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Richter - Kapitel 10

Tola und Jair als Richter in Israel

1 Nach Abimelech stand Tola, ein Sohn Puas, des Sohnes Dodos, ein Mann von Issaschar auf, um Israel zu helfen. Und er wohnte zu Samir auf dem Gebirge Ephraim. 2 Und er richtete Israel dreiundzwanzig Jahre lang. Darnach starb er und ward begraben zu Samir. 3 Nach ihm stand Jair, ein Gileaditer, auf und richtete Israel zweiundzwanzig Jahre lang. (4. Mose 32.41) 4 Er hatte dreißig Söhne, auf dreißig Eselsfüllen reitend, und sie hatten dreißig Städte, die hießen Jairs-Dörfer bis auf diesen Tag und liegen im Lande Gilead. (Richter 12.14) 5 Und Jair starb und ward begraben zu Kamon.

Israel wird den Philistern und Ammonitern unterworfen

6 Aber die Kinder Israel taten ferner, was vor dem HERRN böse war, und dienten den Baalen und Astarten und den Göttern der Syrer und den Göttern der Zidonier und den Göttern der Moabiter und den Göttern der Philister und verließen den HERRN und dienten ihm nicht. 7 Da ergrimmte der Zorn des HERRN über Israel, und er verkaufte sie unter die Hand der Philister und Ammoniter. 8 Und sie zertraten und zerschlugen die Kinder Israel in jenem Jahr und hernach achtzehn Jahre lang, alle Kinder Israel jenseits des Jordan im Lande der Amoriter, in Gilead. 9 Dazu zogen die Kinder Ammon über den Jordan und stritten wider Juda und wider Benjamin und wider das Haus Ehpraim, so daß Israel sehr geängstigt war. 10 Da schrieen die Kinder Israel zum HERRN und sprachen: Wir haben an dir gesündigt, denn wir haben unsern Gott verlassen und den Baalen gedient! 11 Aber der HERR sprach zu den Kindern Israel: Haben euch nicht auch die Ägypter, die Amoriter, die Kinder Ammon, die Philister, die Zidonier, 12 die Amalekiter und die Maoniter bezwungen? Und habe ich euch nicht aus ihren Händen errettet, als ihr zu mir schrieet? 13 Dennoch habt ihr mich verlassen und andern Göttern gedient; darum will ich euch nicht mehr helfen! 14 Gehet hin und schreit zu den Göttern, die ihr erwählt habt; die sollen euch retten zur Zeit eurer Not! (5. Mose 32.37-38) (Jeremia 2.28) 15 Aber die Kinder Israel sprachen zum HERRN: Wir haben gesündigt; tue du uns, was dir gefällt; nur errette uns noch zu dieser Zeit! 16 Und sie taten die fremden Götter von sich und dienten dem HERRN. Da ward er unwillig über Israels Ungemach. (1. Mose 35.2-4) (Richter 2.18) 17 Und die Kinder Ammon wurden zusammengerufen und lagerten sich zu Mizpa. 18 Aber das Volk, die Obersten von Gilead, sprachen zueinander: Wer will den Kampf wider die Kinder Ammon beginnen? Der soll das Haupt sein über alle Einwohner von Gilead! (Richter 11.6)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.