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Richter - Kapitel 14

Simsons Heirat mit einer Tochter der Philister

1 Und Simson ging nach Timnat hinab und sah daselbst ein Weib unter den Töchtern der Philister. 2 Und als er wieder heraufkam, sagte er es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe ein Weib gesehen zu Timnat, unter den Töchtern der Philister; nehmt mir sie doch zum Weibe! 3 Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder oder unter meinem Volk, daß du hingehst und ein Weib nimmst bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Nimm mir diese, denn sie ist recht in meinen Augen! (2. Mose 34.16) 4 Aber sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es von dem HERRN kam, und daß er gegenüber den Philistern einen Anlaß suchte. Die Philister herrschten nämlich zu jener Zeit über Israel. 5 Also ging Simson mit seinem Vater und mit seiner Mutter gen Timnat hinab. Und als sie an die Weinberge bei Timnat kamen, siehe, da begegnete ihm ein junger brüllender Löwe! 6 Da kam der Geist des HERRN über ihn, so daß er den Löwen zerriß, als ob er ein Böcklein zerrisse, und er hatte doch gar nichts in seiner Hand; er verriet aber seinem Vater und seiner Mutter nicht, was er getan hatte. (Richter 13.25) 7 Als er nun hinabkam, redete er mit dem Weibe, und sie war in Simsons Augen recht. 8 Und nach etlichen Tagen kam er wieder, um sie zu nehmen, und trat aus dem Wege, um das Aas des Löwen zu besehen; und siehe, da war ein Bienenschwarm und Honig in dem Aas des Löwen. 9 Und er nahm davon in seine Hand und aß davon unterwegs und ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen auch. Er verriet ihnen aber nicht, daß er den Honig von dem Aas des Löwen genommen hatte. 10 Und als sein Vater zu dem Weibe hinabkam, machte Simson daselbst ein Hochzeitsmahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun. 11 Sobald sie ihn aber sahen, gaben sie ihm dreißig Gefährten, die bei ihm sein sollten. 12 Zu diesen sagte Simson: Ich will euch doch ein Rätsel aufgeben; wenn ihr mir dasselbe erratet und löset innert der sieben Tage des Hochzeitsmahles, so will ich euch dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. 13 Könnt ihr es aber nicht erraten, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. Und sie sprachen: Gib dein Rätsel auf, wir wollen es hören! 14 Er sprach zu ihnen: «Speise ging aus von dem Fresser, und Süßigkeit ging aus von dem Starken.» Und sie konnten in drei Tagen das Rätsel nicht erraten. 15 Am siebenten Tage sprachen sie zu Simsons Weib: Überrede deinen Mann, daß er uns dieses Rätsel verrate, sonst werden wir dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Habt ihr uns darum hierher geladen, um uns arm zu machen? 16 Da weinte Simsons Weib vor ihm und sprach: Du bist mir nur gram und hast mich nicht lieb! Du hast den Kindern meines Volkes dieses Rätsel aufgegeben und hast es mir nicht verraten! Er aber sprach zu ihr: Siehe, ich habe es meinem Vater und meiner Mutter nicht verraten; und sollte es dir verraten? 17 Sie weinte aber sieben Tage lang vor ihm, während sie das Hochzeitsmahl hielten; aber am siebenten Tage verriet er es ihr; denn sie nötigte ihn. Und sie verriet das Rätsel den Kindern ihres Volkes. (Richter 16.16-17) 18 Da sprachen die Männer der Stadt am siebenten Tage, ehe die Sonne unterging, zu ihm: Was ist süßer als Honig? Und wer ist stärker als der Löwe? Er aber sprach zu ihnen: Hättet ihr nicht mit meinem Rinde gepflügt, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten! 19 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er ging hinab gen Askalon und erschlug dreißig Männer unter ihnen und nahm ihre Kleider und gab denen die Feierkleider, welche das Rätsel erraten hatten. Und weil sein Zorn entbrannt war, ging er hinauf in seines Vaters Haus. 20 Aber das Weib Simsons ward einem seiner Gefährten gegeben, der ihm beigesellt gewesen war. (Richter 15.2)

