zurückEinzelansichtvor

Richter - Kapitel 1

Judas Kampf gegen die Kanaaniter

1 Nach dem Tode Josuas fragten die Kinder Israel den HERRN und sprachen: Wer von uns soll zuerst ausziehen, den Krieg gegen die Kanaaniter zu beginnen? (Richter 20.18) 2 Der HERR sprach: Juda soll ausziehen! Siehe, ich habe das Land in seine Hand gegeben. 3 Da sprach Juda zu seinem Bruder Simeon: Zieh mit mir hinauf in mein Los und laß uns wider die Kanaaniter streiten, so will ich auch mit dir in dein Los ziehen! Also zog Simeon mit ihm. 4 Als nun Juda hinaufzog, gab der HERR die Kanaaniter und Pheresiter in ihre Hand, und sie schlugen dieselben bei Besek, zehntausend Mann. 5 Und als sie den Adoni-Besek zu Besek fanden, stritten sie wider ihn und schlugen die Kanaaniter und Pheresiter. 6 Und Adoni-Besek floh; aber sie jagten ihm nach und ergriffen ihn und hieben ihm die Daumen und die großen Zehen ab. 7 Da sprach Adoni-Besek: Siebzig Könige mit abgehauenen Daumen und großen Zehen lasen ihr Brot auf unter meinem Tisch. Wie ich getan habe, so hat mir Gott wieder vergolten! Und man brachte ihn gen Jerusalem; daselbst starb er. 8 Aber die Kinder Juda stritten wider Jerusalem und eroberten es und schlugen die Einwohner mit der Schärfe des Schwertes und steckten die Stadt in Brand. 9 Darnach zogen die Kinder Juda hinab, um wider die Kanaaniter zu streiten, die auf dem Gebirge und im Süden und in der Ebene wohnten. (Josua 10.40) (Josua 11.22) 10 Juda zog auch wider die Kanaaniter, die zu Hebron wohnten; Hebron aber hieß vor Zeiten Kirjat-Arba; und sie schlugen Sesai und Achiman und Talmai. (Josua 15.13) 11 Von dort zogen sie wider die Einwohner von Debir; Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 12 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Weibe geben! 13 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, Kalebs jüngerer Bruder. Und er gab ihm seine Tochter zum Weibe. 14 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn, von ihrem Vater ein Feld zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: Was willst du? 15 Sie sprach: Gib mir einen Segen! Denn du hast mir ein im Süden gelegenes Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab ihr Kaleb die obern und die untern Quellen. 16 Und die Kinder des Keniters, des Schwiegervaters Moses, waren mit den Kindern Juda aus der Palmenstadt in die Wüste Juda hinaufgezogen, welche südlich von Arad liegt; und so gingen sie hin und wohnten bei dem Volk. (4. Mose 10.29) (Josua 12.14) (Richter 4.11) (Richter 4.17) 17 Juda aber zog hin mit seinem Bruder Simeon; und sie schlugen die Kanaaniter, welche in Zephat wohnten, und vollstreckten an ihnen den Bann und nannten die Stadt Horma. (4. Mose 21.2) 18 Dazu eroberte Juda Gaza samt seinem Gebiet, und Askalon samt seinem Gebiet, und Ekron samt seinem Gebiet. 19 Und der HERR war mit Juda, so daß er das Gebirge eroberte; aber die Bewohner der Ebene vermochte er nicht zu vertreiben; denn sie hatten eiserne Wagen. 20 Und sie gaben dem Kaleb Hebron, wie Mose gesagt hatte; der vertrieb daraus die drei Söhne Enaks. (Josua 14.6)

Die Untreue der anderen Stämme. Verschonung der Kanaaniter

21 Aber die Kinder Benjamin vertrieben die Jebusiter nicht, die zu Jerusalem wohnten; sondern die Jebusiter wohnten bei den Kindern Benjamin zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 15.63) (Josua 18.28) (Richter 1.8) 22 Auch das Haus Joseph zog hinauf, gen Bethel, und der HERR war mit ihnen. 23 Und das Haus Joseph ließ Bethel auskundschaften; die Stadt hieß früher Lus. (1. Mose 28.19) 24 Und die Späher sahen einen Mann aus der Stadt herauskommen und sprachen zu ihm: Zeige uns doch, wo wir in die Stadt eindringen können, so wollen wir dir Gnade erweisen! 25 Da zeigte er ihnen, wo die Stadt zugänglich war, und sie schlugen die Stadt mit der Schärfe des Schwertes; den Mann aber und sein ganzes Geschlecht ließen sie gehen. (Josua 6.25) 26 Da zog der Mann in das Land der Hetiter und baute eine Stadt und hieß sie Lus; das ist ihr Name bis auf den heutigen Tag. 27 Manasse aber vertrieb die Einwohner von Beth-Sean und seinen Dörfern nicht, auch weder diejenigen von Taenach und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Dor und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Jibleam und seinen Dörfern, noch die Bewohner von Megiddo und seinen Dörfern; sondern es gelang den Kanaanitern, in demselben Lande zu bleiben. (Josua 17.11-13) 28 Als aber Israel erstarkte, machte es die Kanaaniter fronpflichtig; aber vertreiben konnte es sie nicht. 29 Auch Ephraim vertrieb die Kanaaniter nicht, die zu Geser wohnten; sondern die Kanaaniter blieben in Geser unter ihnen. (Josua 16.10) 30 Sebulon vertrieb die Bewohner von Kitron nicht, auch nicht die Bewohner von Nahalol; daher wohnten die Kanaaniter unter ihnen und wurden fronpflichtig. (Josua 19.15) 31 Asser vertrieb die Bewohner von Akko nicht, auch nicht die Bewohner von Zidon, Achelab, Achsib, Chelba, Aphik und Rechob; 32 sondern Asser wohnte unter den Kanaanitern, die im Lande blieben; denn man vertrieb sie nicht. 33 Naphtali vertrieb weder die Bewohner von Beth-Semes noch die Einwohner von Beth-Anat, sondern wohnte unter den Kanaanitern, die das Land bewohnten; aber die Bewohner zu Beth-Semes und Beth-Anat wurden ihnen fronpflichtig. (Josua 19.38) 34 Und die Amoriter drängten die Kinder Dan auf das Gebirge zurück und ließen sie nicht in die Ebene herabkommen. 35 Und es gelang den Amoritern, in Har-Heres, in Ajalon und in Saalbim zu bleiben; aber die Hand des Hauses Joseph ward ihnen zu schwer, und sie wurden fronpflichtig. (Josua 19.42) 36 Und das Gebiet der Amoriter zog sich vom Skorpionensteig von Sela an aufwärts.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Städte der Leviten und Zufluchts-städte

