Psalm - Kapitel 94
Psalm 94
1 Gott der Rache, o HERR, du Gott der Rache, brich hervor! (5. Mose 32.35) 2 Erhebe dich, du Richter der Erde, gib den Stolzen ihren Lohn! (1. Mose 18.25) 3 Wie lange sollen die Gottlosen, o HERR, wie lange sollen die Gottlosen frohlocken? 4 Sie halten viele und freche Reden; stolz überheben sich alle Übeltäter. 5 Sie knebeln dein Volk, o HERR, und unterdrücken dein Erbteil. 6 Sie erwürgen Witwen und Fremdlinge und ermorden Waisen; 7 und dann sagen sie: «Der HERR sieht es nicht, und der Gott Jakobs achtet es nicht!» (Psalm 10.11) 8 Nehmt doch Verstand an, ihr Unvernünftigen unter dem Volk, ihr Toren, wann wollt ihr klug werden? (Psalm 92.7) 9 Der das Ohr gepflanzt hat, sollte der nicht hören? Der das Auge gebildet hat, sollte der nicht sehen? (2. Mose 4.11) 10 Der die Nationen züchtigt, sollte der nicht strafen, er, der die Menschen Erkenntnis lehrt? 11 Der HERR kennt die Anschläge der Menschen, weiß, daß sie vergeblich sind. (1. Korinther 3.20) 12 Wohl dem Mann, den du, HERR, züchtigst und den du aus deinem Gesetze belehrst, (Hiob 5.17) (Psalm 19.12-14) 13 ihm Ruhe zu geben vor den Tagen des Unglücks, bis dem Gottlosen die Grube gegraben wird. (Psalm 37.7) 14 Denn der HERR wird sein Volk nicht verstoßen und sein Erbteil nicht verlassen; 15 denn zur Gerechtigkeit kehrt das Gericht zurück, und alle aufrichtigen Herzen werden ihm folgen! 16 Wer steht mir bei wider die Bösen, wer tritt für mich ein wider die Übeltäter? 17 Wäre der HERR nicht meine Hilfe, wie bald würde meine Seele in der Totenstille wohnen! 18 Sooft ich aber auch sprach: «Mein Fuß ist wankend geworden», hat deine Gnade, o HERR, mich gestützt. 19 Bei den vielen Sorgen in meinem Herzen erquickten deine Tröstungen meine Seele. (2. Korinther 1.4-5) 20 Sollte mit dir Gemeinschaft haben der Thron des Verderbens, der Unheil schafft; durch Gesetz? 21 Sie greifen die Seele des Gerechten an und verdammen unschuldiges Blut. 22 Aber der HERR ward mir zur festen Burg, zum Felsen, wo ich Zuflucht fand. 23 Und er ließ ihr Unrecht auf sie selber fallen, und er wird sie durch ihre eigene Bosheit vertilgen; der HERR, unser Gott, wird sie vertilgen.5. Mose - Kapitel 15
Das Erlassjahr
1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)