Psalm - Kapitel 95
Psalm 95
1 Kommt, laßt uns dem HERRN lobsingen und jauchzen dem Felsen unsres Heils! 2 Laßt uns ihm mit Lobgesang begegnen und mit Psalmen jauchzen! 3 Denn der HERR ist ein großer Gott und ein großer König über alle Götter; (Psalm 96.4) 4 in seiner Hand sind die Tiefen der Erde, und die Spitzen der Berge gehören ihm; 5 sein ist das Meer, denn er hat es gemacht, und seine Hände haben das Trockene bereitet. 6 Geht ein, lasset uns anbeten und niederknieen, lasset uns lobpreisen vor dem HERRN, unserm Schöpfer! 7 Denn er ist unser Gott, und wir sind das Volk seiner Weide und die Schafe seiner Hand. (Psalm 100.3) (Johannes 20.27-28) (Hebräer 3.7) (Hebräer 4.7) 8 Wenn ihr heute seine Stimme höret, so verstocket eure Herzen nicht, wie zu Meriba, am Tage der Versuchung in der Wüste, 9 da mich eure Väter versuchten; sie prüften mich; und sahen doch meine Werke! (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) 10 Vierzig Jahre empfand ich Ekel vor diesem Geschlecht; und ich sprach: Sie sind ein Volk, dessen Herz den Irrweg geht, und sie verstanden meine Wege nicht! 11 So daß ich schwur in meinem Zorn: Sie sollen nicht eingehen zu meiner Ruhe! (4. Mose 14.22-23)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)