Richter - Kapitel 13
Die Geburt Simsons
1 Aber die Kinder Israel taten wieder, was böse war vor dem HERRN; da gab sie der HERR in die Hand der Philister, vierzig Jahre lang. 2 Es war aber ein Mann von Zorea, vom Geschlecht der Daniter, namens Manoach; und sein Weib war unfruchtbar und gebar nicht. 3 Und der Engel des HERRN erschien dem Weibe und sprach zu ihr: Siehe doch! Du bist unfruchtbar und gebierst nicht; aber du wirst empfangen und einen Sohn gebären! 4 Und nun hüte dich doch, daß du keinen Wein noch starkes Getränk trinkest und nichts Unreines essest. (3. Mose 11.1) (4. Mose 6.3) 5 Denn siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; dem soll kein Schermesser auf das Haupt kommen; denn der Knabe wird ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an, und er wird anfangen, Israel aus der Philister Hand zu erretten. (4. Mose 6.2-5) (1. Samuel 1.11) 6 Da kam das Weib und sagte es ihrem Mann und sprach: Es kam ein Mann Gottes zu mir, und seine Gestalt war wie die Gestalt eines Engels Gottes, sehr schrecklich, so daß ich ihn nicht fragte, woher er komme, und er sagte mir nicht, wie er heiße. 7 Aber er sprach zu mir: Siehe, du wirst empfangen und einen Sohn gebären; so trink nun weder Wein noch starkes Getränk und iß nichts Unreines; denn der Knabe soll ein Nasiräer Gottes sein von Mutterleibe an bis zum Tage seines Todes. 8 Da bat Manoach den HERRN und sprach: Ach, mein HERR! laß doch den Mann Gottes, den du gesandt hast, wieder zu uns kommen, damit er uns lehre, was wir mit dem Knaben tun müssen, der geboren werden soll! 9 Und Gott erhörte die Stimme Manoachs, und der Engel Gottes kam wieder zum Weibe; sie saß aber auf dem Felde, und ihr Mann Manoach war nicht bei ihr. 10 Da lief das Weib eilends und sagte es ihrem Manne an und sprach zu ihm: Siehe, der Mann ist mir erschienen, welcher an jenem Tage zu mir kam! 11 Manoach machte sich auf und ging seinem Weibe nach und kam zu dem Mann und sprach zu ihm: Bist du der Mann, der mit dem Weibe geredet hat? Er sprach: Ja, ich bin's! 12 Und Manoach sprach: Wenn nun dein Wort eintrifft, was soll die Ordnung für den Knaben und welches sein Werk sein? 13 Der Engel des HERRN sprach zu Manoach: Von allem, was ich dem Weibe gesagt habe, soll sie sich enthalten; 14 sie soll nichts essen, was vom Weinstock kommt, und soll weder Wein noch starkes Getränk trinken und nichts Unreines essen; und alles, was ich ihr geboten habe, soll sie halten. (Richter 13.4) 15 Manoach sprach zum Engel des HERRN: Laß dich doch von uns aufhalten, so wollen wir dir ein Ziegenböcklein zurichten! (Richter 6.18) 16 Aber der Engel des HERRN antwortete Manoach: Wenn du mich gleich hier behieltest, so würde ich doch nicht von deinem Brot essen. Willst du aber ein Brandopfer darbringen, so sollst du es dem HERRN opfern. Manoach wußte nämlich nicht, daß es der Engel des HERRN war. 17 Und Manoach sprach zum Engel des HERRN: Wie heißest du? Denn wenn dein Wort eintrifft, so wollen wir dich ehren! (1. Mose 32.30) 18 Aber der Engel des HERRN sprach zu ihm: Warum fragst du nach meinem Namen? Er ist ja wunderbar! 19 Da nahm Manoach das Ziegenböcklein und das Speisopfer und opferte es dem HERRN auf dem Felsen, und er tat ein Wunder; Manoach aber und sein Weib sahen zu. (Richter 6.21) 20 Denn als die Flamme vom Altar gen Himmel stieg, fuhr der Engel des HERRN in der Flamme des Altars hinauf. Als Manoach und sein Weib solches sahen, fielen sie auf ihr Angesicht zur Erde. 21 Und der Engel des HERRN erschien Manoach und seinem Weibe nicht mehr. Da erkannte Manoach, daß es der Engel des HERRN war. 22 Und Manoach sprach zu seinem Weibe: Wir müssen sicherlich sterben, weil wir Gott gesehen haben! (2. Mose 33.20) (Richter 6.22-23) 23 Aber sein Weib antwortete ihm: Wenn der HERR Lust hätte, uns zu töten, so hätte er das Brandopfer und das Speisopfer nicht von unsern Händen angenommen; er hätte uns auch weder solches alles gezeigt, noch uns jetzt solches hören lassen! 24 Und das Weib gebar einen Sohn und hieß ihn Simson. Und der Knabe nahm zu, und der HERR segnete ihn. 25 Und der Geist des HERRN fing an ihn zu treiben im Lager Dan, zwischen Zorea und Estaol. (Richter 6.34) (Richter 14.6) (Richter 14.19) (Richter 15.14)2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)