausend Mann von Juda hinab zur Felsenkluft von Etam und sprachen zu Simson: Weißt du nicht, daß die Philister über uns Herrschen? Warum hast du uns denn das getan? Er sprach zu ihnen: Wie sie mir getan haben, so habe ich ihnen getan. 12 Sie sprachen zu ihm: Wir sind herabgekommen, um dich zu binden und in die Hand der Philister zu geben! Simson sprach zu ihnen: So schwört mir, daß ihr mich nicht töten wollt! 13 Sie antworteten ihm: Nein! wir wollen dich nur binden und in ihre Hand geben und wollen dich nicht töten! Und sie banden ihn mit zwei neuen Stricken und führten ihn von der Kluft herauf. 14 Als er nun nach Lechi kam, jauchzten ihm die Philister entgegen. Da kam der Geist des HERRN über ihn; und die Stricke an seinen Armen wurden wie Fäden, die das Feuer versengt hat, so daß die Bande von seinen Händen fielen. (Richter 14.6) 15 Und er fand einen frischen Eselskinnbacken; da streckte er seine Hand aus und nahm ihn und erschlug damit tausend Mann. 16 Und Simson sprach: «Mit dem Eselskinnbacken färbte ich sie rot, mit dem Eselskinnbacken schlug ich tausend Mann tot!» 17 Und als er diesen Ausspruch getan, warf er den Kinnbacken aus seiner Hand und hieß jenen Ort Ramat-Lechi. 18 Da ihn aber sehr dürstete, rief er den HERRN an und sprach: Du hast durch die Hand deines Knechtes dieses große Heil gegeben; soll ich nun aber vor Durst sterben und in die Hand der Unbeschnittenen fallen? 19 Da spaltete Gott die Höhlung, die bei Lechi ist, so daß Wasser herausfloß; und als er trank, kehrte sein Geist wieder, und er lebte auf. Darum heißt man sie noch heute «Quelle des Anrufers»; sie ist bei Lechi. (1. Samuel 30.12) 20 Und er richtete Israel zur Zeit der Philister zwanzig Jahre lang. (Richter 16.31)

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4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)