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Richter - Kapitel 14

Simsons Heirat mit einer Tochter der Philister

1 Und Simson ging nach Timnat hinab und sah daselbst ein Weib unter den Töchtern der Philister. 2 Und als er wieder heraufkam, sagte er es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe ein Weib gesehen zu Timnat, unter den Töchtern der Philister; nehmt mir sie doch zum Weibe! 3 Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder oder unter meinem Volk, daß du hingehst und ein Weib nimmst bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Nimm mir diese, denn sie ist recht in meinen Augen! (2. Mose 34.16) 4 Aber sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es von dem HERRN kam, und daß er gegenüber den Philistern einen Anlaß suchte. Die Philister herrschten nämlich zu jener Zeit über Israel. 5 Also ging Simson mit seinem Vater und mit seiner Mutter gen Timnat hinab. Und als sie an die Weinberge bei Timnat kamen, siehe, da begegnete ihm ein junger brüllender Löwe! 6 Da kam der Geist des HERRN über ihn, so daß er den Löwen zerriß, als ob er ein Böcklein zerrisse, und er hatte doch gar nichts in seiner Hand; er verriet aber seinem Vater und seiner Mutter nicht, was er getan hatte. (Richter 13.25) 7 Als er nun hinabkam, redete er mit dem Weibe, und sie war in Simsons Augen recht. 8 Und nach etlichen Tagen kam er wieder, um sie zu nehmen, und trat aus dem Wege, um das Aas des Löwen zu besehen; und siehe, da war ein Bienenschwarm und Honig in dem Aas des Löwen. 9 Und er nahm davon in seine Hand und aß davon unterwegs und ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen auch. Er verriet ihnen aber nicht, daß er den Honig von dem Aas des Löwen genommen hatte. 10 Und als sein Vater zu dem Weibe hinabkam, machte Simson daselbst ein Hochzeitsmahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun. 11 Sobald sie ihn aber sahen, gaben sie ihm dreißig Gefährten, die bei ihm sein sollten. 12 Zu diesen sagte Simson: Ich will euch doch ein Rätsel aufgeben; wenn ihr mir dasselbe erratet und löset innert der sieben Tage des Hochzeitsmahles, so will ich euch dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. 13 Könnt ihr es aber nicht erraten, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. Und sie sprachen: Gib dein Rätsel auf, wir wollen es hören! 14 Er sprach zu ihnen: «Speise ging aus von dem Fresser, und Süßigkeit ging aus von dem Starken.» Und sie konnten in drei Tagen das Rätsel nicht erraten. 15 Am siebenten Tage sprachen sie zu Simsons Weib: Überrede deinen Mann, daß er uns dieses Rätsel verrate, sonst werden wir dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Habt ihr uns darum hierher geladen, um uns arm zu machen? 16 Da weinte Simsons Weib vor ihm und sprach: Du bist mir nur gram und hast mich nicht lieb! Du hast den Kindern meines Volkes dieses Rätsel aufgegeben und hast es mir nicht verraten! Er aber sprach zu ihr: Siehe, ich habe es meinem Vater und meiner Mutter nicht verraten; und sollte es dir verraten? 17 Sie weinte aber sieben Tage lang vor ihm, während sie das Hochzeitsmahl hielten; aber am siebenten Tage verriet er es ihr; denn sie nötigte ihn. Und sie verriet das Rätsel den Kindern ihres Volkes. (Richter 16.16-17) 18 Da sprachen die Männer der Stadt am siebenten Tage, ehe die Sonne unterging, zu ihm: Was ist süßer als Honig? Und wer ist stärker als der Löwe? Er aber sprach zu ihnen: Hättet ihr nicht mit meinem Rinde gepflügt, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten! 19 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er ging hinab gen Askalon und erschlug dreißig Männer unter ihnen und nahm ihre Kleider und gab denen die Feierkleider, welche das Rätsel erraten hatten. Und weil sein Zorn entbrannt war, ging er hinauf in seines Vaters Haus. 20 Aber das Weib Simsons ward einem seiner Gefährten gegeben, der ihm beigesellt gewesen war. (Richter 15.2)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)