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5. Mose - Kapitel 22

Achtung des Eigentums anderer - Anweisungen zum Schutz von Mensch und Tier

1 Du sollst nicht das Rind deines Bruders oder sein Kleinvieh irregehen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie deinem Bruder jedenfalls zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht nahe bei dir ist, und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht; dann gib sie ihm zurück. 3 Und ebenso sollst du mit seinem Esel tun, und ebenso sollst du mit seinem Gewande tun, und ebenso sollst du mit allem Verlorenen deines Bruders tun, das ihm verloren geht und das du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Du sollst nicht den Esel deines Bruders oder sein Rind auf dem Wege fallen sehen und dich ihnen entziehen; du sollst sie jedenfalls mit ihm aufrichten. 5 Es soll nicht Mannszeug auf einem Weibe sein, und ein Mann soll nicht das Gewand eines Weibes anziehen; denn wer irgend solches tut, ist ein Greuel für Jehova, deinen Gott. 6 Wenn sich zufällig ein Vogelnest vor dir auf dem Wege findet, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Mutter samt den Jungen nehmen; 7 du sollst die Mutter jedenfalls fliegen lassen, und die Jungen magst du dir nehmen: auf daß es dir wohlgehe und du deine Tage verlängerst. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer um dein Dach machen, damit du nicht eine Blutschuld auf dein Haus bringest, wenn irgend jemand von demselben herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, damit nicht die Fülle des Samens, den du gesät hast, und der Ertrag des Weinberges geheiligt werden. - (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht pflügen mit einem Rinde und einem Esel zusammen. - 11 Du sollst nicht Zeug von verschiedenartigem Stoffe anziehen, Wolle und Leinen zusammen. (3. Mose 19.19) 12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deiner Hülle, womit du dich umhüllst. (4. Mose 15.38)

Schutz der Frau vor Verleumdung und Vergewaltigung

13 Wenn ein Mann ein Weib nimmt und zu ihr eingeht, und er haßt sie 14 und bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und bringt einen bösen Namen über sie aus und spricht: Dieses Weib habe ich genommen und mich ihr genaht und habe die Zeichen der Jungfrauenschaft nicht an ihr gefunden: 15 so sollen der Vater des jungen Weibes und ihre Mutter die Zeichen der Jungfrauenschaft des jungen Weibes nehmen und zu den Ältesten der Stadt in das Tor hinausbringen; 16 und der Vater des jungen Weibes soll zu den Ältesten sprechen: Ich habe meine Tochter diesem Manne zum Weibe gegeben, und er haßt sie; 17 und siehe, er bürdet ihr Dinge zum Gerede auf und spricht: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfrauschaft nicht gefunden. Und hier sind die Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sie sollen das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Und die Ältesten selbiger Stadt sollen den Mann nehmen und ihn züchtigen; 19 und sie sollen ihn strafen um hundert Sekel Silber und sie dem Vater des jungen Weibes geben, weil er einen bösen Namen über eine Jungfrau in Israel ausgebracht hat. Und sie soll sein Weib sein; er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. - (5. Mose 22.29) 20 Wenn aber jene Sache Wahrheit gewesen ist, die Zeichen der Jungfrauschaft sind an dem jungen Weibe nicht gefunden worden, 21 so sollen sie das junge Weib hinausführen an den Eingang des Hauses ihres Vaters, und die Männer ihrer Stadt sollen sie steinigen, daß sie sterbe, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, zu huren im Hause ihres Vaters. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. (1. Mose 34.7) 22 Wenn ein Mann bei einem Weibe liegend gefunden wird, das eines Mannes Eheweib ist, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen hat, und das Weib. Und du sollst das Böse aus Israel hinwegschaffen. (3. Mose 20.10) 23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist, und es findet sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 24 so sollt ihr sie beide zum Tore selbiger Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil sie nicht in der Stadt geschrieen hat, und den Mann deshalb, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte hinwegschaffen. - 25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde findet, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, an dem Mädchen ist keine Sünde zum Tode; denn gleichwie ein Mann sich erhebt wider seinen Nächsten und ihn totschlägt, also ist diese Sache. 27 Denn er hat sie auf dem Felde gefunden; das verlobte Mädchen schrie, aber niemand rettete sie. 28 Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden: 29 so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Sekel Silber geben; und sie soll sein Weib sein, darum daß er sie geschwächt hat, er kann sie nicht entlassen alle seine Tage. (2. Mose 22.15) 30 Ein Mann soll nicht das Weib seines Vaters nehmen und soll die Decke seines Vaters nicht aufdecken.