1 Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte zum Wohnen geben; und zu den Städten sollt ihr einen Bezirk rings um dieselben her den Leviten geben. (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 Und die Städte seien ihnen zum Wohnen, und deren Bezirke seien für ihr Vieh und für ihre Habe und für alle ihre Tiere. 4 Und die Bezirke der Städte, welche ihr den Leviten geben sollt, sollen von der Stadtmauer nach außen hin tausend Ellen betragen ringsum; 5 und ihr sollt außerhalb der Stadt auf der Ostseite zweitausend Ellen abmessen, und auf der Südseite zweitausend Ellen, und auf der Westseite zweitausend Ellen und auf der Nordseite zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei; das sollen die Bezirke ihrer Städte sein. 6 Und die Städte, die ihr den Leviten geben sollt: sechs Zufluchtstädte sind es, die ihr ihnen geben sollt, damit dahin fliehe, wer einen Totschlag begangen hat; und zu diesen hinzu sollt ihr 42 Städte geben. (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 Alle die Städte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Bezirke, sollen 48 Städte sein. 8 Und was die Städte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Kinder Israel geben sollt - von dem Stamme, der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder Stamm soll nach Verhältnis seines Erbteils, das er erben wird, von seinen Städten den Leviten geben. (4. Mose 26.54) 9 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan ziehet, 11 so sollt ihr euch Städte bestimmen: Zufluchtstädte sollen sie für euch sein, daß dahin fliehe ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 12 Und die Städte sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer, daß der Totschläger nicht sterbe, bis er vor der Gemeinde gestanden hat zum Gericht. 13 Und die Städte, die ihr geben sollt, sollen sechs Zufluchtstädte für euch sein. 14 Drei Städte sollt ihr geben diesseit des Jordan, und drei Städte sollt ihr geben im Lande Kanaan; Zufluchtstädte sollen sie sein. 15 Den Kindern Israel und dem Fremdling und dem Beisassen in ihrer Mitte sollen diese sechs Städte zur Zuflucht sein, daß dahin fliehe ein jeder, der einen Menschen aus Versehen erschlagen hat. 16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 17 Und wenn er ihn mit einem Stein, den er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 18 Oder wenn er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, das er in der Hand führte, wodurch man sterben kann, geschlagen hat, daß er gestorben ist, so ist er ein Mörder; der Mörder soll gewißlich getötet werden. 19 Der Bluträcher, der soll den Mörder töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Und wenn er ihn aus Haß gestoßen oder mit Absicht auf ihn geworfen hat, daß er gestorben ist, 21 oder ihn aus Feindschaft mit seiner Hand geschlagen hat, daß er gestorben ist, so soll der Schläger gewißlich getötet werden; er ist ein Mörder; der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft, ihn gestoßen, oder unabsichtlich irgend ein Werkzeug auf ihn geworfen hat, 23 oder, ohne es zu sehen, irgend einen Stein, wodurch man sterben kann, auf ihn hat fallen lassen, daß er gestorben ist, er war ihm aber nicht feind und suchte seinen Schaden nicht: 24 so soll die Gemeinde zwischen dem Schläger und dem Bluträcher nach diesen Rechten richten; 25 und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten, und die Gemeinde soll ihn in seine Zufluchtstadt zurückbringen, wohin er geflohen ist; und er soll darin bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öle gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wenn aber der Totschläger über die Grenze seiner Zufluchtstadt, wohin er geflohen ist, irgend hinausgeht, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Zufluchtstadt, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld. 28 Denn er soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tode des Hohenpriesters; und nach dem Tode des Hohenpriesters darf der Totschläger in das Land seines Eigentums zurückkehren. - 29 Und dies soll euch zu einer Rechtssatzung sein bei euren Geschlechtern in allen euren Wohnsitzen. 30 Jeder, der einen Menschen erschlägt: auf die Aussage von Zeugen soll man den Mörder töten; aber ein einzelner Zeuge kann nicht wider einen Menschen aussagen, daß er sterbe. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt keine Sühne annehmen für die Seele eines Mörders, der schuldig ist zu sterben, sondern er soll gewißlich getötet werden. 32 Auch sollt ihr keine Sühne annehmen für den in seine Zufluchtstadt Geflüchteten, daß er vor dem Tode des Priesters zurückkehre, um im Lande zu wohnen. 33 Und ihr sollt das Land nicht entweihen, in welchem ihr seid; denn das Blut, das entweiht das Land; und für das Land kann keine Sühnung getan werden wegen des Blutes, das darin vergossen worden, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Und du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel. (2. Mose 29.45)