zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 14

Simsons Heirat mit einer Tochter der Philister

1 Und Simson ging nach Timnat hinab und sah daselbst ein Weib unter den Töchtern der Philister. 2 Und als er wieder heraufkam, sagte er es seinem Vater und seiner Mutter und sprach: Ich habe ein Weib gesehen zu Timnat, unter den Töchtern der Philister; nehmt mir sie doch zum Weibe! 3 Sein Vater und seine Mutter sprachen zu ihm: Ist denn kein Weib unter den Töchtern deiner Brüder oder unter meinem Volk, daß du hingehst und ein Weib nimmst bei den Philistern, die unbeschnitten sind? Simson sprach zu seinem Vater: Nimm mir diese, denn sie ist recht in meinen Augen! (2. Mose 34.16) 4 Aber sein Vater und seine Mutter wußten nicht, daß es von dem HERRN kam, und daß er gegenüber den Philistern einen Anlaß suchte. Die Philister herrschten nämlich zu jener Zeit über Israel. 5 Also ging Simson mit seinem Vater und mit seiner Mutter gen Timnat hinab. Und als sie an die Weinberge bei Timnat kamen, siehe, da begegnete ihm ein junger brüllender Löwe! 6 Da kam der Geist des HERRN über ihn, so daß er den Löwen zerriß, als ob er ein Böcklein zerrisse, und er hatte doch gar nichts in seiner Hand; er verriet aber seinem Vater und seiner Mutter nicht, was er getan hatte. (Richter 13.25) 7 Als er nun hinabkam, redete er mit dem Weibe, und sie war in Simsons Augen recht. 8 Und nach etlichen Tagen kam er wieder, um sie zu nehmen, und trat aus dem Wege, um das Aas des Löwen zu besehen; und siehe, da war ein Bienenschwarm und Honig in dem Aas des Löwen. 9 Und er nahm davon in seine Hand und aß davon unterwegs und ging zu seinem Vater und zu seiner Mutter und gab ihnen, und sie aßen auch. Er verriet ihnen aber nicht, daß er den Honig von dem Aas des Löwen genommen hatte. 10 Und als sein Vater zu dem Weibe hinabkam, machte Simson daselbst ein Hochzeitsmahl; denn also pflegten die Jünglinge zu tun. 11 Sobald sie ihn aber sahen, gaben sie ihm dreißig Gefährten, die bei ihm sein sollten. 12 Zu diesen sagte Simson: Ich will euch doch ein Rätsel aufgeben; wenn ihr mir dasselbe erratet und löset innert der sieben Tage des Hochzeitsmahles, so will ich euch dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. 13 Könnt ihr es aber nicht erraten, so sollt ihr mir dreißig Hemden und dreißig Feierkleider geben. Und sie sprachen: Gib dein Rätsel auf, wir wollen es hören! 14 Er sprach zu ihnen: «Speise ging aus von dem Fresser, und Süßigkeit ging aus von dem Starken.» Und sie konnten in drei Tagen das Rätsel nicht erraten. 15 Am siebenten Tage sprachen sie zu Simsons Weib: Überrede deinen Mann, daß er uns dieses Rätsel verrate, sonst werden wir dich und deines Vaters Haus mit Feuer verbrennen! Habt ihr uns darum hierher geladen, um uns arm zu machen? 16 Da weinte Simsons Weib vor ihm und sprach: Du bist mir nur gram und hast mich nicht lieb! Du hast den Kindern meines Volkes dieses Rätsel aufgegeben und hast es mir nicht verraten! Er aber sprach zu ihr: Siehe, ich habe es meinem Vater und meiner Mutter nicht verraten; und sollte es dir verraten? 17 Sie weinte aber sieben Tage lang vor ihm, während sie das Hochzeitsmahl hielten; aber am siebenten Tage verriet er es ihr; denn sie nötigte ihn. Und sie verriet das Rätsel den Kindern ihres Volkes. (Richter 16.16-17) 18 Da sprachen die Männer der Stadt am siebenten Tage, ehe die Sonne unterging, zu ihm: Was ist süßer als Honig? Und wer ist stärker als der Löwe? Er aber sprach zu ihnen: Hättet ihr nicht mit meinem Rinde gepflügt, so hättet ihr mein Rätsel nicht erraten! 19 Und der Geist des HERRN kam über ihn, und er ging hinab gen Askalon und erschlug dreißig Männer unter ihnen und nahm ihre Kleider und gab denen die Feierkleider, welche das Rätsel erraten hatten. Und weil sein Zorn entbrannt war, ging er hinauf in seines Vaters Haus. 20 Aber das Weib Simsons ward einem seiner Gefährten gegeben, der ihm beigesellt gewesen war. (Richter 15.2)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)