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Richter - Kapitel 11

Jephtah wird Richter in Israel

1 Nun war Jephtah, der Gileaditer, ein streitbarer Held, aber der Sohn einer Dirne; und zwar hatte Gilead den Jephtah gezeugt. 2 Als aber das Weib Gileads ihm Söhne gebar und die Söhne dieses Weibes groß wurden, stießen sie den Jephtah aus und sprachen zu ihm: Du sollst nicht erben in unsres Vaters Haus; denn du bist der Sohn eines andern Weibes! (1. Mose 21.10) 3 Da floh Jephtah vor seinen Brüdern und wohnte im Lande Tob. Und es versammelten sich zu ihm müßige Männer und zogen mit ihm aus. (Richter 9.4) (1. Samuel 22.2) 4 Und es geschah nach Jahren, daß die Kinder Ammon mit Israel stritten. 5 Als nun die Kinder Ammon mit Israel stritten, gingen die Ältesten von Gilead hin, um Jephtah aus dem Lande Tob zu holen. 6 Und sie sprachen zu Jephtah: Komm und sei unser Hauptmann, wir wollen die Kinder Ammon bekämpfen! 7 Aber Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Habt ihr mich nicht einst gehaßt und aus meines Vaters Hause gestoßen? Warum kommt ihr jetzt zu mir, da ihr in Not seid? 8 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Darum haben wir uns nun an dich gewandt, daß du mit uns gehest und wider die Kinder Ammon streitest und unser Haupt seiest, über alle, die in Gilead wohnen. (Richter 10.18) 9 Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Wenn ihr mich zum Kampfe wider die Kinder Ammon zurückverlanget und der HERR sie vor mir preisgibt, so will ich euer Haupt sein. 10 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Der HERR sei Zeuge zwischen uns, wenn wir nicht also tun, wie du gesagt hast! 11 Da ging Jephtah mit den Ältesten von Gilead, und das Volk setzte ihn zum Haupt und Fürsten über sich. Und Jephtah redete solches alles vor dem HERRN zu Mizpa. (Richter 20.1)

Jephtahs Botschaft an die Ammoniter

12 Da sandte Jephtah Botschaft zu dem König der Kinder Ammon und ließ ihm sagen: Was hast du mit mir zu schaffen, daß du zu mir kommst, wider mein Land zu streiten? 13 Der König der Kinder Ammon antwortete den Boten Jephtahs: Weil Israel mein Land genommen hat, als es aus Ägypten zog, vom Arnon bis an den Jabbok und bis an den Jordan. So gib es mir nun in Frieden wieder zurück! 14 Jephtah aber sandte nochmals Boten zu dem Könige der Kinder Ammon. 15 Die sprachen zu ihm: So spricht Jephtah: Israel hat kein Land genommen, weder den Moabitern, noch den Kindern Ammon. (5. Mose 2.9) (5. Mose 2.19) 16 Denn als sie aus Ägypten zogen, wandelte Israel durch die Wüste bis an das Schilfmeer und kam gen Kadesch. 17 Da sandte Israel Boten zum König der Edomiter und sprach: Laß mich doch durch dein Land ziehen! Aber der König der Edomiter erhörte sie nicht. Auch zum König der Moabiter sandten sie; der wollte auch nicht. (4. Mose 20.14) 18 Also verblieb Israel in Kadesch und wandelte in der Wüste und umzog das Land der Edomiter und das Land der Moabiter und kam vom Aufgang der Sonne an das Land der Moabiter und lagerte sich jenseits des Arnon und kam nicht ins Gebiet der Moabiter; denn der Arnon ist die Grenze der Moabiter. (4. Mose 21.13) 19 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, dem König zu Hesbon, und Israel ließ ihm sagen: Laß uns doch durch dein Land bis zu meinem Ort ziehen! (4. Mose 21.21) (5. Mose 2.26) 20 Aber Sihon getraute sich nicht, Israel durch sein Gebiet ziehen zu lassen, sondern versammelte all sein Volk und lagerte sich zu Jahza und stritt mit Israel. 21 Der HERR aber, der Gott Israels, gab den Sihon mit allem seinem Volk in die Hand Israels, so daß sie dieselben schlugen. Also nahm Israel das ganze Land der Amoriter ein, die in jenem Lande wohnten. 22 Und sie nahmen das ganze Gebiet der Amoriter ein, vom Arnon bis an den Jabbok, und von der Wüste bis an den Jordan. 23 So hat nun der HERR, der Gott Israels, die Amoriter vor seinem Volk Israel vertrieben; und du willst es vertreiben? 24 Ist es nicht also: wenn dein Gott Kamos dir etwas einzunehmen gäbe, du nähmest es ein? Was nun der HERR, unser Gott, uns gegeben hat, daß wir es einnehmen, das werden wir behalten! (4. Mose 21.29) 25 Oder bist du etwa besser als Balak, der Sohn Zippors, der König der Moabiter? Hat derselbe auch je mit Israel gerechtet oder gestritten? (4. Mose 22.2) 26 Da nun Israel dreihundert Jahre lang in Hesbon und seinen Dörfern, in Aroer und seinen Dörfern und in allen Städten, die am Arnon liegen, gewohnt hat, warum nahmet ihr sie ihnen nicht weg während dieser Zeit? 27 Ich habe nicht gegen dich gesündigt; und du tust so übel an mir, daß du wider mich streitest? Möge der HERR, der Richter, heute ein Urteil fällen zwischen den Kindern Israel und den Kindern Ammon! 28 Aber der König der Kinder Ammon hörte nicht auf die Worte Jephtahs, die er ihm sagen ließ.

