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Richter - Kapitel 11

Jephtah wird Richter in Israel

1 Nun war Jephtah, der Gileaditer, ein streitbarer Held, aber der Sohn einer Dirne; und zwar hatte Gilead den Jephtah gezeugt. 2 Als aber das Weib Gileads ihm Söhne gebar und die Söhne dieses Weibes groß wurden, stießen sie den Jephtah aus und sprachen zu ihm: Du sollst nicht erben in unsres Vaters Haus; denn du bist der Sohn eines andern Weibes! (1. Mose 21.10) 3 Da floh Jephtah vor seinen Brüdern und wohnte im Lande Tob. Und es versammelten sich zu ihm müßige Männer und zogen mit ihm aus. (Richter 9.4) (1. Samuel 22.2) 4 Und es geschah nach Jahren, daß die Kinder Ammon mit Israel stritten. 5 Als nun die Kinder Ammon mit Israel stritten, gingen die Ältesten von Gilead hin, um Jephtah aus dem Lande Tob zu holen. 6 Und sie sprachen zu Jephtah: Komm und sei unser Hauptmann, wir wollen die Kinder Ammon bekämpfen! 7 Aber Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Habt ihr mich nicht einst gehaßt und aus meines Vaters Hause gestoßen? Warum kommt ihr jetzt zu mir, da ihr in Not seid? 8 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Darum haben wir uns nun an dich gewandt, daß du mit uns gehest und wider die Kinder Ammon streitest und unser Haupt seiest, über alle, die in Gilead wohnen. (Richter 10.18) 9 Jephtah sprach zu den Ältesten von Gilead: Wenn ihr mich zum Kampfe wider die Kinder Ammon zurückverlanget und der HERR sie vor mir preisgibt, so will ich euer Haupt sein. 10 Die Ältesten von Gilead sprachen zu Jephtah: Der HERR sei Zeuge zwischen uns, wenn wir nicht also tun, wie du gesagt hast! 11 Da ging Jephtah mit den Ältesten von Gilead, und das Volk setzte ihn zum Haupt und Fürsten über sich. Und Jephtah redete solches alles vor dem HERRN zu Mizpa. (Richter 20.1)

Jephtahs Botschaft an die Ammoniter

12 Da sandte Jephtah Botschaft zu dem König der Kinder Ammon und ließ ihm sagen: Was hast du mit mir zu schaffen, daß du zu mir kommst, wider mein Land zu streiten? 13 Der König der Kinder Ammon antwortete den Boten Jephtahs: Weil Israel mein Land genommen hat, als es aus Ägypten zog, vom Arnon bis an den Jabbok und bis an den Jordan. So gib es mir nun in Frieden wieder zurück! 14 Jephtah aber sandte nochmals Boten zu dem Könige der Kinder Ammon. 15 Die sprachen zu ihm: So spricht Jephtah: Israel hat kein Land genommen, weder den Moabitern, noch den Kindern Ammon. (5. Mose 2.9) (5. Mose 2.19) 16 Denn als sie aus Ägypten zogen, wandelte Israel durch die Wüste bis an das Schilfmeer und kam gen Kadesch. 17 Da sandte Israel Boten zum König der Edomiter und sprach: Laß mich doch durch dein Land ziehen! Aber der König der Edomiter erhörte sie nicht. Auch zum König der Moabiter sandten sie; der wollte auch nicht. (4. Mose 20.14) 18 Also verblieb Israel in Kadesch und wandelte in der Wüste und umzog das Land der Edomiter und das Land der Moabiter und kam vom Aufgang der Sonne an das Land der Moabiter und lagerte sich jenseits des Arnon und kam nicht ins Gebiet der Moabiter; denn der Arnon ist die Grenze der Moabiter. (4. Mose 21.13) 19 Und Israel sandte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, dem König zu Hesbon, und Israel ließ ihm sagen: Laß uns doch durch dein Land bis zu meinem Ort ziehen! (4. Mose 21.21) (5. Mose 2.26) 20 Aber Sihon getraute sich nicht, Israel durch sein Gebiet ziehen zu lassen, sondern versammelte all sein Volk und lagerte sich zu Jahza und stritt mit Israel. 21 Der HERR aber, der Gott Israels, gab den Sihon mit allem seinem Volk in die Hand Israels, so daß sie dieselben schlugen. Also nahm Israel das ganze Land der Amoriter ein, die in jenem Lande wohnten. 22 Und sie nahmen das ganze Gebiet der Amoriter ein, vom Arnon bis an den Jabbok, und von der Wüste bis an den Jordan. 23 So hat nun der HERR, der Gott Israels, die Amoriter vor seinem Volk Israel vertrieben; und du willst es vertreiben? 24 Ist es nicht also: wenn dein Gott Kamos dir etwas einzunehmen gäbe, du nähmest es ein? Was nun der HERR, unser Gott, uns gegeben hat, daß wir es einnehmen, das werden wir behalten! (4. Mose 21.29) 25 Oder bist du etwa besser als Balak, der Sohn Zippors, der König der Moabiter? Hat derselbe auch je mit Israel gerechtet oder gestritten? (4. Mose 22.2) 26 Da nun Israel dreihundert Jahre lang in Hesbon und seinen Dörfern, in Aroer und seinen Dörfern und in allen Städten, die am Arnon liegen, gewohnt hat, warum nahmet ihr sie ihnen nicht weg während dieser Zeit? 27 Ich habe nicht gegen dich gesündigt; und du tust so übel an mir, daß du wider mich streitest? Möge der HERR, der Richter, heute ein Urteil fällen zwischen den Kindern Israel und den Kindern Ammon! 28 Aber der König der Kinder Ammon hörte nicht auf die Worte Jephtahs, die er ihm sagen ließ.

