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Richter - Kapitel 12

Jephtahs Strafgericht über Ephraim

1 Aber die Männer von Ephraim versammelten sich und zogen nach Zaphon und sprachen zu Jephtah: Warum bist du wider die Kinder Ammon in den Streit gezogen und hast uns nicht gerufen, daß wir mit dir zögen? Wir wollen dein Haus samt dir mit Feuer verbrennen! (Richter 8.1) 2 Jephtah sprach zu ihnen: Ich und mein Volk hatten einen schweren Streit mit den Kindern Ammon, und ich schrie zu euch, aber ihr halfet mir nicht aus ihrer Hand. 3 Als ich nun sah, daß bei euch keine Hilfe war, setzte ich mein Leben daran und zog hin wider die Kinder Ammon, und der HERR gab sie in meine Hand. Warum kommt ihr heute zu mir herauf, um wider mich zu streiten? (Richter 5.18) (Richter 9.17) 4 Und Jephtah versammelte alle Männer von Gilead und stritt wider Ephraim. Und die Männer von Gilead schlugen Ephraim, weil sie gesagt hatten: Ihr seid ephraimitische Flüchtlinge; Gilead liegt zwischen Ephraim und Manasse! 5 Und die Gileaditer besetzten die Furt des Jordan vor Ephraim. Wenn nun die flüchtenden Ephraimiter sprachen: Laß mich hinübergehen! so sprachen die Männer von Gilead: Bist du ein Ephraimiter? Wenn er dann antwortete: Nein! 6 so sprachen sie zu ihm: Sage doch: Schibbolet! Sprach er alsdann «Sibbolet», weil er es nicht recht aussprechen konnte, so fingen sie ihn und töteten ihn an der Furt des Jordan, so daß zu der Zeit von Ephraim zweiundvierzigtausend fielen. 7 Jephtah aber richtete Israel sechs Jahre lang. Dann starb Jephtah, der Gileaditer, und ward begraben in einer der Städte Gileads.

Die Richter Ibzan, Elon und Abdon

8 Nach ihm richtete Ibzan von Bethlehem das Volk Israel. 9 Der hatte dreißig Söhne und entließ dreißig Töchter aus seinem Haus und nahm seinen Söhnen dreißig Töchter von auswärts und richtete Israel sieben Jahre lang. 10 Darnach starb Ibzan und ward zu Bethlehem begraben. 11 Nach ihm richtete Elon, ein Sebuloniter, das Volk Israel; der richtete Israel zehn Jahre lang. 12 Und Elon, der Sebuloniter, starb und ward begraben zu Ajalon im Lande Sebulon. 13 Nach ihm richtete Abdon, der Sohn Hillels, ein Piratoniter, das Volk Israel. 14 Der hatte vierzig Söhne und dreißig Enkel, die auf siebzig Eselsfüllen ritten; der richtete Israel acht Jahre lang. 15 Darnach starb Abdon, der Sohn Hillels, der Piratoniter, und ward begraben zu Piraton im Lande Ephraim auf dem Gebirge der Amalekiter.

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.