Die Niederlage der Ammoniter. Jephtahs Tochter

29 Da kam der Geist des HERRN auf Jephtah; der zog durch Gilead und Manasse und durch Mizpa, das in Gilead liegt; und von Mizpa, das in Gilead liegt, zog er gegen die Kinder Ammon. (Richter 6.34) 30 Und Jephtah tat dem HERRN ein Gelübde und sprach: Gibst du die Kinder Ammon in meine Hand, 31 so soll das, was zu meiner Haustür heraus mir entgegenkommt, wenn ich in Frieden von den Kindern Ammon wiederkehre, dem HERRN gehören, und ich will es zum Brandopfer darbringen. 32 Also zog Jephtah gegen die Kinder Ammon, um wider sie zu streiten. Und der HERR gab sie in seine Hand. 33 Und er schlug sie von Aroer an, bis man gen Minnit kommt, zwanzig Städte, und bis gen Abel-Keramin, in einer sehr großen Schlacht. Also wurden die Kinder Ammon von den Kindern Israel gedemütigt. 34 Als nun Jephtah nach Mizpa zu seinem Hause kam, siehe, da trat seine Tochter heraus, ihm entgegen, mit Handpauken und Reigen; sie war aber sein einziges Kind, und er hatte sonst weder Sohn noch Tochter. 35 Und als er sie sah, zerriß er seine Kleider und sprach: Ach, meine Tochter, wie tief beugst du mich nieder und betrübst du mich! Denn ich habe meinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan und kann es nicht widerrufen! (4. Mose 30.3) 36 Sie aber sprach zu ihm: Mein Vater, hast du deinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan, so tue an mir, wie es aus deinem Munde gegangen ist, nachdem der HERR dich an deinen Feinden, den Kindern Ammon, gerächt hat! 37 Und sie sprach zu ihrem Vater: Das werde mir gestattet, daß du mich zwei Monate lang verschonest, damit ich auf die Berge steigen und über meine Ehelosigkeit mit meinen Freundinnen weinen kann. 38 Er sprach: Gehe hin! Und er ließ sie zwei Monate lang frei. Da ging sie hin mit ihren Gespielen und weinte auf den Bergen über ihre Ehelosigkeit. 39 Und nach zwei Monaten kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er tat ihr, wie er gelobt hatte. Und sie war noch mit keinem Mann bekannt gewesen. 40 Daher ward es Brauch in Israel, daß die Töchter Israels jährlich hingehen, um die Tochter Jephtahs, des Gileaditers, zu besingen, vier Tage im Jahre.

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.