Die Niederlage der Ammoniter. Jephtahs Tochter

29 Da kam der Geist des HERRN auf Jephtah; der zog durch Gilead und Manasse und durch Mizpa, das in Gilead liegt; und von Mizpa, das in Gilead liegt, zog er gegen die Kinder Ammon. (Richter 6.34) 30 Und Jephtah tat dem HERRN ein Gelübde und sprach: Gibst du die Kinder Ammon in meine Hand, 31 so soll das, was zu meiner Haustür heraus mir entgegenkommt, wenn ich in Frieden von den Kindern Ammon wiederkehre, dem HERRN gehören, und ich will es zum Brandopfer darbringen. 32 Also zog Jephtah gegen die Kinder Ammon, um wider sie zu streiten. Und der HERR gab sie in seine Hand. 33 Und er schlug sie von Aroer an, bis man gen Minnit kommt, zwanzig Städte, und bis gen Abel-Keramin, in einer sehr großen Schlacht. Also wurden die Kinder Ammon von den Kindern Israel gedemütigt. 34 Als nun Jephtah nach Mizpa zu seinem Hause kam, siehe, da trat seine Tochter heraus, ihm entgegen, mit Handpauken und Reigen; sie war aber sein einziges Kind, und er hatte sonst weder Sohn noch Tochter. 35 Und als er sie sah, zerriß er seine Kleider und sprach: Ach, meine Tochter, wie tief beugst du mich nieder und betrübst du mich! Denn ich habe meinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan und kann es nicht widerrufen! (4. Mose 30.3) 36 Sie aber sprach zu ihm: Mein Vater, hast du deinen Mund dem HERRN gegenüber aufgetan, so tue an mir, wie es aus deinem Munde gegangen ist, nachdem der HERR dich an deinen Feinden, den Kindern Ammon, gerächt hat! 37 Und sie sprach zu ihrem Vater: Das werde mir gestattet, daß du mich zwei Monate lang verschonest, damit ich auf die Berge steigen und über meine Ehelosigkeit mit meinen Freundinnen weinen kann. 38 Er sprach: Gehe hin! Und er ließ sie zwei Monate lang frei. Da ging sie hin mit ihren Gespielen und weinte auf den Bergen über ihre Ehelosigkeit. 39 Und nach zwei Monaten kam sie wieder zu ihrem Vater. Und er tat ihr, wie er gelobt hatte. Und sie war noch mit keinem Mann bekannt gewesen. 40 Daher ward es Brauch in Israel, daß die Töchter Israels jährlich hingehen, um die Tochter Jephtahs, des Gileaditers, zu besingen, vier Tage im Jahre.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)