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Richter - Kapitel 12

Jephtahs Strafgericht über Ephraim

1 Aber die Männer von Ephraim versammelten sich und zogen nach Zaphon und sprachen zu Jephtah: Warum bist du wider die Kinder Ammon in den Streit gezogen und hast uns nicht gerufen, daß wir mit dir zögen? Wir wollen dein Haus samt dir mit Feuer verbrennen! (Richter 8.1) 2 Jephtah sprach zu ihnen: Ich und mein Volk hatten einen schweren Streit mit den Kindern Ammon, und ich schrie zu euch, aber ihr halfet mir nicht aus ihrer Hand. 3 Als ich nun sah, daß bei euch keine Hilfe war, setzte ich mein Leben daran und zog hin wider die Kinder Ammon, und der HERR gab sie in meine Hand. Warum kommt ihr heute zu mir herauf, um wider mich zu streiten? (Richter 5.18) (Richter 9.17) 4 Und Jephtah versammelte alle Männer von Gilead und stritt wider Ephraim. Und die Männer von Gilead schlugen Ephraim, weil sie gesagt hatten: Ihr seid ephraimitische Flüchtlinge; Gilead liegt zwischen Ephraim und Manasse! 5 Und die Gileaditer besetzten die Furt des Jordan vor Ephraim. Wenn nun die flüchtenden Ephraimiter sprachen: Laß mich hinübergehen! so sprachen die Männer von Gilead: Bist du ein Ephraimiter? Wenn er dann antwortete: Nein! 6 so sprachen sie zu ihm: Sage doch: Schibbolet! Sprach er alsdann «Sibbolet», weil er es nicht recht aussprechen konnte, so fingen sie ihn und töteten ihn an der Furt des Jordan, so daß zu der Zeit von Ephraim zweiundvierzigtausend fielen. 7 Jephtah aber richtete Israel sechs Jahre lang. Dann starb Jephtah, der Gileaditer, und ward begraben in einer der Städte Gileads.

Die Richter Ibzan, Elon und Abdon

8 Nach ihm richtete Ibzan von Bethlehem das Volk Israel. 9 Der hatte dreißig Söhne und entließ dreißig Töchter aus seinem Haus und nahm seinen Söhnen dreißig Töchter von auswärts und richtete Israel sieben Jahre lang. 10 Darnach starb Ibzan und ward zu Bethlehem begraben. 11 Nach ihm richtete Elon, ein Sebuloniter, das Volk Israel; der richtete Israel zehn Jahre lang. 12 Und Elon, der Sebuloniter, starb und ward begraben zu Ajalon im Lande Sebulon. 13 Nach ihm richtete Abdon, der Sohn Hillels, ein Piratoniter, das Volk Israel. 14 Der hatte vierzig Söhne und dreißig Enkel, die auf siebzig Eselsfüllen ritten; der richtete Israel acht Jahre lang. 15 Darnach starb Abdon, der Sohn Hillels, der Piratoniter, und ward begraben zu Piraton im Lande Ephraim auf dem Gebirge der Amalekiter.

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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.